Seite 1 von 1
Rechnungen ohne Mehrwertsteuer - Ust-Voranmeldung
Verfasst: 04.09.2012, 10:37
von Fiestaspa
Hallo,
bin gerade mit meiner monatlichen Ust-Voranmeldung zu gange und habe dabei eine Rechnung von einen Kleinunternehmer gehabt. Diese Rechnungen sind ja laut Gesetzgeber von der Umsatzsteuer befreit.
Das ich dazu keine Vorsteuer angeben kann ist mir bekannt. Letztendlich sind das ja trotzdem Ausgaben, was später bei der Gewinnermittlung nicht ausser Acht gelassen werden sollte, oder?
Muss ich diese trotzdem irgendwo in meiner Voranmeldung mit eingeben?
Und wo?

Verfasst:
von
SEO Consulting bei
ABAKUS Internet Marketing Erfahrung seit 2002
- persönliche Betreuung
- individuelle Beratung
- kompetente Umsetzung
Jetzt anfragen:
0511 / 300325-0.
Re: Rechnungen ohne Mehrwertsteuer - Ust-Voranmeldung
Verfasst: 04.09.2012, 10:46
von thomas_x3
Fiestaspa hat geschrieben:
Das ich dazu keine Vorsteuer angeben kann ist mir bekannt. Letztendlich sind das ja trotzdem Ausgaben, was später bei der Gewinnermittlung nicht ausser Acht gelassen werden sollte, oder?
Muss ich diese trotzdem irgendwo in meiner Voranmeldung mit eingeben?
Und wo?

In dem Fall ist der Bruttobetrag der Rechnung halt dein Netto. Sonst ist das eine normale Betriebsausgabe.
Verfasst: 04.09.2012, 10:55
von Fiestaspa
Wie habe ich das zu verstehen?
Wie kann der Bruttobetrag mein Netto sein, ich kann das doch nicht einfach bei der Voranmeldung unter Vorsteuer eintragen, da wird mir ja Ust. gutgeschrieben die ich nie erhalten habe.

Verfasst: 04.09.2012, 11:17
von thomas_x3
Der Bruttobetrag sind deine Gesamtkosten.
Natürlich kannst du keine Ust. abführen, du hast ja auch keine Bezahlt.

Verfasst: 04.09.2012, 11:52
von Fiestaspa
Genau so habe ich das auch verstanden.
das heisst dann, letzendlich muss ich diese Rechnung nirgendswo in der Voranmeldung eintragen.
Da es aber Ausgaben sind, wo trage ich diese Rechnung dann ein. Erst bei der EinkommensteuerErkl.??
Verfasst: 04.09.2012, 12:13
von collection23
Die kommen da hin, wo alle anderen Ausgaben auch stehen.
Verfasst: 04.09.2012, 13:08
von Fiestaspa
Irgendwie bekomme ich keine richtige Antwort.
Wo stehen denn alle anderen Ausgaben? Wo die Ausgaben mit Ust. hingehören weiss ich, jedoch nicht die Ausgaben aus Rechnungen ohne Ust.
Und in welches Feld müssen Ausgaben aus Kleinunternehmer hin?
Verfasst: 04.09.2012, 13:14
von Dauerstress
Für die Umsatzsteuervoranmeldung sind solche Rechnungen nicht zu berücksichtigen.
Verfasst: 04.09.2012, 13:36
von Fiestaspa
Genau die Antwort habe ich gesucht, Dankeschön
Jetz kann ich die Ustvoranmeldung abschicken
Eine Frage jedoch nebenbei, wo habe ich diese Rechnung später zu berücksichtigen?
Verfasst: 04.09.2012, 13:51
von TC Stahl
Fiestaspa hat geschrieben:
Eine Frage jedoch nebenbei, wo habe ich diese Rechnung später zu berücksichtigen?
In der Einkommensteuererklärung (sofern die hier zutrifft) sind das ganz normale Einnahmen.
Verfasst: 04.09.2012, 14:02
von Fiestaspa
Es handelt sich zwar um eine Ausgaben Rechnung ( Auftrag an Kleinunternehmer ), aber schon richtig das Sie trotzdem auch in die Einkommensteuererklärung vorkommt, oder?
Verfasst: 04.09.2012, 14:05
von collection23
Das ist aber schwer. Wie alles andere auch buchen, aber als MwSt-Satz 0% nehmen.
Verfasst: 04.09.2012, 14:05
von TC Stahl
Fiestaspa hat geschrieben:Es handelt sich zwar um eine Ausgaben Rechnung ( Auftrag an Kleinunternehmer ), aber schon richtig das Sie trotzdem auch in die Einkommensteuererklärung vorkommt, oder?
Oh, stimmt. Es ist ja eine Ausgabe. Ups ^^
Und ja, es sind ganz normale Kosten, die man absetzen kann.
Verfasst: 04.09.2012, 14:22
von Fiestaspa
Alles klar dann trage ich die Rechnung bei der nächsten Einkommensteuererklärung und Danke euch für die schnellen Antwort.