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dawid
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Beitrag von dawid » 18.04.2007, 18:35

@shapeshifter

Danke dir, ich stehe total auf ihn ;-)

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Und nun zum Thema:
Also es ist nicht strafbar, nur du solltest keine weiteren Kommentare dazu abgeben.
Ein Branchenbuch sollte eben die Adresse und weitere Kommentare nur von der Firma selbst besitzen.
Aber über einen Eintrag wird wohl keiner böse :wink:
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Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 18.04.2007, 19:34

symantec hat geschrieben:Normalerweise mus man denjenigen den man in einen Katalog aufnimmt darüber informieren. Dann kann der die Löschung verlangen kommt kein Feedback auf den Eintrag kannst Du ihn wohl drinnen lassen.
Das kann ich mir nicht vorstellen.

1. Falls eine Zustimmung erforderlich ist, müsstest Du die vor der Veröffentlichung einholen und nicht hinterher
2. Das Ausbleiben eines Widerspruchs als Zustimmung zu deuten ist wohl auch nicht das richtige
3. Wenn Du per E-Mail oder Fax informierst, kann das schnell als unzulässiger Spam interpretiert werden

MfG
Thomas

Schleuseneule
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Beitrag von Schleuseneule » 18.04.2007, 19:58

Hallo Ihr Lieben!

Vielen Dank für die Beiträge! Würde ich auch so sehen, aber sicherheitshalber rechtsanwaltlich absichern! :-?

Mfg
Schleusi