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Rechnungen ohne Mehrwertsteuer - Ust-Voranmeldung

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Fiestaspa
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Beitrag von Fiestaspa » 04.09.2012, 10:37

Hallo,

bin gerade mit meiner monatlichen Ust-Voranmeldung zu gange und habe dabei eine Rechnung von einen Kleinunternehmer gehabt. Diese Rechnungen sind ja laut Gesetzgeber von der Umsatzsteuer befreit.

Das ich dazu keine Vorsteuer angeben kann ist mir bekannt. Letztendlich sind das ja trotzdem Ausgaben, was später bei der Gewinnermittlung nicht ausser Acht gelassen werden sollte, oder?

Muss ich diese trotzdem irgendwo in meiner Voranmeldung mit eingeben?
Und wo? :o

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thomas_x3
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Beitrag von thomas_x3 » 04.09.2012, 10:46

Fiestaspa hat geschrieben: Das ich dazu keine Vorsteuer angeben kann ist mir bekannt. Letztendlich sind das ja trotzdem Ausgaben, was später bei der Gewinnermittlung nicht ausser Acht gelassen werden sollte, oder?

Muss ich diese trotzdem irgendwo in meiner Voranmeldung mit eingeben?
Und wo? :o
In dem Fall ist der Bruttobetrag der Rechnung halt dein Netto. Sonst ist das eine normale Betriebsausgabe.

Fiestaspa
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Beitrag von Fiestaspa » 04.09.2012, 10:55

Wie habe ich das zu verstehen?

Wie kann der Bruttobetrag mein Netto sein, ich kann das doch nicht einfach bei der Voranmeldung unter Vorsteuer eintragen, da wird mir ja Ust. gutgeschrieben die ich nie erhalten habe. :-?

thomas_x3
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Beitrag von thomas_x3 » 04.09.2012, 11:17

Der Bruttobetrag sind deine Gesamtkosten.

Natürlich kannst du keine Ust. abführen, du hast ja auch keine Bezahlt. :wink:

Fiestaspa
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Beitrag von Fiestaspa » 04.09.2012, 11:52

Genau so habe ich das auch verstanden.

das heisst dann, letzendlich muss ich diese Rechnung nirgendswo in der Voranmeldung eintragen.

Da es aber Ausgaben sind, wo trage ich diese Rechnung dann ein. Erst bei der EinkommensteuerErkl.??

collection23
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Beitrag von collection23 » 04.09.2012, 12:13

Die kommen da hin, wo alle anderen Ausgaben auch stehen.

Fiestaspa
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Beitrag von Fiestaspa » 04.09.2012, 13:08

Irgendwie bekomme ich keine richtige Antwort.

Wo stehen denn alle anderen Ausgaben? Wo die Ausgaben mit Ust. hingehören weiss ich, jedoch nicht die Ausgaben aus Rechnungen ohne Ust.

Und in welches Feld müssen Ausgaben aus Kleinunternehmer hin?

Dauerstress
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Beitrag von Dauerstress » 04.09.2012, 13:14

Für die Umsatzsteuervoranmeldung sind solche Rechnungen nicht zu berücksichtigen.

Fiestaspa
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Beitrag von Fiestaspa » 04.09.2012, 13:36

Genau die Antwort habe ich gesucht, Dankeschön

Jetz kann ich die Ustvoranmeldung abschicken :D

Eine Frage jedoch nebenbei, wo habe ich diese Rechnung später zu berücksichtigen?

TC Stahl
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Beitrag von TC Stahl » 04.09.2012, 13:51

Fiestaspa hat geschrieben: Eine Frage jedoch nebenbei, wo habe ich diese Rechnung später zu berücksichtigen?
In der Einkommensteuererklärung (sofern die hier zutrifft) sind das ganz normale Einnahmen.
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Fiestaspa
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Beitrag von Fiestaspa » 04.09.2012, 14:02

Es handelt sich zwar um eine Ausgaben Rechnung ( Auftrag an Kleinunternehmer ), aber schon richtig das Sie trotzdem auch in die Einkommensteuererklärung vorkommt, oder?

collection23
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Beitrag von collection23 » 04.09.2012, 14:05

Das ist aber schwer. Wie alles andere auch buchen, aber als MwSt-Satz 0% nehmen.

TC Stahl
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Beitrag von TC Stahl » 04.09.2012, 14:05

Fiestaspa hat geschrieben:Es handelt sich zwar um eine Ausgaben Rechnung ( Auftrag an Kleinunternehmer ), aber schon richtig das Sie trotzdem auch in die Einkommensteuererklärung vorkommt, oder?
Oh, stimmt. Es ist ja eine Ausgabe. Ups ^^

Und ja, es sind ganz normale Kosten, die man absetzen kann.
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Beitrag von Fiestaspa » 04.09.2012, 14:22

Alles klar dann trage ich die Rechnung bei der nächsten Einkommensteuererklärung und Danke euch für die schnellen Antwort.

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