ist ja ein interessantes Thema!
dann wird wohl demnächst bei einer Scheidung
auch noch der geschätzte Domainwert (die Domainwertentwicklung) bei den Unterhaltszahlungen mit einberechnet...
hammer, hammer...
Ich würde es denen richtig schwer machen,
1. Fragen, wie und in welcher Form die denn die Wertfeststellung haben wollen? Was akzeptien die und was nicht?
2. Wenn keine konkrete Form vom FA vorgegeben wird (wie zu erwarten ist)
würde ich die Domains bei Ebay (ab 1 Euro) reinstellen
a) sie werden nicht verkauft, also Wert = 1 Euro
b) wird verkauft dann hast du einen Wert. Um daber die Domain zu behalten, versuch dich mit dem Käufer zu angagieren. Eine nette Email wirkt oft wunder;-)
In jedem Falle nicht den Domainwert von einer Firma schätzen lassen (das ist mir zu teurer und ungenau)
das dies eher zu meinen Ungusten ausfallen würde
Beim Webseitenkauf selbst, gilt für mich immer zur Werteinschätzung:
Jahresumsatz * 3 = Webseitenwert
Dazu käme noch eine Prüfung der bestehenden Links zur Seite,
diese Ergebnis würde dann individuell (nach Ermessen) in die Wertfeststellung einfließen
Nur für den Namen einer Domain,
zahlt im Grunde niemand (außer bei
www.sex.com ...)
Der Wert entscheidet sich für mich über das Projekt das vorhanden ist
und der Umsatz der gemacht wird.
Das ist die gleicher Wertermittlung wie bei einer Firma.
den Firmennamen "Holzland-Müller" will niemand kaufen um sich damit selbstständig zu machen
Aber die ganze Firma kauft man schon, wenn man die Jahresumsatz weis
Und das gleiche gilt für mich auch bei Domains,
der Name allein ist nichts, nur der Umsatz ist wichtig !
und das würde ich den Finanzamt verklickern
