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Werbung schalten ohne Gewerbeschein?

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Betrunkener
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Beitrag von Betrunkener » 04.10.2011, 16:58

Ein Kumpel erzählte mir damit ich Werbung auf meiner Seite schalten kann womit ich Geld verdiene (z.B. Google Adsense), bräuchte ich einen Gewerbeschein. Doch stimmt das auch wenn man unter der Steuerfreigrenze von 8k Euro/Jahr liegt? (Denke kaum, dass meine Seiten gleich 1k Euro in einem Tag machen). Ich würde nämlich gerne auf einen Gewerbeschein verzichten. Das hängt damit zusammen, dass ich dann eventuell keinen Unterhalt mehr von meinem Vater bekommen würde und mir auch Kindergeld und vielleicht noch etwas anderes gestrichen werden könnte. So erzählte es mir meine Mutter und ein anderer erzählte mir dasselbe weshalb er doch keinen Gewerbeschein mochte. Was kann ich tun? Würde schon gerne Geld so nebenbei verdienen aber nur wenn es sich auch unterm Strich lohnt.

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Lurker
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Beitrag von Lurker » 04.10.2011, 17:00

Glaubst Du Du bekommst hier Hilfe bei Fragen zur Steuerhinterziehung?

Wenn Du Geld mit Webseiten verdienen willst bist Du gewerblich tätig, ob es Dir passt oder nicht.

tided
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Beitrag von tided » 04.10.2011, 17:03

Ein Gewerbeschein ist dafür auf jeden Fall nötig.

Kindergeld kannst du weiterhin bekommen, wenn du unter 7-tausend irgendwas verdienst, so ist es bei mir zumindest. :)

SloMo
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Beitrag von SloMo » 04.10.2011, 17:17

Wobei man es nicht immer wie die Erste-Reihe-Sitzer in der Schule sehen muss. Einkommen muss versteuert werden, das ist klar. Das Finanzamt muss sich aber nicht dafür interessieren, ob zu dem Einkommen auch ein Gewerbe existiert. Und ein Gewerbe kann man auch nachträglich anmelden. Dafür kann ein Ordnungsgeld verhängt werden, ich sage mal, so rund um die 50 EUR. Warum also gleich einen auf "Dicke Hose" machen (=gewerbe Anmelden, IHK Zwangsmitgliedschaft etc.), wenn man eh noch nicht weiß, ob man überhaupt etwas einnehmen wird...

Betrunkener
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Beitrag von Betrunkener » 04.10.2011, 17:30

@KAW: Das meinte ich ja. Was nützt es mir wenn ich einen Gewerbeschein anmelde und sagen wir 100 Euro/Monat (Was schon für meine Seiten sehr sehr gut wäre) verdiene und ich dafür kein Kindergeld bekomme. So mache ich unterm Strich ein dickes fettes Minus.

gzs
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Beitrag von gzs » 04.10.2011, 18:16

Das meinte ich ja. Was nützt es mir wenn ich einen Gewerbeschein anmelde und sagen wir 100 Euro/Monat (Was schon für meine Seiten sehr sehr gut wäre) verdiene und ich dafür kein Kindergeld bekomme. So mache ich unterm Strich ein dickes fettes Minus.
tided hat es oben doch schon erwähnt. So lange du unter dem Freibetrag bleibst, passiert deinem Kindergeld nichts. Ob nun mit oder ohne Gewerbeschein.

Und wenn du drüber bist, hast du dein eigenes Geld - kann auch ein tolles Gefühl sein, mal nicht mehr dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen :) - aber mit Gewerbe kannst du ja auch so einiges von der Steuer absetzen ...

Mach dir aber auch Gedanken zur Krankenversicherung, Familienversicherung geht nämlich nur bis knapp 350 Euro/Monat Einkommen und einer bestimmten Maximalarbeitszeit.

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 04.10.2011, 19:00

Es kommt darauf an, was im Endergebnis überwiegt. Wenn Du einen gut geführten Blog hast, dann könnte das auch als freiberufliche journalistische Tätigkeit durchgehen und dafür benötigst Du keinen Gewerbeschein, auch wenn da nebenher etwas Werbung läuft. Ein Anruf bei der IHK könnte da eine Klärung bringen. Ums Finanzamt kommst Du aber nicht herum.

Betrunkener
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Beitrag von Betrunkener » 04.10.2011, 22:15

Ja Kindergeld okay verstehe ich noch aber wenn der Unterhalt komplett wegfallen würde, müsste ich mit meinen Projekten schon mind. 600 Euro/Monat verdienen, weil 600 Euro ist der Unterhalt von meinem Vater und da müsste ich schon so ein erfolgreiches Projekt wie cheats.de besitzen xD. Ich glaube, dass ich am Anfang nichtmal 60 Euro einnehmen würde.

