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VG Wort wer kennt sich aus?

Verfasst: 16.10.2012, 23:47
von Yves
Hallo,
ich interessiere mich dafür für meine Webprojekte VG Wort zu benutzen, als zusätzliche Einnahmequelle. Allerdings kapiere ich noch nicht so ganz wie das funktioniert.

Kann ich als Webmaster wenn ich die vollen Rechte für die Verwertung an einem Artikel erworben habe, Die Beträge für Verlag und Autoren verlangen?

Kann mir ein Schreiber erlauben per Vertrag als Autor aufzutreten?

Danke schon mal für eure Hilfe.

Verfasst:
von

Verfasst: 17.10.2012, 01:00
von karlkox
Autor kannst du nicht sein, da das Urheberecht nicht abtretbar ist, aber du kannst auch auf Schadensersatz klagen bzw. abmahnen, wenn der Autor dir per Vertrag sämtliche Nutzungsrechte übereignet hat.

Verfasst: 17.10.2012, 02:15
von swiat
Da wird etwas beschrieben, hoffe es hilft weiter:

https://www.selbstaendig-im-netz.de/201 ... verdienen/

Gruss

Re: VG Wort wer kennt sich aus?

Verfasst: 17.10.2012, 10:07
von manori
Yves hat geschrieben:Allerdings kapiere ich noch nicht so ganz wie das funktioniert.
Steht bei der VG Wort beschrieben.
Yves hat geschrieben:Kann ich als Webmaster wenn ich die vollen Rechte für die Verwertung an einem Artikel erworben habe, Die Beträge für Verlag und Autoren verlangen?
Nein. Du kannst dich dann nur als Publisher/Verlag anmelden (die Abrechnung ist übrigens sehr kompliziert und unhandlich.). Anders wäre es, wenn du die Texte selbst verfasst hast. Einkaufen ist nicht schreiben!
Yves hat geschrieben:Kann mir ein Schreiber erlauben per Vertrag als Autor aufzutreten?
Nein. Bzw. Ja, als Ghostwriter, dann kannst du deinen Namen drunter setzen. Aber das heißt nicht, dass du bei der VG Wort als Autor auftreten darfst. Die Vergütung der VG Wort für Autoren leiten sich nicht aus dem Nutzungsrecht, sondern aus der Urheberschaft ab.

Verfasst: 17.10.2012, 10:50
von Rem
Ich hinterfrage einmal:

- Anmeldung bei VG-Wort
- Zählpixel bestellen
- spezifischen Zählpixel pro Seite einbauen
- Wenn Seite Ziel erreicht, Text einreichen zur Überprüfung
- Maue Bezahlung kassieren

Ist die Bezahlung nicht schon so weit unten, dass sich die ganze Arbeit nicht mehr lohnt?

Ich habe letztes Jahr von VG-Wort erfahren und mich mit 100 gut laufenden Unterseiten durch den ganzen Prozess durchgekämpft. Es ist aufwändig. Das lohnt sich inmho nur für Unterseiten, die deren Mindestvorraussetzungen über mehrere Jahre erfüllen.


Zur Autorenschaft:
Ich lass mir die "Verwertungsrechte" abtreten und melde Texte dann bei VG-Wort an. Bin als Autor in VG-Wort. Ich lass das auch so. Ich fände es kurios, wenn der richtige Autor den Text bei VG-Wort verwerten will, OBWOHL die Verwertungsrechte bei mir liegen. ABER: das wäre zwischen mir und Autor gerichtlich zu klären, da hält sich VG-Wort anscheinend raus... Mein Autoren-Zählpixel zählt primär einmal für mich.

@Manori: Du hast aber schon recht. Nur frage ich mich, ob bei der Anmeldung als "Verlag" ein Hintertürchen für den Autor offen ist... Wenn er VG-Wort kennt, dann auf jeden Fall.

Übrigens: Ich fände es ok, wenn ein Autor von mir verlangen würde, seinen Zählpixel einzubauen... Dann lässt sich das ausdiskutieren. Das bedeutet dann logischerweise eine geringere Bezahlung.

Aber offen gesagt: da ist soviel Graubereich drin, dass ich eher die Finger von VG-Wort lasse.

Verfasst: 17.10.2012, 11:31
von manori
Rem hat geschrieben: Zur Autorenschaft:
Ich lass mir die "Verwertungsrechte" abtreten und melde Texte dann bei VG-Wort an. Bin als Autor in VG-Wort. Ich lass das auch so. Ich fände es kurios, wenn der richtige Autor den Text bei VG-Wort verwerten will, OBWOHL die Verwertungsrechte bei mir liegen.
Nach meinen Kenntnisstand ist das Betrug.

Noch einmal: Du hast das Recht, die Texte zu nutzen, aber du hast nicht die Urheberschaft! Die VG Wort hat mit Verwertung oder Nutzung nichts zu tun.

Wenn du dann noch mit geringerer Vergütung beim Kauf kommst, dann wärst du für mich kein Businesspartner mehr. Das ist dreist. Abgesehen davon ist der Autor nicht zwangsläufig auf die Zählpixel angewiesen.

Verfasst: 17.10.2012, 13:00
von Yves
hmm kompliziert, weiß jemand wie es ist wenn ich einen Schreiber in einem Land beschäftige wo die Urheberschaft an mich übertragen werden kann. Das ist ja praktisch nur in Deutschland so.

