Hallo alle zusammen.
Ich hab da eine Frage zum Domainrecht. Selbstverständlich werde ich die Auskunfte nicht als Rechtsgrundlage benutzen, es ist nur so das ich nicht weiss wie ich mich jetzt verhalten soll.
Bin voreiniger Zeit geringfügig bechaftigt eingestellt und beauftragt worden eine Webseite zu erstellen.
Der Domainname läuft deshalb auf meinen Namen.Weil der Auftraggeber auch nicht.
Die Seite wird von Firma x bezahlt bzw. der gesamte Account beim Provider y. Jetzt möchte die Firma x das die Domain umgeschrieben wird auf ihren Namen, weil Sie das die Bezahlung des Providers beim Finanzamt absetzen möchte, was nicht möglich ist solange die Domain auf meinen Namen läuft, weil mein Name eben auch auf den Rechnungen für die Domain steht. Ich möchte den Domainnamen aber auch gerne behalten, weil das meine geistige Arbeit ist und ich über die Domain den einzigen Zugang(Passwörter) zur Webseite habe, für die ich 4 Monate gearbeitet habe.
Jetzt meine Frage kann man den da irgendwas machen damit das Finanzamt die Rechnung anerkennt, ohne das meine Rechte auf die Domain verliere und sämtliche Rechte an der Seite verliere. Mal ganz abgesehen davon, das ich aus Unwissenheit und Freundschaftsdienst mich völlig unter Wert verkauft habe und diese gewisse Freund das auch wusste.
Schreib deinem Freund eine Rechnung über den Rechnungsbetrag und gut ist. Solange Du nur die Kosten weiterreichst hat das auch keine geschäftlichen Konsequenzen für Dich. Glaube ich zumindest. Wenn Du allerdings sowieso geschäftlich tätig bist und Rechnungen schreibst, dann ist es eh kein Problem.
So einfach.OK Dann ersetze ich die Daten des Providers einfach mit meinen Daten und meine Kontodaten mit der Kontonummer der Firma und frag ihn was er davon hält. Bei Rückfragen können Sie mich dann ja anrufen.Und Steuerhinterziehung ist das ja auch nicht.
Ich meld mich dann nochmal und erzähle das Ergebnis.
Wie lange kann man den rückwirkend solche Rechnungen ausstellen bzw. in welchem Zeitraum kann er denn solche Rechnungen einreichen, wenn er als Firma jetzt ca. 7 Monate im Geschäft ist.
henry, enthält der domainname die firma (unternehmensbezeichnung) oder einen von der unternehmung eingetragene marke? sollten dem so sein, könnte das unternehmen einen herausgebanspruch geltend machen .... inwieweit der dann durchsetzbar ist, weiss ich nicht, würde aber eine (vorerst) für dich teure angelegenheit werden.
zum thema rechnung ausstellen: rechnungen austellen darf jeder (!), egal ob gewerblich/selbständig tätig. das einzige, worauf du achten musst, wenn du als 'privater' eine rechnung ausstellst, ist dass du keine umsatzsteuer ausweist. ansonsten rechnung auch schön als einnahme in deiner einkommenserklärung angeben.
nähere, insb. domainrechtliche und steuerrechtliche informationen erhältst du in div. boards, die sich explizit mit dem thema beschäftigen.