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Kleingewerbe - wie funktioniert dass?

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DaveTV
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Beitrag von DaveTV » 20.02.2008, 12:06

Hallo Zusammen

Meine 3 Kumpels und ich betreiben schon seit längerem eine Art Party-Organisationsteam d.h. wir suchen uns verschiedene Locations meist Hallen, Gewölbekeller oder auch OpenAir und veranstalten dort kleinere Partys. Langsam aber sicher fängt das ganze an Gewinn abzuwerfen.

Um nicht mit einem Bein im Knast zu stehen, haben wir nun beschlossen ein Kleingewerbe anzumelden. Hier ein paar Fragen dazu:

1. Ist ein Kleingeberbe für so einen Zweck sinnvoll (Jahresumsatz ca 6000€)?
2. Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden und welche Verpflichtungen bringt dies mit sich?
3. Ist es möglich 4 gleichberechtigte Partner zu bestimmen oder muss eine Einzelperson dieses Gewerbe anmelden?
4. Ist es möglich eine Art Firmensitz zu bestimmen oder muss bei ständig wechselden Lokations jedesmal ein neuer Antrag gestellt werden?

so dass reicht für den Anfang mal.. :-) Antworten und Anregungen gerne auch über ICQ.

Vielen Dank im Voraus
Grüße DaveTV

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ole1210
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Beitrag von ole1210 » 20.02.2008, 12:12

1.: Das sin aber kleine Parties. Wir orgenisieren jedes Jahr zwei Parties (vor Schützenfest und Silvester) und landen alleine schon beim Schützenfest jenseits der 10.000 Euro. Ansonsten reicht bei 6000 Euro das Kleingewerbe.

2.: Bei uns macht das das Ordnungsamt im Rathaus. Verpflichtungen...ausser der jährlichen Steuererklärung wüsste ich keine.

3.: k. A.

4.: Der Firmensitz ist beispielsweise dein Wohnhaus, nicht die Location. Sonst müsste der hausmeister mit Kleingewerbeschein ja auch für jedes Fegen der Gosse einen neuen Antrag stellen! :-)

designamite
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Beitrag von designamite » 20.02.2008, 12:16

1.Ist ein Kleingeberbe für so einen Zweck sinnvoll (Jahresumsatz ca 6000€)?
Ihr musst euch anmelden, auch wenn ihr nur 0.1 Cent verdient!
Wenn ihr unter 17000Euro gewinn macht, könnt ihr euch als Kleingewerbe anmelden und seit vom Steuer befreit.

2. Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden und welche Verpflichtungen bringt dies mit sich?
Rathaus

3. Ist es möglich 4 gleichberechtigte Partner zu bestimmen oder muss eine Einzelperson
dieses Gewerbe anmelden?
Ja, es geht

4. Ist es möglich eine Art Firmensitz zu bestimmen oder muss bei ständig wechselden Lokations jedesmal ein neuer Antrag gestellt werden?
Ja

Pompom
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Beitrag von Pompom » 20.02.2008, 12:16

zu 1.) sicher
zu 2.) Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt.
Daraus einhergehende Mindestverpflichtung ist die Steuerpflicht und Buchführungspflicht, für Kleingewerbe Einnahme-Überschuss-Rechnung.
zu 3.) jeder ist einzeln gewerbetreibend, zusammen gründen sie eine GbR, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt werden.
zu 4.) Natürlich habt ihr einen Firmensitz, entweder der Wohnsitz eines der GbR oder ein Büro, eure Locations sind der Ort der Dienstleistung. Ich glaube kaum, dass es z.B. Open Air einen Briefkasten gibt, um Euch per Post zu erreichen.

