Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Das verstehe ich so: entweder selber abmahnen und bei Nichterfolg einstweilige Verfügung zustellen, bzw. Klage einreichen oder gleich vom RA abmahnen lassen ?Eric78 hat geschrieben:Das würde ich in keinem Fall machen, wenn ich danach doch noch eine Abmahnung durch den RA verschicken lassen will.Dr. Udo Brömme hat geschrieben:Ich würde an deiner Stelle der Einfachheit halber erstmal eine Mail schreiben mit einer freundlichen aber bestimmten Bitte, den Artikel zu löschen und ne Frist von 3 Tagen setzen. Wenn sich dann nichts tut, dann würde ich den Anwalt einschalten.
Warum nicht? Bitte lesen: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 44446.html
Einige Urteile betreffend der ungenehmigten Einbindung von RSS-Feeds gibt es zumindest:manori hat geschrieben:Die Frage, ob das Einbinden von fremden Inhalten über RSS ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist, ist meines Wissens nicht eindeutig geklärt.
Na ja, eigentlich sind RSS-Feeds dafür gedacht, dass Interessenten die ähnlich Newslettern abonnieren und lesen können. Der eigentliche Vorteil von RSS-Feeds gegenüber Newslettern sollte ursprünglich darin bestehen, dass die Nutzer einzelne Feeds ohne Bestellung beim Versender abonnieren können. Abonnieren und lesen bedeutet aber nicht ungenehmigt in den eigenen Seiten einbinden. Einen Newsletter, den man per Mail erhält, würde man ja auch nicht ungenehmigt als Content-Spender benutzen.manori hat geschrieben:Ein RSS ist ausdrücklich dafür da, dass er verbreitet wird. Warum sonst habt ihr denn einen?
Ich hoffe nicht nur in Word kopiert, sondern auch aussagekräftige Screenshots der Webseite gemacht. Eine Wordkopie wird vor Gericht keine Aussagekraft haben - falls es bis dahin kommt.surf4all hat geschrieben:Ich habe mir mal alles in Word Kopiert. Und werde mal meinen Anwalt fragen.