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Massiver Contentklau

Verfasst: 07.09.2011, 19:42
von icarol
Hallo!

Ich habe entdeckt, dass von mir erstellter Content massiv in Artikelverzeichnisse gesetzt wird und für das eigene Linkbuilding genutzt wird. Bei einem Artikel auf artikelspeicher.de wurden sogar 6 Links auf die eigene Seite gesetzt.

"Nett" ist, dass am Ende auch meine Webseite verlinkt wird. Der Content wird einfach kopiert und nie umgeschrieben. Stichwort DC.

Den Webmaster habe ich angeschrieben und gebeten den Content zu entfernen. Bislang keine Raktion.

Meine Fragen:
1. Könnte Google mich abstrafen?
2. Hat jemand eine Ahnung wie ich gegen Contentklau vorgehen kann?

Vielen Dank für etwaige Hilfe!

Verfasst:
von

Verfasst: 07.09.2011, 19:55
von linkadler
Ich würde AV Betreiber anschreiben und eine 7-Tage Frist zum Entfernen schicken. Sonst gibt's eine schriftliche Abmahnung.

Verfasst: 07.09.2011, 20:05
von Provocateur
Man müsste dann natürlich beweisen können, dass man der Urheber des Textes ist..

Verfasst:
von

Verfasst: 07.09.2011, 20:43
von Tomasso
In der Regel merkt Google schon wer der Urheber des Textes ist. Kann ja leicht am Datum der indexierung überprüft werden. DC mußt normalerweise nicht befürchten. Würde aber trotzdem den Betreiber auffordern die Texte zu entfernen....

Verfasst: 07.09.2011, 20:55
von Nokes
Wenns in einer Datenbank gespeichert ist, und mit einem guten CMS gemacht wurde dann wird das Datum auch meisten gespeichert ;)

Verfasst: 07.09.2011, 20:56
von icarol
Danke für eure wertvollen Antworten!

@Provocateur
Den Artikel habe ich zuerst auf *******.** (edit: einem sehr sehr bekannten Artikelverzeichnis) veröffentlicht.

@Tomasso / @All
Das ist schonmal gut, aber die Artikelverzeichnisse, die nun mit meinem Content bestückt sind und ich "netter Weise" auch mitverlinkt wurde, kann ich für mein eigenes Linkbuilding mit unique Content wohl getrost vergessen, oder?

@linkadler
Bereits getan. Mit 14 Tage Frist sogar. Wenn die nicht eingehalten wird, muss ich wohl die Artikelverzeichnisse anschreiben.

Verfasst: 07.09.2011, 21:01
von linkadler
Gleich die Artikelverzeichnisse mit Frist anschreiben, die Betreiber haften für die Inhalte auf deren Domain. Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt.

Verfasst: 07.09.2011, 21:10
von nils1
Provocateur hat geschrieben:Man müsste dann natürlich beweisen können, dass man der Urheber des Textes ist..
Das interessiert mich mal zu einem eigenen Fall. Muss man das beweisen? Und wie beweist man, dass man der Urheber einer, in meinem Fall, Artikelbeschreibung ist?

Verfasst: 07.09.2011, 21:11
von icarol
Ich flipp aus! Laut Google ist mein Content auf 56 Seiten zu finden... Das ist unendliche Arbeit...

Verfasst: 07.09.2011, 21:35
von MatthiasHuehr
Tomasso hat geschrieben:In der Regel merkt Google schon wer der Urheber des Textes ist. Kann ja leicht am Datum der indexierung überprüft werden. DC mußt normalerweise nicht befürchten. Würde aber trotzdem den Betreiber auffordern die Texte zu entfernen....
Dann funktioniert die Regel aber nicht richtig, denn ich habe da andere Erfahrungen mit Google.

Verfasst: 07.09.2011, 21:41
von manori
1. AGB vom ursprünglichen AVZ checken. Wenn es die AGB hergeben (keine Einräumung der unbeschränkten Nutzungsrechte), dann selbst aktiv werden. Wenn nicht, dann das ursprüngliche AVZ (zusätzlich) anstubsen, dass die sich kümmern. Grund: Ggf, gibst du mit der Veröffentlichung die Nutzungsrechte ab.

2. Den Verursacher eine Rechnung schicken oder/und Abmahnung erteilen.

3. Den betroffenen AVZ eine Info zukommen lassen, dass die den Artikel unverzüglich zu löschen haben.

4. Entspannen, um gesund zu bleiben.

Ich habe für Contentklau kein Verständnis und würde da hart durchgreifen. In dem Fall ist eine nette Aufforderung, wie ich sie oft schreibe, meiner Meinung nach nicht notwendig. Dreistigkeit darf und muss bestraft werden.

Beweis: Da das Portal recht groß ist und der Text von dir namentlich eingestellt ist, lässt sich das Datum rekonstruieren. Die anderen Veröffentlichungen müssen dann praktisch beweisen. dass sie vorher online waren.

Verfasst: 07.09.2011, 21:53
von waneck
Nur leider mahlen die Gesetzesmühlen dabei sehr langsam.

Ich habe gerade auch wieder einen aktuellen Fall, der Klauer von fünf Artikeln ist namentlich bei Google hinreichend bekannt. Aber, im Impressum seiner Seite steht keine Steuernummer und keine Telefonnummer. An der Postadresse kommt das Einschreiben "unbekannt" zurück, die Adresse bei der Denic ist aber identisch.

Und nu? Bild

Gruß waneck

Verfasst: 07.09.2011, 21:54
von icarol
Das sehe ich genauso wie Sie @manori
Und danke!

Glücklicherweise habe ich den Artikel (modifiziert, aber doch für Menschen erkennbar) auch auf meinem Blog veröffentlicht.

Die Dreistigkeit ist schon echt heftig. Soviele Artikelverzeichnisse kannte ich bislang gar nciht, auf denen der Content veröffentlich wurde.

Verfasst: 07.09.2011, 21:57
von Provocateur
nils1 hat geschrieben:
Provocateur hat geschrieben:Man müsste dann natürlich beweisen können, dass man der Urheber des Textes ist..
Das interessiert mich mal zu einem eigenen Fall. Muss man das beweisen? Und wie beweist man, dass man der Urheber einer, in meinem Fall, Artikelbeschreibung ist?
Wenn die Gegenseite das Gegenteil behauptet, dann muss man schon (oder man gibt nach). Ich weiß nicht genau wie das mit Texten ist, aber ich msste das vor einigen Jahren mit Musikstücken bzw. Instrumentals machen. Da hieß es, dass man die Musikstücke auf eine CD brennt, einpackt und sich selbst per Einschreiben verschickt. Dann hätte man den Beweis bzw. das Datum der Erstellung^^

Verfasst: 07.09.2011, 21:58
von Vegas
nils1 hat geschrieben:Muss man das beweisen?
Für eine Abmahnung muss man das nicht, höchstens vor Gericht, wenn es darum geht ob die Abmahnung berechtigt war (negative Feststellungsklage). Die meisten Contentdiebe knicken sofort ein, wenn Post vom Anwalt kommt.