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Das würde ich in keinem Fall machen, wenn ich danach doch noch eine Abmahnung durch den RA verschicken lassen will.Dr. Udo Brömme hat geschrieben:Ich würde an deiner Stelle der Einfachheit halber erstmal eine Mail schreiben mit einer freundlichen aber bestimmten Bitte, den Artikel zu löschen und ne Frist von 3 Tagen setzen. Wenn sich dann nichts tut, dann würde ich den Anwalt einschalten.