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Wie gefährlich sind gleichzeitige Änderungen aller Seiten?
PR-Vererbung bei Mirror-Seiten mit verschiedenem PR?
Ice Man hat geschrieben:
Da du waren einkaufst, fällt Umst. Befreiung für dich weg, da dir der Verkäufer die waren sicher nicht ohne Mwst verkauft, und du auch die Waren nicht ohne Mwst. Verkaufen darfst
Ice Man hat geschrieben:Aber Endverbraucher Preise sind doch inkl. Mwst.
Die Mwst. fällt auf fast alle Produkte an.
Kann mir nicht vorstellen, das er in seinem Shop (z.B. eine Lampe) zum Netto Preis verkaufen kann.
Wo bleibt da der Staat ?
PS: schöne Milchmädchen Rechnung
Ne Marge von 60 % was verkaufst du da
Calibaer hat geschrieben:Also habe ich das richtig verstanden, das ich die Artikel bei z.B. eine Großhändler mit MWSt eikaufen kann, die gezahlte MWST aber nicht beim Finanzamt absetzen kann und meine Produkte ohne MWST verkaufen kann und auch keine MWST beim Finanzamt zahlen muss (solange ich unter 16000€ bleibe)??????
Calibaer hat geschrieben:Ja aber ich denke die Rubrik die wir anstreben wird es nur Privatleute geben und das beschaffen von so einer Menge die ein Unternehmer abnehmen würde wäre denke ich im Bereich von 16000€ nicht möglich!
Welche Buchführung muss man machen?? Man muss dem Finanzamt ja nachweisen können das man nicht mehr als 16000€ eingenommen hat!
mhh, es geht nicht danach ob er viel zu tun hat, sondern nach Gewinn etc., dannach wird festgelegt ob doppelte Buchführung oder Soll/Ist - Vergleich ansteht.Es kommt darauf an. Wer 16.000 € mit Verkauf von Feuerzeugen macht ist Kaufmann und muss doppelte Buchführung machen, da er richtig viel zu tun hat.
Ein Autohändler mit Neuwagen und 16.000 € Umsatz ist wohl eher kein Kaufmann und nicht Buchführungspflichtig.
marc75 hat geschrieben:mhh, es geht nicht danach ob er viel zu tun hat, sondern nach Gewinn etc., dannach wird festgelegt ob doppelte Buchführung oder Soll/Ist - Vergleich ansteht.Es kommt darauf an. Wer 16.000 € mit Verkauf von Feuerzeugen macht ist Kaufmann und muss doppelte Buchführung machen, da er richtig viel zu tun hat.
Ein Autohändler mit Neuwagen und 16.000 € Umsatz ist wohl eher kein Kaufmann und nicht Buchführungspflichtig.
Man kann mit 300.000 Euro Jahresumsatz und knapp 1500 Rechnungen mit Soll/Ist -Vergleich seine Buchführung machen, wenn man halt unter der Gewinnsumme X bleibt. Die Summe selbst kenne ich jetzt nicht aber bis 20000 Euro ist keine doppelte Buchführung nötig. Es sei denn es wurde in den letzten drei Jahren geändert.
Sorry aber das ist Unsinn. Ob man doppelte Buchführung machen muss oder nicht, richtet sich alleine nach dem Umsatz und dem Gewinn den man pro Jahr macht. Wenn der Umsatz eines Jahres 350.000 Euro nicht überschreitet und der Gewinn pro Jahr 30.000 Euro nicht überschreitet, ist man nicht verpflichtet eine doppelte Buchführung zu machen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, welche Waren man verkauft oder wieviel man zu tun hat.schokopirat hat geschrieben:Calibaer hat geschrieben:Ja aber ich denke die Rubrik die wir anstreben wird es nur Privatleute geben und das beschaffen von so einer Menge die ein Unternehmer abnehmen würde wäre denke ich im Bereich von 16000€ nicht möglich!
Welche Buchführung muss man machen?? Man muss dem Finanzamt ja nachweisen können das man nicht mehr als 16000€ eingenommen hat!
Es kommt darauf an. Wer 16.000 € mit Verkauf von Feuerzeugen macht ist Kaufmann und muss doppelte Buchführung machen, da er richtig viel zu tun hat.
Ein Autohändler mit Neuwagen und 16.000 € Umsatz ist wohl eher kein Kaufmann und nicht Buchführungspflichtig.
Also, wieviele Geschäftsvorfälle habt Ihr denn, ist die Frage. Andererseits solltest Du gleich mit doppelter Buchführung beginnen, denn manche Projekte werden so schnell groß, da ist es gut, wenn man im Kleinen schon mal alles richtig macht, dann klappt das später im Großen gleich viel besser.