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Dr. Udo Brömme
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Beitrag von Dr. Udo Brömme » 20.05.2012, 13:17

Angenommen ich beauftrage einen Medizinstudenten X mit dem schreiben von Texten und ein paar Jahre später ist er Dr. Med.
Darf ich dann damit werben, dass die Texte von Dr. Med. X geschrieben wurden?

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Beitrag von Provocateur » 20.05.2012, 13:54

Denke man macht nichts falsch, indem man den aktuellen akademischen Grad des Autors anpasst. Ist ja die selbe Person, von daher würde ich persönlich auch mit dem Dr. Med. werben.

swiat
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Beitrag von swiat » 20.05.2012, 18:53

Sehe ich kein problem.

Sollte der den Dr Titel geschenkt bekommen haben wie ein bekannter Politiker, halt das Dr in der Autorenbeschreibung wieder entfernen.

Gruss
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Beitrag von Freelancer-Websites » 21.05.2012, 11:56

Ich würde das auch so wie KAW machen. Einmal nachfragen ob ihm das recht ist und gut. Schaden kann das nicht.

Immerhin besitzt er als Autor auch die Urheberrechte und ich weiß nicht, in wieweit es da sonst auch zu Überschneidungen kommen kann, wenn man da einfach etwas abändert - auch wenn es nur der Titel ist.

Dr. Udo Brömme
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Beitrag von Dr. Udo Brömme » 21.05.2012, 16:07

Naja nachgefragt habe ich, und der Autor wäre bereit, die Texte nochmal zu reviewen und dann "mit seinem Dr-Titel zu unterschreiben". Allerdings gegen einen sehr sehr ordentlichen Stundenlohn. Deshalb frage ich mich, ob ich den Titel nicht sowieso einfach so drunter setzen darf ;)

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Beitrag von seobug » 21.05.2012, 16:23

Sicher nicht.
Der Sohn von unserem Nachbarn hat bei uns wärend seiner Lehre als Maurer einen total schiefen Schuppen gebaut. Jetzt ist er Architekt ud schämt sich seiner Jugendsünden.
Warum soll das beim Texteschreiben anders sein?

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Beitrag von Freelancer-Websites » 21.05.2012, 16:42

Dr. Udo Brömme hat geschrieben:...Allerdings gegen einen sehr sehr ordentlichen Stundenlohn...
Allein aus diesem Grund würde ich jetzt nicht einfach etwas ändern. Das Urheberrecht in Deutschland ist ziemlich eng und hart gestrickt. Da würde ich "einfach so" überhaupt nichts ändern. Das kann am Ende richtig teuer werden.

Herr Dr. Udo Brömme. Mir ist nicht bewusst, in welchem Bereich Sie ihren Dr.-Titel erworben haben, doch würden Sie sich bei Änderungen durch Dritter bei eigenen Publikationen nicht auch ein Mitspracherecht vorbehalten wollen? Ich würde das wollen! :Fade-color

EDIT: Klang irgendwie gerade ziemlich vorwurfsvoll, was ich da geschrieben habe.^^ Ist nicht böse gemeint! :)

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