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Steuerrechtliche Frage

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Luigi
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Beitrag von Luigi » 26.02.2006, 08:30

Hallo!

Ich habe für meine eigenen Webseiten ein Gewerbe "Internetmarketing" angemeldet, um die Einnahmen steuerrechtlich einwandfrei zu versteuern.

Ich habe mal eine Frage zu möglichen erfolgsmindernden Ausgaben:

Ich habe eine Seite, die sich mit Haus und Garten beschäftigt.

Ich möchte jetzt meinen eigenen Garten umgestalten lassen. Dazu möchte ich eine Firma geauftragen. Die Umgestaltung kostet sagen wir 1.500 €.
Ich habe vor auf meiner Gartenseite über die Umgestaltung zu berichten und einen ausführlichen Erfahrungsbericht zu schreiben.
Kann ich die Rechnung der Gartenbaufirma nun als Geschäftsausgabe deklarieren und als Firmenausgabe absetzen?

Mit der Bitte um Ratgabe.

Luigi

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Tifflor
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Beitrag von Tifflor » 26.02.2006, 09:14

naja die erste frage ist doch schonmal, ist dein gewerbe haupt oder nebenberuflich...dann stellt sich die frage, ist dein absetzbares vorhaben (in dem falle der garten) irgendwie privat nutzbar (ganz klar JA)

fuer mich, siehts also eher weniger nach absetzbarkeit aus, aber das ganze sollte dir doch am besten ein steuerberater beantworten koennen ;-)

ps: ich betreibe (in der tat) einen erotik-online shop, wenn ich jetzt in ein Bordell gehe (vorrausgesetzt ich berichte in meinem Shop darueber) kann ich das dann steuerlich geltend machen ? ;-)

heddesheimer
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Beitrag von heddesheimer » 26.02.2006, 09:47

Wenn du mit dem Bericht tatsächlich Einnahmen erzielen kannst, die 1500 Euro übersteigen, dann kannst du das in der Tat steuerlich geltend machen.

Andernfalls eher nicht. Die Steuerbehörde hat für diese Fälle den Fachbegriff "Liebhaberei" geprägt. Das gilt auch für Leute, die Ihre teure Yacht tageweise vermieten, oder Reitstunden mit dem privaten Pferd geben.

Das entscheidende Kriterium ist immer, ob du mit der Tätigkeit auf Dauer mehr Geld einnehmen kannst als du für die Kosten ausgibst. Das Finanzamt schaut in der Regel 3 Jahre tatenlos zu, wenn nur Verluste entstehen. Danach muss das Gewerbe in der Regel Gewinn abwerfen, sonst musst du die Steuervorteile der letzten 3 Jahr wieder zurückzahlen.

Gruß

Marian
https://www.lernpilot.de/blog/
Das Weblog zum Thema Lernen

Yel nats
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Beitrag von Yel nats » 26.02.2006, 10:17

Kannst dazu auch gern mal meine Internetseite besuchen....

Luigi
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Beitrag von Luigi » 26.02.2006, 12:42

Hallo!
Danke für die Antworten.

Das Gewerbe mache ich nebenberuflich und es wirft Gewinne ab.

Das Thema Gartenneugestaltung möchte ich zum Thema machen und es soll einen Teil der Internetpräsens in Anspruch nehmen. Ob ich jetzt explizit mit dem Thema "Gartengestaltung" Gewinne erwirtschaften werde, bleibt abzuwarten und kann nicht genau festgestellt werden.

Durch dieses Thema werden sicherlich neue Kunden auf die Seite kommen und Erträge für uns erbringen. Feststellbar ist dies aber nicht.

Private Nutzung des Gartens ist natürlich auch da. Fraglich ist nur, inwieweit der Garten gestaltet wird. Wenn ich ihn für die Firma gestalte, werde ich dies sicherlich deutlich aufwendiger machen, als wenn es privat wäre.

Was bedeutet "Die Steuerbehörde sieht 3 Jahre tatenlos zu"?

Ich mache Gewinne und versteuer die Gewinne. Der Garten wäre nur steuermindernd, da Gewinnmindernd. Gewinne fallen aber trotzdem an. Nur halt 1.500 € weniger.

Was meint Ihr?

Gruß

Luigi

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