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Kann man den Kauf einer Domain steuerlich geltend machen?

Verfasst: 13.10.2011, 10:59
von klose
Kann man den Kauf einer Domain steuerlich geltend machen? Nach den angaben von meinem Steuerberater geht das wohl nicht. Bei hohen Kaufsummen wird das dann schnell ein teures Privatvergnügen.

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Verfasst: 13.10.2011, 11:02
von Wirths Media
Warum sollte das nicht gehen? Solange es für die Firma ist.

Gruß
Daniel

Verfasst: 13.10.2011, 11:06
von rico
privat? gewerblich?

eine domain nuetzt sich nicht ab, also kannst nichts abschreiben. aber du musst natuerlich den wiederverkaufswert versteuern abzgl gestehungskosten. es waere sogar moeglich dass das finanzamt den wert der domain schaetzt und den buchwertgewinn einer steuerlichen veranlagung unterzieht. also sie schaetzt den wert der domain auf 100.000 euro - 10.000 gestehungskosten dann musst du 90.000 versteuern.

was anderes ist wenn die domain an wert verliert, zb ein pagerankverlust. - 1 pagerank weniger dann kannst du mal angenommen 20% steuerlich absetzen. aber rd da mit den steuerberater.

Verfasst: 13.10.2011, 11:06
von klose
Ja es ist für die Firma. Nach seinen Angaben nutzt sich die Domain nicht ab und kann deshalb nicht abgeschrieben werden.

Verfasst: 13.10.2011, 11:09
von CharlesBerlin
Wenn eine Domain von Anfang an für den Verkauf gedacht ist, kannst du sie sofort absetzen. Wenn du sie selbst für ein Projekt nutzt, dann darfst du sie erst bei Verkauf der Domain/ des Projekts abschreiben. So hat mir das zumindest mein Stuerberater erklärt.

Verfasst: 13.10.2011, 11:12
von DEX

Verfasst: 13.10.2011, 11:17
von rico
charlesberlin

das kommt darauf an welche art der bucgfuehrung und besteuerung du hast. wenn du sie quasi als handelsware kaufst kannst du auch nichts absetzen, nur extrem kleine firmen koennen das.

Verfasst: 13.10.2011, 11:22
von klose
Die Domain soll von mir selber genutzt werden. Ich verstehe das trotzdem nicht. Wenn ich eine Einnahme Ausgabe Rechnung mache, dann ist doch der Kauf der Domain eine Ausgabe oder nicht? Die Domain dient der Werbung, genauso, wie z.B. eine Fernsehwerbung und die kann ich ja auch absetzen.

Verfasst: 13.10.2011, 11:24
von klose
Rico, wieso kann ich Handelsware nicht absetzen? Natürlich kann man das, als Waren einkauf.

Verfasst: 13.10.2011, 11:47
von gzs
Der Trick ist, nicht eine Domain zu kaufen, sondern ein Projekt bei dem halt die Domain dabei ist. Dazu muss nur etwas Text auf der Domain liegen und schon kann sie als komplette Website verkauft werden.

Auf der Rechnung steht dann der Wert der Seite und die Domain ist halt kostenlos dabei.

Verfasst: 13.10.2011, 11:55
von rico
klose

auf das handelswareneinsatzkonto buchst du allerdings vom handelswarenbestand den bestand kannst du nicht absetzen du hast ihn ja noch. wenn du die domain verkaufst kannst du selbstverstaendlich die gestehungskosten absetzen, gleich ob als anlagegut oder als handelsware verbucht

@gzs

das projekt ist gleich zu behandeln wie eine domain

Verfasst: 13.10.2011, 14:19
von gzs
das projekt ist gleich zu behandeln wie eine domain
Auch wenn du eigentlich nur Texte, Bildrechte und möglicherweise eine CMS-Installation kaufst? wo halt zufällig noch ne Domain dabei ist?

Verfasst: 13.10.2011, 14:31
von rico
du kannst das aufteilen (anlage-version)

texte 5000
bilder 3000
cms 2000
domain 1000

aber du kannst nicht die domain mit 0.-- bewerten. dann kannst du wenn du die texte austauscht die texte zur gaenze abschreiben. usw. musst aber die neuen texte wieder aktivieren.

aber effektiv muss dir ein steuerberater da auskunft geben. vor allem wie du das projekt aufteilst etc.

Verfasst: 13.10.2011, 14:33
von PapaRatzi
Eine Domain nutzt sich nicht ab, von daher kann man diese nicht absetzten. Der Tipp mit dem Projekt ist richtig, kauf man ein Projekt dann veraltet der Inhalt und das Design. Hier könnte man das ganze dann über 4 Jahre abschreiben. Der Preis von der Domain (Schätzwert) wird natürlich vom Projektkauf vorher abgezogen.