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Affiliater
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Beitrag von Affiliater » 19.01.2012, 08:36

Hallo!
Ich habe ein paar Fragen, die ich mir so nicht beantworten konnte:

Angenommen ich habe ein Formular auf meiner Website, welches ein Interessent ausfüllt, um ein Angebot für Produkt x zu erhalten. Dabei gibt er auch seine Emailadresse ein. Vor Absenden kann er per checkbox bestätigen, ob er weitere News durch einen Newsletter erhalten möchte. Schön und gut.

Meine Fragen:

- Ist es programmiertechnisch möglich, dass die E-Mailadresse an einen Autoresponder ausgelagert wird, wenn die Checkbox geklickt wird? Und wenn Sie nicht geklickt wird, ist das auch zu programmieren?
- Ist ein eine doppelte Bestätigung bezügl. dem Autoresponder (double opt-in) dann nötig, damit ich dem Interessenten etwas per Mail schicken kann?
- Oder kann ich einfach die Mail in einen Autoresponder einspeisen, ohne nach der Erlaubnis zu fragen und dies nur in den AGBs oder der Datenschutzerklärung erwähnen?
- Welchen Autoresponder empfiehlst du für den deutschen Markt?

Danke!!!! :)

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nicolas
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Beitrag von nicolas » 19.01.2012, 09:09

- Man kann "alles" Programmieren
- Du brauchst Double Opt In
- Auf keinen Fall

Synonym
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Beitrag von Synonym » 19.01.2012, 10:44

Äm, für einen Autoresponder braucht man keinen "Double Opt In", da der nur dann eine Mail sendet, wenn der andere zuvor eine gesendet hat. Und nachdem der andere zuvor gesendet hat, kann man auch unbedenklich antworten.

Allerdings sendet ein Autoresponder auch nur eine Antwort für eine eingehende Email und keinen fortlaufenden Newsletter.

Affiliater
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Beitrag von Affiliater » 20.01.2012, 11:10

alles klar...
dann nutze ich einen deutschsprachigen Autoresponder Service mit API Verbindung, lasse den in Verbindung mit der Checkbox an das Formular programmieren und nutze double opt-in :)

Alles ok?

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 20.01.2012, 11:47

Affiliater hat geschrieben:Alles ok?
Solange Du Kraut und Rüben redest kann das niemand sagen. Autoresponder oder Nevsletter, was nun, wie nun? Und mit Service meinst Du einen Fremdanbieter oder ein Programm welchen bzw. welches Du nutzen möchtest?

Affiliater
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Beitrag von Affiliater » 20.01.2012, 12:24

Och kinders... ;)

Ich meine einen Autoresponder Service wie Aweber oder Getresponse etc... ob ich dann nen Newsletter, einzelne Broadcast mails oder sonstwas drüber sende, spielt doch erstmal überhaupt keine Rolle. Es geht mir doch um die Anbindung, auf rechtlicher und technischer Ebene...

nicolas
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Beitrag von nicolas » 20.01.2012, 12:36

Affiliater hat geschrieben:Och kinders... ;)

Ich meine einen Autoresponder Service wie Aweber oder Getresponse etc... ob ich dann nen Newsletter, einzelne Broadcast mails oder sonstwas drüber sende, spielt doch erstmal überhaupt keine Rolle. Es geht mir doch um die Anbindung, auf rechtlicher und technischer Ebene...
Doch spielt eine Rolle, wenn du nur ein Mail schickst, braucht es kein Double Opt In, ist ja eigentlich auch nicht möglich.

Wenn du mehrere Mails verschicken willst (Newsletter) ist es nötig.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 20.01.2012, 13:04

Affiliater hat geschrieben:Ich meine einen Autoresponder Service wie Aweber oder Getresponse etc...
Und wir sollen nun rausfinden was die machen um Dir deine Frage zu beantworten, statt daß Du uns das sagst?
Affiliater hat geschrieben:ob ich dann nen Newsletter, einzelne Broadcast mails oder sonstwas drüber sende, spielt doch erstmal überhaupt keine Rolle.
Ok, die können also alles aus dem Bereich und wir wissen nun, daß Du einen Fremdanbieter nutzen möchtest.
Affiliater hat geschrieben:Es geht mir doch um die Anbindung, auf rechtlicher ... Ebene...
Wenn es um Fremdanbieter geht, ist es in dem einem Aspekt tatsächlich egal, wozu Du es nutzt, das Kritische ist in allen Fällen die Übermitlung personenbezogener Daten an einen Dritten (den Fremdanbieter). Und da stellt sich das Problem des Mißbrauchs von Emailadressen (durch Vierte). Wenn man verifiziert hat, daß der Emailadressen-Inhaber der war, der die Email angegeben hat, dann reicht es vermutlich aus, wenn man in der Datenschutzerklärung darauf hinweist, daß die Versendung über einen Fremdanbieter läuft.

Ohne die Verifizierung würde der Hinweis logischerweise für den Mißbrauchsfall nicht ausreichend sein, denn der Emailadressen-Inhaber erfährt davon nichts und gibt auch zu zu nichts seine Zustimmung.

Schlußfolgerung: Wenn Fremdanbieter, dann (vorher) double opt-in.

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