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Anstieg der verlassenen Warenkörbe seit Button-Gesetz

Verfasst: 02.09.2012, 18:14
von sx06050
Hallo,

hab heute mal wieder mit den Zahlen gespielt(wg. Einführung Buttongesetz per 01.08.) und dabei folgende Feststellung gemacht (hatte dies ja fast befürchtet und deswege jetzt im September die Auswertung).

Hab jetzt mal den Prozentsatz der verlassenen Warenkörbe vom ersten Halbjahr, den ganzen Juli mit dem Monat August verglichen.

Grund: Einführung des Buttongesetzes und deren Auswirkungen auf die Absprungrate.

Dabei habe ich folgende Feststellung gemacht:
Der Prozentsatz der verl. Warenkörbe hat sich im August gegenüber dem Monat Juli um 1 Prozent erhöht und gegenüber dem 1. Halbjar um 0,6 Prozent (Verhältnis Visits gegenüber Visits mit verlassenen Warenkorb).

Welche Feststellungen habt ihr dabei gemacht?

THX

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Verfasst: 03.09.2012, 07:12
von Lika
Also ich konnte bis jetzt noch keine negativen Auswirkungen feststellen. Bis auf die üblichen Schwankungen :wink:

Verfasst: 03.09.2012, 09:17
von Beloe007
Eher im Gegenteil, bei mehreren Shops sank hierdurch die abrecherquote.

Verfasst: 03.09.2012, 09:57
von nanos
Alles beim Alten. Wieso auch nicht? Ich wüßte nicht, warum ein Kunde sich z.b. an dem Button "Jetzt Kaufen" anstatt "Bestellen" oder so stören sollte.

Wenn man natürlich so "intelligent" ist und den Button mit "Zahlungspflichtig bestellen" oder so beschriftet, muss man sich nicht wundern, wenn die CR sinkt.

Verfasst: 03.09.2012, 10:53
von sx06050
Frage:
Muss der Satz "Zusätzlich fallen noch Kosten oder Steuern an, die nicht von uns abgeführt bzw. von uns in Rechnung gestellt werden." eigentlich drinnen stehen oder ned?

Irgendwie schreckt der schon ein wenig ab - hatte zumindest deswegen schon mal Kundenrückfragen, was das ist.

Verfasst: 03.09.2012, 11:01
von gerd_w
sx06050 hat geschrieben:Frage:
Muss der Satz "Zusätzlich fallen noch Kosten oder Steuern an, die nicht von uns abgeführt bzw. von uns in Rechnung gestellt werden." eigentlich drinnen stehen oder ned?

Irgendwie schreckt der schon ein wenig ab - hatte zumindest deswegen schon mal Kundenrückfragen, was das ist.
Muss nur dabei stehen wenn wiklich zusätzliche Kosten anfallen (können).
z.B. DHL Nachnahme -> DHL Paketbote kassiert 2 EUR Übermittlungsentgeld
z.B. Versand in die Schweiz -> Zollgebühren

Diesen Satz sollte man nicht immer einblenden um den Kunden nicht zu verwirren, sondern immer in Abhängigkeit von Lieferland/Zahlundsart etc...

Verfasst: 03.09.2012, 11:03
von sx06050
THX - war mir da ned ganz sicher

Verfasst: 03.09.2012, 12:24
von sx06050
zur Info:
Habs jetzt mal schnell von meinem RA bestätigen lassen.
Yes, wenn da sonst nix anfällt (wie in meinem Shop, da ich nix ins Ausland, per Nachname usw. versende), dann kann ich des weglassen.