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Ja genau das ist der Heise Artikel, hatte ihn selbst gar nicht mehr gefunden. Eine Abmahnung ist ja nur die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Also eine Forderung auf Unterlassung. Genau das forderst du ja in deinen eMails dann vom Dieb. In der Tat ist das echt doof, wenn man das eigentlich friedlich lösen will. Aber bei kommerziellen Dieben solltest du ohnehin kein Mitleid haben. Schließlich wollen die mit deinem Content direkt oder indirekt Geld verdienen. Da ist eine Kostennote mehr als gerechtfertigt.Lollipop hat geschrieben: Allerdings wird in dem Artikel geschrieben, dass die Klägerin erst eine selbstverfasste Abmahnung geschrieben hat. Je nachdem wie man seine Email formuliert, sollte das aber schon gehen denke ich. Aber ist schon blöd das Ganze. Da will man den Leuten eine Chance geben ohne größere Probleme aus der Sache rauszukommen und das wird dann vom Gesetzgeber auch wieder eingeschränkt.
Ich antworte auch mal drauf, da ich das Problem hatte. Ich habe nach Rücksprache mit meinem Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht in die Nutzungsbedinungen nun vermerkt, dass ich Content auch als Lizenz "vermiete". Für 500 Euro pro Jahr Nutzung. Genau diesen Betrag kannst du dann später auch als Schadensersatz einfordern. Günstig ist, meinte der RA, wenn du tatsächlich mal Content durch Linzenz verkauft hast, und eine Rechnung hast, das hilft ungemein dann vor Gericht. Weil dann sieht das Gericht, dass diese Lizenzgebühr nicht nur eine fiktive Zahl ist. Durch den Dieb sind dir dann nämlich diese Lizenzen entgangen, da der Dieb sie ja auch hätte kaufen können. Du kannst da auch 10.000 Euro Linzenzkosten festlegen. Es wird wohl aber schwieriger, dann mal so eine Rechnung über so eine hohe Summe zu bekommen. Außerdem wirkt das auch auf jeden Richter unglaubhaft. Die Summe sollte also im Rahmen des Mediums bleiben. Ich denke bis 1000 Euro ist alles ok, je nach Umfang und Niveau des Contents. Es geht dabei auch nicht um einen Vertrag zwischen dir und dem Dieb. Es gibt ja zwei Möglichkeiten an den Schadensersatz zu kommen.Lollipop hat geschrieben:@Hafensaenger:
Und du meinst, ich kann den Rechungsbetrag auch vor Gericht durchsetzen? Da bin ich aber ziemlich skeptisch. Erstens könnte ich ja irgendeine beliebige Summe fordern, die egal in welcher Höhe dann anfechtbar wäre denke ich und außerdem glaube ich nicht, dass grundsätzlich auf diese Weise ein rechtskräftiger Vertrag auf Basis des Contentklaus zustandegekommen ist.