So einfach ist die Frage leider nicht zu beantworten. Da gibt es sehr genaue Grenzen was man darf und was nicht und daher würde ich bei solchen Dingen immer einen Anwalt zur Rate ziehen bevor die Abmahnungen reinkommen. Nicht umsonst ist der Part bei AdWords ja auch geschützt.
Wenn Du über Produkte von Apple berichtest darfst die Markenbezeichnung natürlich auch verwenden.
Wenn Du jedoch nicht über Apple schreibst, sondern z.B. nur "Handy XY wie Apple iphone", dann ist das nicht gestattet, weil Du dann den Markennamen verwendest, um auf andere Produkte aufmerksam zu machen.
In Domains sollte man grundsätzlich auf Markennamen verzichten, auch wenn man über die Marke schreibt.