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Verfasst: 07.09.2011, 23:02
von Vegas
waneck hat geschrieben:An der Postadresse kommt das Einschreiben "unbekannt" zurück, die Adresse bei der Denic ist aber identisch.
https://www.secure.denic.de/faqs-fuer-domaininhaber/1/

Denic kontaktieren, Nachweis durch das zurückgekommene Einschreiben ,daß die Denic Daten falsch sind. Die machen zwar nichts im Falle des Copyrights und sind da außen vor, mögen aber falsche Daten nicht und werden an den Registrierungspartner herantreten.

Abmahnung an den Hoster weiterleiten, falls im Ausland auf Englisch als Cease and Desist Letter mit dem Hinweis, daß die Daten des Domaininhabers falsch sind.

Beides wirbelt beim Hoster und Registrar in der Regel genügend Staub auf, um den Domaininhaber zum Einlenken zu bewegen.

Die werden ihrem Kunden sicher deshalb nicht kündigen, du wirst auch nicht an die echte Adresse kommen, aber zumindest die Aussichten auf Entfernung des Contents sind nicht schlecht.

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Verfasst: 07.09.2011, 23:05
von r-alf
linkadler hat geschrieben:Ich würde AV Betreiber anschreiben und eine 7-Tage Frist zum Entfernen schicken. Sonst gibt's eine schriftliche Abmahnung.
So ein Geblubber!

Man muss entweder gleich abmahnen oder ..

Verfasst: 07.09.2011, 23:21
von Vegas
r-alf hat geschrieben:So ein Geblubber!

Man muss entweder gleich abmahnen oder ..
Wieso nicht? Abmahnen kann man immer noch und statt gleich die juristische Keule auszupacken hilft eine freundliche und bestimmte Mail oft genauso gut...mit weniger Zeitaufwand das gleiche Ergebnis.

Wenn sich einer doof stellt, nicht regiert oder blöd kommt, auf ihn mit Gebrüll, aber man muß ja nicht gleich draufhauen.

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Verfasst: 07.09.2011, 23:22
von manori
Mit den AV trifft es wohl auch die Falschen ... Denen würde ich auch eine Frist einräumen.

Verfasst: 07.09.2011, 23:26
von r-alf
Vegas hat geschrieben:
r-alf hat geschrieben:So ein Geblubber!

Man muss entweder gleich abmahnen oder ..
Wieso nicht? Abmahnen kann man immer noch und statt gleich die juristische Keule auszupacken hilft eine freundliche und bestimmte Mail oft genauso gut...mit weniger Zeitaufwand das gleiche Ergebnis.

Wenn sich einer doof stellt, nicht regiert oder blöd kommt, auf ihn mit Gebrüll, aber man muß ja nicht gleich draufhauen.
Nee Abmahnen kann man da nicht mehr. Google einfach mal nach den Voraussetzngen für ein Abmahnung!
Edit: und für was eine Abmahnung gedacht ist! (Sinn der Abmahnung ...)

Dises ganze Nachgeplapper irgendwelcher fragwürdigen Mythen hier im Forum ist unerträglich!

Verfasst: 08.09.2011, 01:12
von waneck
Eine Abmahnung ist hier natürlich Unsinn, denn man (der Rechtsanwalt) versendet eine Unterlassungserklärung. Und die kann man auch nach einer "netten" E-Mail ohne Resonanz versenden lassen.

Mein Tipp bei der E-Mail: Für eine Reaktion eine ganz kurze Frist setzen, 24 Stunden an Werktagen ist ausreichend. Das bringt etwas Dampf in den Kessel. Im Regelfall kommt die Reaktion sehr schnell, selbst bei den Taschengeldwebmastern.

Gruß waneck

Verfasst: 08.09.2011, 01:18
von waneck
Vegas hat geschrieben:Denic kontaktieren, Nachweis durch das zurückgekommene Einschreiben ,daß die Denic Daten falsch sind. Die machen zwar nichts im Falle des Copyrights und sind da außen vor, mögen aber falsche Daten nicht und werden an den Registrierungspartner herantreten.

Abmahnung an den Hoster weiterleiten, falls im Ausland auf Englisch als Cease and Desist Letter mit dem Hinweis, daß die Daten des Domaininhabers falsch sind.

Beides wirbelt beim Hoster und Registrar in der Regel genügend Staub auf, um den Domaininhaber zum Einlenken zu bewegen.

Die werden ihrem Kunden sicher deshalb nicht kündigen, du wirst auch nicht an die echte Adresse kommen, aber zumindest die Aussichten auf Entfernung des Contents sind nicht schlecht.
Danke für die Tipps!

