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Ja, eindeutig. In vielen Angeboten ist die Leistungsbeschreibung eher eine Art blumige Werbebrochüre, die harten Fakten stehen nur in den AGBs. Leider fallen den Kunden in der Regel derartige Details nicht auf, schlicht weil die Fachnkenntnis nicht vorhanden ist, was Abzocke natürlich Tür und Tor öffnet.KAW hat geschrieben:Das mit dem Rückbau empfinde ich als Abzocke.
Hier hat der Kunde also konkret gar keine Chance die AGB zu lesen, die er aber mit dem Vertrag unterschreibt?Mit meiner Unterschrift bestelle ich den Dienstleistungsvertrag gem. AGB und der Leistungsbeschreibung (http : // www . Google-Partner . de / agbund-leistungsbeschreibung.html) sowie der oben angegebenen und beiliegenden Leistungsbeschreibung Google Adwords Kampagne intelligente Anzeigenschaltung, der Firma Google - Partner . de verbindlich und bestätige die AGB der Firma Google - Partner . de gelesen, erhalten, verstanden und akzeptiert zu haben. Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrages. Ich ermächtige die Firma Google - Partner . de bis auf Widerruf, die von mir zu entrichtenden Abrechnungsentgelte laut schriftlicher Vereinbarung von oben stehendem Konto einzuziehen.