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Pauschale Arbeitsmittel

Verfasst: 08.12.2011, 14:26
von pimpi
Tach alle!

Kurze Frage, bis zu welcher Summe konnte man gleich Arbeitsmittel vollständig absetzen, ohne daß diese als Abschreibung angesehen werden?

Habe das gefunden:
Betragen die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel nicht mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) bzw. 487,90 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer), können sie in voller Höhe im Jahr der Zahlung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Steuerexperten sprechen von geringwertigen Wirtschaftsgütern (so genannten GWG). Siehe mehr zu Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden und Selbständigen.
Im Fall der Fälle: gibt es dafür eine Höchstgrenze? Wenn ich nun also ein Notebook für 450 Euro kaufe, eine Kamera für 450 Euro und einen Drucker für 450 Euro - würde das alles komplett für 2011 als Ausgabe angerechnet werden, ohne Aufteilung?

Mucias gracias 8)

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Verfasst: 08.12.2011, 14:39
von gzs
Die Geräte müssen für sich alleine nutzbar sein. Bei einer Kamera und einem Notebook sehe ich kein Problem, der Drucker könnte eines sein. Denn den kannst du nur zusammen mit dem PC nutzen, die beiden werden also zusammengezählt.

Verfasst: 08.12.2011, 15:27
von pimpi
Ok danke. Und anders gesagt: 2 Notebooks, 2 Kameras zu je 450 Euro? Wird das überprüft oder wäre der Betrag zu gering?

Verfasst: 08.12.2011, 15:38
von gzs
Du kannst auch 20 Notebooks und 20 Kameras kaufen, da sie alle einzeln nutzbar sind, kannst du sie auch als GWG laufen lassen - OK, bei 20 Stück ist es dann eher Handelsware :) aber je 2 ist kein Problem.

Bei einer Prüfung solltest du die Geräte aber vorweisen können - also nicht einfach unter der Hand verkaufen ...

Verfasst: 08.12.2011, 16:19
von sure
Mir sagte mein Steuerberater noch vor einigen Wochen, dass man Laptops/PCs etc. generell nicht in einem Jahr abschreiben lassen kann. Meinen muss ich auf 3 Jahre abschreiben, weil eben solange die Nutzungsdauer beträgt.

Verfasst: 08.12.2011, 18:08
von gzs
Mir sagte mein Steuerberater noch vor einigen Wochen, dass man Laptops/PCs etc. generell nicht in einem Jahr abschreiben lassen kann
Dann frag ihn doch mal wieso? Solange der Preis unter der Grenze liegt, sollten auch PCs zu den GWG gehören - soweit ich weiß - in der Praxis liegen solche Geräte sowieso meist über der Grenze.

Verfasst: 08.12.2011, 18:30
von Tomasso
Ich würde mir mal einen neuen Steuerberater suche. PCs schreibt man inzwischen in 4 Jahren ab. Wenn der Wert unter 450 Euro (pro Teil)liegt kann auf einmal angesetzt werden...