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das ist in Bezug auf de-Domainnamen etwas "uneindeutig"el_loko hat geschrieben:Obwohl ich der Betreiber der Seite bin und auch verantwortlich, ist die URL auf Ihn registriert.
So´n Humbug ... natürlich sollte der Hoster stets den Kunden als Inhaber _und_ Admin-C eintragen!Vegas hat geschrieben:Nie Domains über den Hoster registrieren
naja, muss mich etwas relativieren:Vegas hat geschrieben: Nie Domains über den Hoster registrieren, immer direkt bei einem Registrar und dann auf den Webspace aufschalten
Was ich nicht verstehe, es istz doch euer Content, der auf einer von euch bestellten/bezahlten Domain nicht unter eurem Namen, sondern unter dem des Hosters gehostet wird. Der wiederum keine Rechte daran hat.el_loko hat geschrieben: Und nach Myrphys Law geht auf der alten der DB Sever wieder. Was dann? Umleiten?
Habt ihr einen schriftlichen Vertrag? Ich würde von ihm mit Fristsetzung die Änderunge der Daten bei der Denic verlangen und mit RA oder Klage drohen. Es kann jedoch sein, dass die das nicht aus böser Absicht, sondern nur aus Schlamperei so gemacht haben. Mein Tipp: erstmal freundlich aber bestimmt drauf hinweisen, Fristsetzung und nach Verstreichen der Frist Schreiben vom Anwalt. Sammle belege, die deinen Anspruch auf die Domain nachvollziehen lassen (Hosting-Rechnung!)el_loko hat geschrieben:Wie richtig bemerkt, hat sich der Hoster sowohl als Inhaber als auch Admin registrieren lassen.
Dein Name/Firma sollte bei de-Domains grundsätzlich immer als Inhaber und Adm. Ansprechpartner (="Admin-C") eingetragen sein. Ganz gleich ob der Hoster das für dich macht, oder ob du dich selbst um die Registrierung kümmerst. Andere Domains (com/eu/...) haben manchmal nur ein Feld "Inhaber/Owner", oder nur "Admin-C", ist unterschiedlich. De-Domains haben beide.el_loko hat geschrieben:sollten beim Eintragen der neuen URL's über einen anderen Hoster (seriös) unsere/mein Name unter Inhaber und Admin (automatisch) eingetragen werden?!
Ja, würde ich auch so machen.el_loko hat geschrieben:Umleiten?
Lass mal die Kiche im Dorf, Betrug ist es nur bei Vorsatz - und den musste erst mal nachweisen. Bestenfalls ist es grob fahrlässig, wenn überhaupt.seonewbie hat geschrieben:Es liegt eindeutig Betrug vor