Der Hoster ist ein namenhafter in D, der hat auch keine andere Adresse seines Kunden im Bestand. Aber die Abbuchung klappt regelmäßig ...

Denic ist da noch ein Ansatz, wobei dadurch der Mann auch nicht greifbar wird. Es ist interessant, wie einfach man sich als Webmaster in D verstecken kann, wenn man es darauf anlegt.

Gruß waneck

Verfasst: 08.09.2011, 03:59
von rico
@icarol

tu den rss feed raus , bzw les nach was ein rss feed ist

@nils

Nein man muss nichts beweisen sondern kann auf Teufel komm raus Leute verklagen. Tun ja Kasperle jeden Tag. Sie verlieren dann halt vor Gericht und können die beiden Anwälte zahlen. blöde fragen stellst du

Verfasst: 08.09.2011, 10:56
von Hasenhuf
waneck hat geschrieben:Eine Abmahnung ist hier natürlich Unsinn, denn man (der Rechtsanwalt) versendet eine Unterlassungserklärung. Und die kann man auch nach einer "netten" E-Mail ohne Resonanz versenden lassen.
Klar kann man das, wenn man sich in die Nesseln setzten oder zumindest auf den Kosten sitzen bleiben will.
r-alf hat geschrieben:Google einfach mal nach den Voraussetzngen für ein Abmahnung!
Edit: und für was eine Abmahnung gedacht ist! (Sinn der Abmahnung ...)

Dises ganze Nachgeplapper irgendwelcher fragwürdigen Mythen hier im Forum ist unerträglich!

Verfasst: 08.09.2011, 11:27
von Morpheus1974
Jetzt mal das Ganze aus Sicht als Betreiber eines AVZ:

Wenn mit mir jemand Kontakt aufnimmt und mitteilt, dass bei mir geklauter Content drauf ist, dann bin ich für diesen Hinweis sogar dankbar. Denn ein AVZ mit nem DC-Problem kann man ja getrost in die Tonne kicken.

Dem Betreiber des AVZ eine Abmahnung zu schicken bringt es aber mal gar nicht. Zwar ist man für den Inhalt verantwortlich, das ist richtig. Aber der Abmahner nutzt ja selbst laufend AVZ (woraus ja geklaut wurde) und somit dürfte es doch eigentlich ein Geben und Nehmen sein.

Wie gesagt, falls es meine Seite betreffen würde dann wäre ich dankbar, würde mir den Text anschauen. Bestätigt sich der Verdacht, dann wird der Text gelöscht, der User gekickt und fertig.

(Immer das Säbelgerassel mit Abmahnungen... :roll: )

Verfasst: 08.09.2011, 11:41
von templer
waneck hat geschrieben:Und die kann man auch nach einer "netten" E-Mail ohne Resonanz versenden lassen.
Nicht wirklich.

Verfasst: 08.09.2011, 11:48
von waneck
templer hat geschrieben:Nicht wirklich.
Kannst Du eigentlich auch einen vollständigen Satz schreiben? Oder was möchtest Du hier mitteilen?

Verfasst: 20.09.2011, 09:31
von templer
waneck hat geschrieben:
templer hat geschrieben:Nicht wirklich.
Kannst Du eigentlich auch einen vollständigen Satz schreiben? Oder was möchtest Du hier mitteilen?
Du hast bereits einen vollständigen Satz dazu bekommen, diesen aber ignoriert:
Hasenhuf hat geschrieben: Klar kann man das, wenn man sich in die Nesseln setzten oder zumindest auf den Kosten sitzen bleiben will.
Was möchtest Du noch hören?
Frag deinen Anwalt.

Verfasst: 20.09.2011, 09:46
von Vegas
waneck hat geschrieben:Es ist interessant, wie einfach man sich als Webmaster in D verstecken kann, wenn man es darauf anlegt.
Überrascht mich auch, die Taktik "Solange der Kunde zahlt, stört es nicht, wenn alle anderen Daten erfunden sind" wird zwar im Ausland oft gefahren, aber von einem bekannten Hoster in DE hätte ich diese Reaktion eher nicht erwartet.

Verfasst: 20.09.2011, 09:47
von dp-wurzel
Ich frag mich grad auf welcher Grundlage ihr den AV-Betreiber abmahnen wollt? Wer kann denn und wie nachweisen wer der eigentliche Urheber ist. Da kann ja jeder kommen ... Ich bezweifle das hier ohne einen Beweis der Urheberschaft die Mitstörerhaftung greift.

MfG dp-wurzel