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Beitrag von SchnaeppchenSUMA » 20.02.2008, 12:18

designamite hat geschrieben:1.Ist ein Kleingeberbe für so einen Zweck sinnvoll (Jahresumsatz ca 6000€)?
Ihr musst euch anmelden, auch wenn ihr nur 0.1 Cent verdient!
Wenn ihr unter 17000Euro gewinn macht, könnt ihr euch als Kleingewerbe anmelden und seit vom Steuer befreit.
nur von der Umsatzsteuer! Der Rest fällt ganz normal an - nicht das es da Probleme gibt :D

DaveTV
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Beitrag von DaveTV » 20.02.2008, 14:02

ok erstmal vielen dank für eure antworten hat mir schon sehr viel geholfen. da ich sehr wenig ahnung von bwl habe hier noch ein paar fragen:

- muss ich eine art buch führen? wenn ja - wie könnte so etwas aussehen?
- wie muss die steuerklärung aussehen bzw kann sie selbs erstellt werden oder solte dies ein steuerberater erledigen?
- wird man vom finanzamt aufgefordert eine steuererklärung zu machen oder ist dies grundsätzlich notwendig?

grüße

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Beitrag von w3news » 20.02.2008, 14:26

- muss ich eine art buch führen? wenn ja - wie könnte so etwas aussehen?
Buchführung in dem Sinne nicht, aber Du solltest natürlich Deine Rechnungen sorgfältig aufbewahren, so dass Du Sie zur Steuererklärung und dann später vielleicht auch für das Finanzamt bereit hast. Ansonsten kann es haaring / teuer werden.
- wie muss die steuerklärung aussehen bzw kann sie selbs erstellt werden oder solte dies ein steuerberater erledigen?
Du kannst natürlich Deinen Steuererklärung selbst erstellen. Sollte der Umsatz nicht alzu hoch sein, also Du/Ihr könnt das Unternehemn als Kleingewerbe betreiben, reicht eine Überschussrechnung vollkommen aus. Dann will das Finanzamt lediglich wissen, was ihr ausgegeben habt und was ihr eingenommen habt.
- wird man vom finanzamt aufgefordert eine steuererklärung zu machen oder ist dies grundsätzlich notwendig?
Du wirst nicht aufgefordert, sondern wenn dann ermahnt vom Finanzamt. Du musst auf jeden Fall eine Steuererklärung machen, dass ist Pflicht! Abgabetermin ist glaube ich der 31.05. oder wenn man verlängert hat, der 31.09.
MfG Lars

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Beitrag von DaveTV » 20.02.2008, 14:35

wie hoch darf denn der umsatz max. werden um noch als kleingewerbe zu gelten?

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Beitrag von Seo » 20.02.2008, 15:12

einfach mal Google fragen....

wir sind hier in nem Seo-Forum :roll:

Wumba
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Beitrag von Wumba » 20.02.2008, 16:03

am besten opfert ihr ein paar euro und geht zum steuerberater; dann habt ihr eine passgenaue auf euch zutreffende antwort. das ist auch sinnvoll, da gerade bei einer gbr im gbr-vertrag auch einige dinge in puncto haftung, ausscheiden von gesellschaftern etc. festgelegt werden sollten.

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Beitrag von w3news » 20.02.2008, 16:04

Und das stand auch schon weiter oben! 17.500 Euro

Ansonsten empfehle ich Dir auch noch diese Seite: www.bmwi.de
MfG Lars

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Beitrag von Man » 24.02.2008, 15:36

@ DaveTV, wenn Du alles ganz genau wissen möchtest, empfehle ich Dir hier www.frag-einen-steuerprofi.de mal anzufragen. Ansonsten können Fehler ziemlich teuer werden.

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Beitrag von Airport1 » 24.02.2008, 15:55

schon auf https://www.kleingewerbe.com/ reingeschaut? da waeren einige fragen gleich beantwortet gewesen ;) wobei es noch ausgebaut werden soll, aber momentan komm ich zu nix.. im vorjahr darfste 17500 und im laufenden jahr 50000 nicht ueberschreiten. einnahmen/ueberschussrechnung reicht. mwst ausweisen ist eine ewige streitfrage, fuer anfaenger und papierkrieg-nicht-moeger empfehle ich es eher nicht, es gibt hier aber genug leute die dann sofort aufschreien und es UNBEDINGT empfehlen ;-)
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