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Dembarko
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Beitrag von Dembarko » 19.10.2006, 17:46

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daytrader
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Beitrag von daytrader » 19.10.2006, 18:37

Was denn für weiter Infos. Nachdem ich hier ziemlich negativ über ihn schreiben, möchte ich die url nicht veröffentlichen, nicht dass ich noch Ärger bekommen kann.

Dembarko
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Beitrag von Dembarko » 19.10.2006, 18:52

Es gibt immer Mittel und Wege solche Trittbrettfahrer zu "ärgern"

Im Endeffekt kauft der Kunde aber Service und wenn du den
bietest ist es dem Kunden egal ob da noch einer sein"Unwesen"? treibt.
Zuletzt geändert von Dembarko am 19.10.2006, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von bgx » 19.10.2006, 18:53

Herzliches Beileidt daytrader.

Hab zwar keinen Shop aber nen Forum und da ist in der vergangenheit so etwas ähnliches gelaufen (Ging zwar weniger ums Geld aber ärgerlich ist sowas immer).

Hoffe es klärt sich zu deinen Gunsten! :wink:
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Kralle
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Beitrag von Kralle » 19.10.2006, 19:14

Betrachte es als Kompliment: Erfolg zieht Neider an :wink:

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Beitrag von eumel » 19.10.2006, 20:38

eine bescheidene frage
warum hast du dir im vorfeld (um diesen ärger zu entgehen) nicht selber ? die domains gesichert?? an 2 euo mehr im monat solls doch wohl nich gescheitert sein?

daytrader
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Beitrag von daytrader » 19.10.2006, 20:51

@ eumel

anfangs hab ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht, später habe ich es schlicht versäumt. Aber sowas passiert sicher nicht wieder, zumindest nicht bei Projekten die mir wichtig sind.

Manikman
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Beitrag von Manikman » 19.10.2006, 22:56

RA Bahr hat geschrieben:Der BGH (Urt. v. 22.06.2004 - Az. I ZR 135/01 - PDF) hat eine vielgestellte Frage aus dem Domainrecht beantwortet: Entsteht ein Markenrechtsschutz durch die Benutzung eines Domainnamens?

Der BGH hat diese Frage mit "Ja" beantwortet:

"Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt."


Die URL dieser Info lautet: https://www.Dr-Bahr.com/news_det_20050128014727.html
Von daher gehe zum Anwalt und lass das klären.

Aber dumm ist es schon, wenn man merkt dass er die domain beispiel-shop.com gereggt wurde und sich dann nicht selber schnell die Domain beispielshop.com reggt.

Dembarko
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Beitrag von Dembarko » 20.10.2006, 01:02

Manikman hat geschrieben:
RA Bahr hat geschrieben:Der BGH (Urt. v. 22.06.2004 - Az. I ZR 135/01 - PDF) hat eine vielgestellte Frage aus dem Domainrecht beantwortet: Entsteht ein Markenrechtsschutz durch die Benutzung eines Domainnamens?

Der BGH hat diese Frage mit "Ja" beantwortet:

"Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt."


Die URL dieser Info lautet: https://www.Dr-Bahr.com/news_det_20050128014727.html
Von daher gehe zum Anwalt und lass das klären.
Sobald der "Trittbrettfahrer" diese Domain nicht nur als Emailkonto nutzt,
oder diese zwecks des Handels registriert hat sondern eine Beziehung zu seinem Gewerbe besteht dann wird es sehr schwer. Ich glaub dieses finanzielle Polster hast du nicht um einem Rechtsstreit längerfristig ins Auge zu blicken. Find dich damit ab und bleib/sei einfach besser ;)

marc75
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Beitrag von marc75 » 20.10.2006, 07:21

Achso, gibts bei Google noch den Rausschmiß wegen DC(oder gab es überhaupt?).
Soll ich mir Hoffnung machen, dass er vieleicht komplett aus dem Index fliegt?
darauf brauchst du nicht warten, das wird nicht passieren.

Margin
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Beitrag von Margin » 20.10.2006, 08:22

Was die Einträge in Katalogen etc. angeht, kommt mir die Sache bekannt vor.
Hab hier auch so einen Dummbatz an der Backe kleben, teilweise nutzt er sogar meine e-Mail.
(Bitte nicht die Frage, was er davon hat - ich weiß es nicht)

Auf jeden Fall habe ich inzwischen eine "Roh-Mail" liegen, die kurz ein wenig angepasst wird und an die jeweiligen Webmaster rausgeht, wenn ich solche (teilweise gar nicht witzigen) Einträge finde.

Manche Webmaster reagieren überhaupt nicht, andere reagieren mit Empörung.
In den meisten Fällen sind die Einträge schneller gelöscht als geschrieben.

Löst zwar nicht Dein Problem, grenzt aber vielleicht die Folgen ein wenig ein.


Gruß Margin

bara.munchies
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Beitrag von bara.munchies » 20.10.2006, 08:57

füll doch einfach nen kk auftrag aus. hat doch damals mit ebay auch gut geklappt ;)

catcat
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Beitrag von catcat » 20.10.2006, 09:33

Vielleicht wäre es ganz gut, wenn Du alle bisherigen Kunden informierst, das du die Domain mit dem .de hast und Du NICHT der pöse Nachahmer mit dem .com bist?

Vielleicht nen neuen Slogan einführen, wie:
"Der beispiel-shop.DEine erste Wahl!" oder so?

Claudi007
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Beitrag von Claudi007 » 20.10.2006, 13:31

Firmennamen die im Handelsregister eingetragen sind, sind auch geschützt - nur so als Tipp. Wenn er Texte, Codes oder gar Logos klaut ist das ein Fall fürs Urheberrecht. Ich würd auf jeden Fall eine Unterlassungserklärung von Anwalt schicken lassen, wenn er sich nicht wirklich gut auskennt wird er relativ warscheinlich unterschreiben.

Grüße
Claudi

daytrader
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Beitrag von daytrader » 20.10.2006, 13:55

Naja, es lag zwischen dem bemerken der 1. registrierten .com Adresse und der 2. nur eine Woche. Ich wollte die 2. gerade für mich sichern, als bemerkte, dass er da auch zugeschlagen hat. Er hat sie sich beide an einem Tag registriert.
Manikman hat geschrieben:
RA Bahr hat geschrieben:Der BGH (Urt. v. 22.06.2004 - Az. I ZR 135/01 - PDF) hat eine vielgestellte Frage aus dem Domainrecht beantwortet: Entsteht ein Markenrechtsschutz durch die Benutzung eines Domainnamens?

Der BGH hat diese Frage mit "Ja" beantwortet:

"Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt."


Die URL dieser Info lautet: https://www.Dr-Bahr.com/news_det_20050128014727.html
Von daher gehe zum Anwalt und lass das klären.

Aber dumm ist es schon, wenn man merkt dass er die domain beispiel-shop.com gereggt wurde und sich dann nicht selber schnell die Domain beispielshop.com reggt.

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