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Kleingewerbe - habe ich einen Denkfehler?
Verfasst: 24.10.2011, 10:09
von Winegum90
Hallo Forum,
da ich regelmäßige Einnahmen habe, habe ich nun auch ein Kleingewerbe angemeldet.
Ich habe gelesen, dass man unter 360 Euro monatlich bleiben sollte, wenn man weiter über die Familie versichert bleiben möchte.
Da diese 360 Euro Grenze ja reinen Gewinn darstellen, könnte man ja einfach alles, was über die 360 Euro hinaus geht, in zb SEO investieren, oder in Domainkäufe, oder in Projektkäufe usw. Damit hätte man immer genug "Betriebsausgaben", die dafür sorgen, dass ich mich nicht selbst versichern muss und so Beiträge spare. Ist dieser Ansatz richtig?

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Verfasst: 24.10.2011, 10:23
von Melegrian
Frage Deinen Steuerberater, was voraussichtlich vom Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt wird, was sofort absetzbar ist und was nur über mehrere Jahre verteilt, sonst könntest Du auf die Nase fallen.
Verfasst: 24.10.2011, 10:27
von celtic
Theoretisch kannst Du das alles als Betriebsausgaben absetzen (monatliche Domainkosten, Internetkosten, SEO, Designs, etc). Entsprechende Rechnungen halt vorausgesetzt. Wenn Du bestehende Domains oder Projekte kaufst, kann es aber sein, das Du die Kosten über einen längeren Zeitraum abschreiben mußt.
Für die Familienversicherung zählt das Gesamteinkommen (Gewinn aus Gewerbe + evtl. andere Einkommen max) und es muß eine nebenberufliche Selbständigkeit vorliegen. Ansonsten musst Du dich halt freiwillig versichern.
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Verfasst: 24.10.2011, 11:06
von Melegrian
Jedenfalls gibt es da einiges zu beachten. So könntest Du z.B. die Kosten für eine erforderliche Reparatur Deines Computers sofort gegenrechnen, nicht aber die Anschaffungskosten für einen neuen Computer. Mal ein Beispiel, wobei es beinahe jedes Jahr wieder etwas Neues gibt, was beachtetet werden muss:
https://www.experto.de/b2b/steuern-buch ... eiben.html
Und Software ist halt auch ein Wirtschaftsgut, was wohl nur über einen Zeitraum von 5 Jahren abschreibbar ist.
https://www.experto.de/b2b/steuern-buch ... eiben.html
Wenn Du aber noch nicht weißt, wie ein Anlagenspiegel aussieht und aufgebaut sein muss oder was eine AfA-Liste ist, dann überlasse das einen Steuerberater.
Verfasst: 24.10.2011, 16:45
von gzs
Beachte bei der Krankenkassensache aber die maximale Arbeitszeit, die für die Familienversicherung zulässig ist. Ansonsten ist dein Prinzip schon richtig, schöpf die Grenze aber nicht komplett aus, nicht dass das FA bei einer Betriebsprüfung später irgendwas nicht anerkennt und du dann rückwirkend an die Krankenkasse zahlen darfst ...
Verfasst: 24.10.2011, 16:48
von rico
bestehende Domains oder Projekte kaufst
domains kannst du gar nicht abschreiben projekte nur bedingt
abschreiben kannst du grundsaetzlich nur abnuetzbare objekte
Verfasst: 24.10.2011, 17:16
von imwebsein
Rico das ist falsch. Er kann alles "abschreiben" da man als Kleinunternehmer eine Einnahmen / Ausgaben Rechnung gegenüberstellt. Er hat nur das falsche Wort gewählt.
Selbst ein PC ist hier gegenzurechnen. Habe ich also Kosten von 1700 Euro und das können alles Kosten sein die zu deiner Nebentätigkeit zählen, auch PC und Domain wenn du z.B. Seo machst, dann ist der Gewinn gegenzurechnen. Dü drürftst dann eben immer nur deine 300 X drüber sein.
Verfasst: 24.10.2011, 18:30
von rico
sorry hab das kleinunternehmer ueberlesen und bin von einer normalen firma ausgegangen, die ich auch in deutschland kenne.
