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Paypal und die Steuern
Verfasst: 21.12.2011, 14:17
von Rolandus
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Verfasst: 21.12.2011, 14:37
von kanuddel
paypal bietet doch die option "beleg drucken". bisher ging das bei mir damit immer durch.
Verfasst: 21.12.2011, 14:50
von p4tr4sch
naja der Beleg ist ja mehr wie ein Kontoauszug....
die Rechnung solte eigentlich vom Anbieter kommen.
Verfasst: 21.12.2011, 22:08
von Beloe007
Aua...
Verfasst: 21.12.2011, 22:37
von mogli
kanuddel hat geschrieben:paypal bietet doch die option "beleg drucken". bisher ging das bei mir damit immer durch.
Du konntest solche Belege (die ja keinerlei Umsatzsteuerangabe enthalten) als Vorsteuerbazug geltend machen? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...
Verfasst: 22.12.2011, 04:30
von seonewbie
Wenn Du bei mir einen Bleistift bestellst rennst Du dann auch zu
deiner Bank und Fragst die nach einer Rechnung für ein Produkt
was ich Dir verkauft habe?
Nein mal im Ernst das Problem ist doch eher das die Deutschen
meinen auf alles Taxes zu setzen wo es in anderen Ländern nicht
nötig und üblich ist.
Warum muß der Staat an jedem Bleistift Mitverdienen? Es wäre
doch für alle einfacher Einkäufe unter 100EUR ohne Steuer zu
machen. Aber da gilt beim Deutschen Staat - Gier frisst Hirn.
Hauptsache es ist viel Papierkram und viele Beamte können
Steuergelder verbraten mit der Kontrolle und mehr Zeit damit
verbringen als es dem Staat einbringt und dabei korinten kacken.
Verfasst: 22.12.2011, 08:09
von nur-für-mich
seonewbie hat geschrieben:
doch für alle einfacher Einkäufe unter 100EUR ohne Steuer zu
machen.
Ich bin dafür, den Grenzwert auf 102.99 € zu setzen.
(Und gleichzeitig hartz4 um 5,07 € zu kürzen)
Verfasst: 22.12.2011, 08:22
von collection23
Paypal ist unmöglich, da gebe ich Dir Recht. Aber Dein Problem hat doch überhaupt nichts mit PayPal zu tun, Paypal ist nur ein Zahlungsdienstleister. Deine Hausbank stellt doch auch keine Rechnung mit MwSt aus, wenn Du irgendwas per Überweisung zahlst.
Verfasst: 22.12.2011, 08:53
von thinkurself
Der Anbieter, bei dem du einkaufst, ist Ansprechpartner für eine Rechnung im Sinne des FA. Also vorher "einfach" hinterfragen und dann erst kaufen.
PayPal ist beschissen - in vielerlei Hinsicht - aber da muss man die Kollegen ausnahmsweise in Schutz nehmen.
mogli Belege (die ja keinerlei Umsatzsteuerangabe enthalten)
Du schuldest dem Finanzamt bei innergemeinschaftlichem Erwerb die USt. - also 19% auf den RG-Betrag - kannst sie aber direkt wieder beim Vorsteuerabzug geltend machen.
Verfasst: 22.12.2011, 12:18
von Rolandus
Danke für eure Beiträge...
Dass Paypal nur zwischengeschalteter Dienstleister ist, sehe ich ein.
ABER: Wie geht ihr denn nun in eurem Business damit um?
Da sich keiner dazu äußert, nehme ich an, dass ihr diese kleinen Beträge über Paypal nicht steuerlich geltend macht und euch einfach damit arrangiert.
Nach dem Motto: "Kann man nix machen!"
Peace
Verfasst: 22.12.2011, 13:45
von nur-für-mich
Natürlich kann man was machen. Du hast du die Bestellung, und den Zahlungsbeleg von PP.
Un genauso, wie selbst erstellte Ersatzquittungen anerkannt werden, wenn sie nachvollziehbar sind, werden diese Dokumente auch anerkannt. War bisher bei mir immer der Fall, auch während 2 Betriebsprüfungen.
In der Zwischenzeit lasse ich alles über einen Steuerberater laufen, das der Umfang zu groß geworden ist.
Was nicht geht, von den Beträgen die Vorsteuer geltend zu machen, da i.d.R. aus dem Ausland. Da wird der Betrag einmal mit MWST belastet und Vorsteuer abgezogen. Ist also ne Nullnummer.
Bei deutschen Partnern fordere ich immer eine Rechnung an. Sollte keine kommen, wird diese Mail zu den Ersatzbelegen genommen. Wird mal ne Betriebsprüfung bei mir durchgeführt, dann kann im Anschluß gleich bei dem Zahlungsempfänger geprüft werden, ob er die Einnahme auch verbucht hat.
Also immer mit als Kosten angeben, Bestellmail und Zahlungsbeleg zusammen als Beleg abheften.
Das einige, was passieren kann, ist, das dir bei einer Betriebsprüfung diese Ausgaben nicht anerkannt werden.
Aber das Risiko ist gering.
Verfasst: 22.12.2011, 14:10
von Racer
Rolandus hat geschrieben:....
ABER: Wie geht ihr denn nun in eurem Business damit um?
...
Eigentlich ganz simpel: ich lasse mir die Rechnung natürlich von dem Unternehmen ausstellen, bei welchem ich über Paypal eingekauft habe. Bei Kreditkartenzahlung stellt Dir Deine Bank doch auch keine Rechnung aus, sondern der Zahlungsempfänger...
Verfasst: 22.12.2011, 16:40
von Unique Contents
Also offengestanden wäre es mir als Kunde egal, ob ein Anbieter eine Rechnung schreiben will oder nicht. Er ist verpflichtet, auf Wunsch eine Rechnung auszustellen und bezüglich der Belege von PayPal. Natürlich kann PayPal keine Rechnung ausgeben, wie auch ... sie sind die Bank, die den Zahlungsverkehr abwickelt und nicht der Geschäftspartner, der eine Leistung verkauft und Geld dafür bekommt.
Verfasst: 22.12.2011, 20:19
von Rolandus
Nochmals danke für all die Beiträge.
Insbesondere an nur-für-mich für die hilfreiche pragmatische Einlassung!!!
Ich werde es so machen, wie du es nahe legst...
Tschö
Verfasst: 22.12.2011, 21:29
von Vegas
nur-für-mich hat geschrieben:Natürlich kann man was machen. Du hast du die Bestellung, und den Zahlungsbeleg von PP.
Un genauso, wie selbst erstellte Ersatzquittungen anerkannt werden, wenn sie nachvollziehbar sind, werden diese Dokumente auch anerkannt. War bisher bei mir immer der Fall, auch während 2 Betriebsprüfungen.
Richtig, Du hast die Belege, Du hast die Buchung auf dem Firmenkonto, beides zusammen sollte jedes Finanzamt als Betriebsausgabe anerkennen.