Beitrag
von jackwiesel » 14.01.2008, 13:20
Moin,
vorab: Dies ist keine rechtliche Beratung, das dürfen nur Anwälte!
Nach unserer Erfahrung verhält es sich so: Wenn die Webagentur sich selber als Inhaber hat eintragen lassen, ist für den Inhaberwechsel deren Einverständnis (Unterschrift, Stempel) unerlässlich.
Wir haben ähnliche Fälle gehabt, bei denen die Agenturen ihr OK verweigert haben unter dem Hinweis, dass die Nutzung "nur gemietet" war. Der Grund ist natürlich, dass man den Kunden zum Verbleib zwingen möchte - vermutlich hat dieser seine URL auf Visitenkarten, Briefbögen, Firmenfahrzeugen und so weiter und scheut dadurch den Wechsel.
Sollte der Name des Kunden in der Domain vorkommen, könnte ein Anwalt und ein Dispute-Antrag bei Denic etwas bringen - aber wie heisst es so schön? "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand."
Trotzdem viel Glück.