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Ja, ich habs mir nochmal durchgerechnet, aber wird bei der UST-Befreiung für Unternehmer wirklich nicht der Unternehmensgewinn versteuert, weil das Beispiel mit Dienstleistungen und UST-Befreiung nur in diesem Fall auch zutrifftSchwede hat geschrieben: Es macht aber bei Dienstleistungsangeboten oft sehr viel Sinn.