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Canonical im Online Shop aktiviert - extremer Rankingverlust
Erster Platz für Wunschkeyword in Google - wenig Besucher
Guckts Du hierBzgl. Auswandern: Als Inhaber und/oder Admin-C können für de-Domains auch ausländische Adressen eingetragen werden, musst deinen Bruder also nicht bemühen.
Die Adresse müssen nur existieren. Das gilt für die meisten - auch ausländischen - Domains, com/eu/net sowieso.
Sowas geht in der Regel auch nicht gut aus. Zwar ist Denic da ganz kulant und schreibt den Domaininhaber erstmal an, bevor sie die Domain wieder freigeben, aber trotzdem bietest du mit einer .de Domain die im Ausland angemeldet wurde deiner Konkurrenz eine schöne Angriffsfläche. Gibt doch auch schon günstige Anwälte, die man dort eintragen kann.cybernaut hat geschrieben:Guckts Du hierBzgl. Auswandern: Als Inhaber und/oder Admin-C können für de-Domains auch ausländische Adressen eingetragen werden, musst deinen Bruder also nicht bemühen.
Die Adresse müssen nur existieren. Das gilt für die meisten - auch ausländischen - Domains, com/eu/net sowieso.
https://www.denic.de/domainrichtlinien.html
"... Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Admin-c. Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der Admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden. ..."