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 05.10.2011, 00:49

Da verstehst Du wohl etwas falsch, bei einem Einkommen von 60 Euro monatlich verringert sich der Unterhalt um 10 Euro, wodurch Du 50 Euro mehr hättest. So steht es zumindest hier:

https://www.scheidung-online.de/kindeseinkunft.htm

Und mit einem Nebengewerbe oder Kleingewerbe unter 17.500 Euro jährlich wirst Du auch noch kein Mitglied in der IHK. Nur um einen Anruf bei der IHK kommst Du nicht herum, wenn Du eine verbindliche Antwort erhalten möchtest und ums Finanzamt ebenfalls nicht. Oder Du setzt ein Schreiben an die IHK auf, damit Du als Bestätigung eine schriftliche Antwort von denen erhältst.
Möglicherweise gibt es auch beim Finanzamt einige Sonderregellungen für Schüler, weil es sich ja eh max. nur um ein Nebengewerbe handeln kann. Doch auch dort musst Du Dich selbst erkundigen oder bei einem Steuerberater, doch der will für die Beratung Geld. Aber nur Geld verdienen wollen und dann nach Schlupflöchern zu suchen, das könnte sich als böse Falle erweisen.

templer
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Beitrag von templer » 05.10.2011, 08:54

Wieviele bekommen hier eigentlich noch Kindergeld? :o

tided
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Beitrag von tided » 05.10.2011, 10:54

SloMo hat geschrieben:Warum also gleich einen auf "Dicke Hose" machen (=gewerbe Anmelden, IHK Zwangsmitgliedschaft etc.), wenn man eh noch nicht weiß, ob man überhaupt etwas einnehmen wird...
Man muss nicht erst das Gewerbe anmelden, sobald man etwas einnimmt, sondern schon dann, wenn man die Absicht hat, etwas einzunehmen. Sprich, sobald du eine Dienstleistung oder sonstwas anbietest (auch ohne etwas zu verkaufen) benötigst du ein Gewerbe.
Melegrian hat geschrieben:Und mit einem Nebengewerbe oder Kleingewerbe unter 17.500 Euro jährlich wirst Du auch noch kein Mitglied in der IHK.
Ich meine das stimmt nicht. Auch als Kleingewerbe wird man automatisch Mitglied bei der IHK.

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 05.10.2011, 11:18

tided hat geschrieben:Ich meine das stimmt nicht. Auch als Kleingewerbe wird man automatisch Mitglied bei der IHK.
Hast Recht, auch die Einkommensgrenze stimmt nicht.
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag/Gewinn 5.200 Euro nicht übersteigt, sind vom Beitrag freigestellt.
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/servi ... tze02.html

Da bei einem Kleingewerbe im Normalfall von den 17.500 Jahresumsatz nicht viel mehr als ein Gewinn von 5.200 übrigbleiben kann, so brauchen die meisten Kleingewerbetreibenden keinen Mitgliedsbeitrag an die IHK abführen. Bei der Webarbeit fallen aber außer den Kosten fürs Hosting, Verbindungsentgelte und Hardware laut AfA-Liste, kaum nennenswerte Ausgaben an, so dass die Gewinnspanne günstiger ausfällt und von den 17.500 Jahresumsatz wesentlich mehr als Gewinn übrig bleiben könnte, wovon dann Beiträge an die IHK zu entrichten wären. Ein eigenes Arbeitszimmer wird er als Schüler beim FA nicht durchbekommen, nehme ich mal an.

Bei mir war das bei meiner ersten Gewerbeanmeldung anders, da wurde entschieden, dass ich Beiträge an die Handwerkskammer abzuführen habe und brauchte dafür keine an die IHK abführen. War aber auch nicht günstiger.

Betrunkener
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Beitrag von Betrunkener » 05.10.2011, 13:57

Ich bin kein Schüler mehr, sondern Student xD. Aber ich weiß was ihr damit sagen wollt. Nur geht ihr alle vom deutschen Recht aus. Weiß jemand wie es in Österreich aussieht, denn da lebe ich :)

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 05.10.2011, 14:03

Der war gut :lol:

templer
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Beitrag von templer » 06.10.2011, 10:07

Betrunkener hat geschrieben:Weiß jemand wie es in Österreich aussieht, denn da lebe ich :)
DEMO???? :o

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