Verfasst: 24.10.2011, 18:38
von tmyp
unique-texte hat geschrieben:Rico das ist falsch. Er kann alles "abschreiben" da man als Kleinunternehmer eine Einnahmen / Ausgaben Rechnung gegenüberstellt. Er hat nur das falsche Wort gewählt.
Ich nehme an, Du meinst hier, dass er alles anrechnen kann, oder?
Ich kenne mich bei dem Klein(st)unternehmerdingen nicht aus, aber eine Anschaffung, die über ein minderwertiges Wirtschaftsgut hinausgeht werden doch auch die vermutlich über die durchschnittliche Lebenszeit abschreiben müssen, oder nicht?
Verfasst: 24.10.2011, 18:56
von Matthiaz
als kleinunternehmer kann man gar nichts abschreiben
man darf bis zu 11000 im jahr dazuverdienen solange zahlt man keine umsatzsteuer
Verfasst: 24.10.2011, 19:22
von Melegrian
Die Grenze liegt bei:
Unternehmer, die im Inland, in einem Freihafen oder in bestimmten Teilen des Küstenmeers ansässig sind und deren Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer), brauchen keine Umsatzsteuer zu zahlen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... ehmer.html
Verfasst: 24.10.2011, 19:27
von tmyp
aber was ist daran jetzt so relevant? die ust-frage ist eine sache, aber zur gewinnermittlung tut sich immer noch die frage auf: was kann ich als kosten gegen den umsatz rechnen. Und Dinge, die man kauft, die nicht unter die geringwertigen WG fallen, muss man für gewöhnlich über mehrere Jahre abschreiben. Mit der UST hat das nichts zu tun, die ist entweder (beim kleinunternehmer) gar nicht abzugsfähig (weil keine vorsteuerrückerstattung wenn du keine ust zahlst) oder aber sie wird direkt im anschaffungsjahr als vorsteuer zurückerstattet. der Netto-Wert aber wird doch auch beim Kleinunternehmer abgeschrieben, oder?
Verfasst: 24.10.2011, 19:36
von Melegrian
Das habe ich noch gefunden:
Welche Abschreibungs-Wertgrenzen gelten für Kleinunternehmer?
Bei den Abschreibungs-Wertgrenzen handelt es sich grundsätzlich um Nettobeträge. Die gelten erfreulicherweise aber auch für "Kleinunternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, obwohl diese gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
https://www.gruendungszuschuss.de/unter ... osten.html
Verfasst: 24.10.2011, 19:40
von rico
in bestimmten Teilen des Küstenmeers
ihr deutschen seid schon komisch da muss sich ein kleinunternehmer ins watt raus stellen bei tag und nacht damit er keine ust zahlen muss.
im grund genommen ist die verteilung des anschaffungswertes auf mehrere jahre ein vorteil fuer den unternehmer, da sich die abschreibung dann auf mehrere jahre verteilt in der hoechsten progression auswirkt. also wuerde es mich wundern wenn euer gesetzgeber diesen vorteil ausgerechnet fuer kleinunternehmer nicht gelten laesst.
Verfasst: 24.10.2011, 19:49
von tmyp
rico hat geschrieben: in bestimmten Teilen des Küstenmeers
ihr deutschen seid schon komisch da muss sich ein kleinunternehmer ins watt raus stellen bei tag und nacht damit er keine ust zahlen muss.
oder: er stellt sich ins inland, wie die restlichen 99.99% der bevölkerung.
rico hat geschrieben:im grund genommen ist die verteilung des anschaffungswertes auf mehrere jahre ein vorteil fuer den unternehmer, da sich die abschreibung dann auf mehrere jahre verteilt in der hoechsten progression auswirkt. also wuerde es mich wundern wenn euer gesetzgeber diesen vorteil ausgerechnet fuer kleinunternehmer nicht gelten laesst.
jetzt bin ich gespannt wo Du den Vorteil siehst.
Ich gebe heute 1000 Euro netto für einen PC aus, muss den aber über drei Jahre abschreiben. Das Geld ist weg, aber meinen Gewinn mindert es dieses jahr, wenn ich linear abgeschreibe, nur um 333,33 Euro.