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Abmahnung wegen Marken und Titelverletzung

Verfasst: 13.09.2012, 15:31
von surf4all
Hallo,

wir haben heute eine abmahnung erhalten wegen einer Marken und Titelverletzung. Zu erwähnen ist noch das wir den wort und Bildmarke letztes Jahr eintragen lassen haben und auch kein Widerspruch gekommen ist.

Jetzt kommt auf einmal ein Verlag und möchte das wir die Domain sowie den Eintrag der Marke Löschen.

Dürfen die das einfach so?

Verfasst:
von

Verfasst: 13.09.2012, 15:36
von obstler
Ich glaube, da kann nur ein spezialisierter Anwalt helfen! Alles Andere wären nur Vermutungen...

Verfasst: 13.09.2012, 15:50
von surf4all
das dachten wir ja auch das die viel Früher mal auf uns aufmerksam werden müssten,

zumal die Domain von uns vorher auch bereits aktiv Online war dann fregeworden und wir haben sie registriert

Verfasst:
von

Verfasst: 13.09.2012, 15:51
von surf4all
ich habe diese Abmahnung nun unseren Anwalt gegeben mal schauen, auf jedenfall steht drinne das wir die Marke sowie die Domain löschen sollen.

Verfasst: 13.09.2012, 19:03
von PieceOfCake
aus eigener erfahrung kann ich dir nur raten, NICHT dorthin zu fahren und fäkalien in den briefkasten zu schmeißen. wenn das rauskommt, bekommt man mehr ärger, als man es bei so einem harmlosen spaß erwarten würde :oops:

Verfasst: 13.09.2012, 22:54
von Vegas
PieceOfCake hat geschrieben:aus eigener erfahrung kann ich dir nur raten, NICHT dorthin zu fahren und fäkalien in den briefkasten zu schmeißen. wenn das rauskommt, bekommt man mehr ärger, als man es bei so einem harmlosen spaß erwarten würde :oops:
:lol: Aus eigener Erfahrung?! Wer A sagt muss B sagen, die Story interessiert wahrscheinlich noch mehr Leute ;)

Verfasst: 14.09.2012, 07:19
von imwebsein
Guten Tag,

wir haben ja auch unseren Namen / Bild schützen lassen und das von Anfang an einem Fachanwalt in München übergeben. Ich habe da auch mal bei den Gesprächen gefragt, was ist wenn die Sache eingetragen ist und dann kommt einer an.

Er meinte das wenn die Sache erstmal eingetragen ist, es sehr schlecht für die Andere Seite aussieht, da es immer eine Einspruchsfrist gibt. Letztendlich entscheidet ja ein Richter, aber er meinte auch, was hätte die EIntragung einer Marke als Schutzrecht sonst fürn Sinn.

Sprich, ich würde an Eurer Stelle voll gegen gehen und sogar prüfen ob die nicht Eure Marke verletzen..

Verfasst: 14.09.2012, 09:51
von ElDiablo
Ich würde gleich mal eine "Gegen-Abmahnung" aufsetzen lassen ;-)
Wenn Ihr seine Marke verletzt, dann ist es eben auch andersrum

Verfasst: 14.09.2012, 12:25
von TC Stahl
Keine Rechtsberatung, nur Meinungsäußerung:

Also einige Tipps hier und auch der von dem Anwalt sind etwas seltsam!

Eine Marke entsteht entweder durch Eintragung oder Gebrauch. Lt. MarkenSchG gilt stets der Zeitpunkt, wann die Marke entstanden ist. Eine Bevorteilung der "Eintrag-Variante" unabhängig vom Zeitpunkt ergibt sich nicht aus dem Gesetz.

Heißt:

- Eintrag durch A erfolgte vor geschäftmäßigem Gebrauch durch B => A hat Markenrecht, (auch wenn die Marke nicht in Gebrauch war).

- Eintrag durch A erfolgte nach geschäftmäßigem Gebrauch durch B => B kann Markenrecht ausüben

Natürlich gibt es da noch Einschränkungen wie unterschiedliche Branchen, ggf. regional u.s.w. (das müsste dann ein Fach-Anwalt für dich ausarbeiten, falls es zutrifft).

Titelschutz (also z.B. Publikationen) stehen dem Markenschutz gleich.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, stellt sich bei dir eher die Frage, ob der ältere Titelschutz noch Bestand hat. Wenn es sich ausschließlich um ein Webprojekt handelte, könntest du da Erfolg haben. Es wurde ja offenbar eingestellt (Achtung: da könnte es Fristen geben!). War es nur die Webseite einer Druck- oder sonstigen Publikation sieht es eher schlecht für dich aus. Das besteht der Titel resp. Markenschutz vermutlich noch.

Das was ihr ev. meint, ist die Widerspruchsfrist gegen die Eintragung. Das hat nichts damit zu tun, dass die Marke wegen älteren Rechts gelöscht werden kann.

Selbst danach hat man m.E. kein ausschließliches Markenrecht sondern muss es sich mit dem Markeninhaber älteren Rechts teilen. Er kann den Gebrauch dir dann nur nicht mehr verbieten.

Frage: Sind denn eure Produkte/Leistungen/Publikationen mit denen des Abmahners ähnlich? Das hat nämlich auch noch relevanz.

Verfasst: 14.09.2012, 13:12
von TC Stahl
Ein Nachtrag was die Abmahnung betrifft:

Ev. steht dem Verlag ja ein Löschungsanspruch zu (siehe oben). Aber m.M.n. ist der Gebrauch einer eingetragenen Marke nicht Abmahnfähig. Das ist aber wirklich nur eine Einschätzung!

Abmahnen können die dich, wenn die Marke gelöscht worden ist und du sie trotzdem weiter nutzt bzw. du die Löschung verhinderst/verzögerst.

