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tided hat es oben doch schon erwähnt. So lange du unter dem Freibetrag bleibst, passiert deinem Kindergeld nichts. Ob nun mit oder ohne Gewerbeschein.Das meinte ich ja. Was nützt es mir wenn ich einen Gewerbeschein anmelde und sagen wir 100 Euro/Monat (Was schon für meine Seiten sehr sehr gut wäre) verdiene und ich dafür kein Kindergeld bekomme. So mache ich unterm Strich ein dickes fettes Minus.
Man muss nicht erst das Gewerbe anmelden, sobald man etwas einnimmt, sondern schon dann, wenn man die Absicht hat, etwas einzunehmen. Sprich, sobald du eine Dienstleistung oder sonstwas anbietest (auch ohne etwas zu verkaufen) benötigst du ein Gewerbe.SloMo hat geschrieben:Warum also gleich einen auf "Dicke Hose" machen (=gewerbe Anmelden, IHK Zwangsmitgliedschaft etc.), wenn man eh noch nicht weiß, ob man überhaupt etwas einnehmen wird...
Ich meine das stimmt nicht. Auch als Kleingewerbe wird man automatisch Mitglied bei der IHK.Melegrian hat geschrieben:Und mit einem Nebengewerbe oder Kleingewerbe unter 17.500 Euro jährlich wirst Du auch noch kein Mitglied in der IHK.
Hast Recht, auch die Einkommensgrenze stimmt nicht.tided hat geschrieben:Ich meine das stimmt nicht. Auch als Kleingewerbe wird man automatisch Mitglied bei der IHK.
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/servi ... tze02.htmlNicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag/Gewinn 5.200 Euro nicht übersteigt, sind vom Beitrag freigestellt.