Du solltest jetzt schnell klären, ob der Werk- resp. Titelschutz noch Bestand hat. Wenn ja, solltest du sofort den Gebrauch der marke einstellen. Sonst kann es richtig teuer werden. (Angenommener Streitwert geht bei 50.000 Euro los, nach oben hin offen)

Verfasst: 15.09.2012, 02:57
von mtx93
Ich würde mich freuen, wenn der Threadersteller uns auf dem Laufenden hält, was sich so ergibt - das ist ein interessantes Thema was, wie man sieht, jeden mal schnell ereilen kann.

Verfasst: 15.09.2012, 10:58
von surf4all
Hallo, ich Editiere mal ein paar Sachen, nach einigen Gesprächen mit meinen Anwalt

Ich weis ja nicht ob hier die richtigen Namen genannt werden dürfen daher sage ich mal so Firma B sind wir und Firma A die Gegenseite.

Firma A ist ist ein großer Verlag hinter der sich aber die Mutter Sitzt in New York unter einen Anderen Namen.

Firma A ist speziel ein Lifestyle Magazine welche Hautsächlich über Mode/stars berichtet.

Wir hingegen ein "Test Kosmetik-Blog" sind.

Wir bestehen erst seit Anfang 2011, Firma A schon Jahr zehnte.

Mitte 2011 haben wir die WortBildmarke Eintragen lassen.

Anfang 2012 ist die Wiederspruchsfrist nun abgelaufen und ich dachte es nun ja alles unter Dach und Fach.

Bis dann nun die Abmahnung gekommen ist, erst zu einem anwalt in München welcher mir den Eintrag durchgeführt hatte. Ich aber dann lieber meinen Anwalt bei uns übergeben habe.

Wie schon erwähnt habe ich bereits mit meinen Anwalt gesprochen welcher leider nur auf Internetrecht Spezialisiert hat. Dieser meinte nach einigen Recherechen. Die Gegenseite würde keine kosten scheuen da für die auch Summen im 6 stelligen bereich egal sind.

Ich wiederum habe auch viel Geld in unser Portal Investiert, welches dann auch weg wäre, daher habe ich Ihm gesagt ich würde damit auch an die Öffentliche Presse gehen, wenn es Hart auf Hart kommt.

Er meinte er möchte nun erstmal mit meiner Rechtschutzversicherung sprechen ob diese überhaupt dieses Abdeckt :idea: was er nicht glaubt.
:-( wohl gemerkt ich bin ja auch nur KLeinunternehmer.

Ich bin nun nicht mehr sicher was ich genau machen soll, in jedenfall möchte ich ungern auf unseren Namen Verzichten und die Domain löschen.

Zusatz zu oben: wir hatten bereits ende 2011 Kontakt mit dem Verlag per E-Mail und haben angefragt ob wir mit deren genemigung Bilder aus der Zeitschrift verwenden können. paar Tage später haben wir eine Antwort bekommen das sei möglich mit einem Vertrag das wir die Bilder nicht verändern düfen. welchen ich aber nicht unterzeichnete.

In der abmahnung steht nämlich auch das die Gegener erst vor kürzlich von uns erfahren hätte :-).

So nun komme ich mal zum Ende, ich weis echt nicht was ich machen soll:

Einen neuen Anwalt Markenrecht fragen?
Presse Informieren?
Kleinbei geben?
Was sagt Ihr?

Verfasst: 15.09.2012, 10:58
von Vegas
TC Stahl hat geschrieben:Also einige Tipps hier und auch der von dem Anwalt sind etwas seltsam!
Es gibt sicher objektive Kriterien, nur ist auch vieles Auslegungssache, weshalb ein professioneller Rechtsbeistand nie verkehrt ist, gerade bei markenrechtlichen Streitigkeiten.

Im vorliegenden Fall könnte ich mir gut vorstellen, daß die Gegenseite sich sagt: Unsere Argumentation steht auf tönernen Füßen, aber der Kerl wird schon einknicken, probieren wirs mal.

DPMA/WIPO überprüfen nicht die Rechtmässigkeit des Eintrags!

Verfasst: 15.09.2012, 12:24
von seonewbie
Also wenn euer Anwalt das richtig gemacht hat, hat er eure Marke
beim DPMA und bei der Wipo als Wort und Bildmarke eintragen lassen.

Leider wissen aber selbst viele Anwälte nicht das man da eintragen kann was
man will. Das DPMA überprüft deinen Eintrag nicht. Es macht lediglich
öffentlich das Du gedenkst diese Marke zu registrieren und gibt 3 Monate
jedem die Möglichkeit zu widersprechen und eigenen Ansprüche auf den
Schutz geltend zu machen.

Wenn Ihr aber bei der Anmeldung gegen geltendes Recht verstoßen habt
weil ihr eine damals bekannten Namen der e.v.t. nicht geschützt ist
registriert habt kann das schon Probleme bringen. Beispiel wäre du
registrierst "Hipp" und verkaufst Babynahrung. Der Herr Claus Hipp
braucht eigentlich keine Eintragung denn es ist sein Nachname und die
Firma ist eine Ewigkeit vor der Eintragung bekannt. Da hätte eine Klage
gegen eine Eintragung auf jeden Fall Erfolg.

Ihr seit aber mit Eintragung auf jeden Fall erst mal in der besseren Position.
Eine Garantie ist das aber nicht.

Gruß

Micha

Verfasst: 15.09.2012, 12:26
von surf4all
Hi Vegas,

ja ich glaube auch das Sie denken den kleinen Fisch was will der denn.

Vielleicht machen die mir ja mal ein Angebot zum Verkauf unseres Portals. Wenn die Summe stimmt warum nicht.