Verfasst: 17.10.2012, 14:01
von manori
Yves hat geschrieben:hmm kompliziert, weiß jemand wie es ist wenn ich einen Schreiber in einem Land beschäftige wo die Urheberschaft an mich übertragen werden kann. Das ist ja praktisch nur in Deutschland so.
Willst du Betrug jetzt auch noch internationalisieren? Mit fremden Federn schmücken? Dafür auch noch Geld bekommen? Und dafür den Urhebern ihre Rechte stehlen? Man, man, man.

Verfasst: 17.10.2012, 14:30
von Dr. Udo Brömme
manori hat geschrieben: Willst du deinen Betrug jetzt auch noch internationalisieren? Mit fremden Federn schmücken? Dafür auch noch Geld bekommen? Und dafür den Urhebern ihre Rechte stehlen? Man, man, man.
Er fragt doch gerade nach der Rechtslage, um eben keinen Betrug zu begehen. Ich weiß nicht, was du daran verwerfliches findest, dass er aus Texten, die er ehrlich von einem Texter kauft, Profit schlagen möchte. Das will doch letztendlich jeder, der sich Texte einkauft, auf die eine oder andere Weise. Wenn der Texter einen fairen Lohn für seine Arbeit bekommt, kann es ihm doch egal sein, wie viel sein Auftraggeber nachher damit verdient. Es steht schließlich auch jedem Texter frei, seine Texte nicht zu verkaufen, sondern selbst zu publizieren und ggf. bei der VG Wort zu registrieren.

Verfasst: 17.10.2012, 14:35
von chris21
Ihr habt den Unterschied zw. Urheber- und Nutzungsrecht nicht verstanden. Da kann ich den Ärger von manori schon verstehen.

Erwerben könnt Ihr vom Texter nur das Nutzungsrecht, nie das Urheberrecht - und an letzteres ist die Autorenvergütung der VG Wort gekoppelt während die Verlagsvergütung an das Nutzungsrecht gekoppelt ist. Also könnt Ihr als Verwerter der eingekauften Texte keine Autorenvergütung einstreichen (oder allenfalls kommissarisch als Durchlaufposten für den Autor, wobei mir nicht bekannt ist, ob dies möglich ist. Ist aber auch irrelevant, weil es eh nur Aufwand ohne Nutzen bedeuten würde).

Verfasst: 17.10.2012, 14:40
von Dr. Udo Brömme
chris21 hat geschrieben:Ihr habt den Unterschied zw. Urheber- und Nutzungsrecht nicht verstanden. Erwerben könnt Ihr vom Texter nur das Nutzungsrecht, nie das Urheberrecht
Nach deutschem Recht. Genau deswegen hat sich Yves ja nach internationalen Alternativen erkundigt.

Verfasst: 17.10.2012, 14:47
von manori
Ich finde, es ist ein widerliches Schmarotzen, wenn jemand die geistige Schöpfung anderer als seine eigene verkaufen möchte, um Geld abzusaugen, das ihm nicht zusteht. Und genau darum geht es hier.

Nutzungsrechte hat er übrigens. Auch als Anspruchsberechtigter gegenüber der VG Wort. Als Verlag! Aber er ist eben nicht der Urheber.

Und natürlich erfolgt eine Entlohnung des Urhebers durch den Verkaufpreis. Aber dieser ist und bleibt der Urheber. Egal, wo Texte publiziert werden, sind es eben die Texte des Urhebers. Wer das macht, ist für mich ein Betrüger: Das ist Vortäuschen einer falschen Urheberschaft. Dabei geht es nicht nur darum, wer einen Text schreibt, sondern um einen Betrug am ganzen System und letztlich an allen, die daraus Tantiemen erhalten. Mit jedem Betrüger wird der Anteil für alle anderen kleiner.

Verfasst: 17.10.2012, 15:23
von Bodo99
Ausländische "Urheber" sind gar nicht VGWort berechtigt. Damit hat sich die Frage beantwortet. Berechtigt sind nur deutsche Urheber. Wer einen Text in Deutschland von einem deutschen Urheber gekauft hat, ist auch nicht VGWort-berechtigt. Denn er ist nur Nutzungsrechteinhaber kein Urheber. Aber: Wenn der deutsche Urheber auf die VGWort Tantiemen verzichtet kann der Nutungsrechteinhaber trotzdem bei der VGWort so tun als sei er der Urheber. Schließlich gilt: Wo kein Kläger da kein Beklagter. Das ist natürlich nach VGWort Richtlinien unzulässig. Von mir aus kann man das auch Betrug nennen. Ist aber trotzdem Gang und Gäbe und wird sich auch nicht ändern lassen. Und eigentlich ist es auch nicht schlimm. Ob der eine nun das Geld bekommen hätte oder der andere...

Fazit: Nur wenn du selbst den Text geschrieben hast, darfst du VGWort Tantiemen einfordern. Alles andere ist unzulässig.

Verfasst: 17.10.2012, 16:09
von Yves
Was Yves macht, ist für mich Betrug: Vortäuschen einer falschen Urheberschaft. Dabei geht es nicht nur darum, wer einen Text schreibt, sondern um einen Betrug am ganzen System und letztlich an allen, die daraus Tantiemen erhalten. Mit jedem Betrüger wird der Anteil für alle anderen kleiner.
Gehts noch? Vielleicht erst lesen, dann denken, dann schreiben...Ich frage nur nach wie es rechtlich aussieht und habe bisher rein gar nichts gemacht. Aber klar sofort Betrüger schreien...

Verfasst: 17.10.2012, 16:13
von manori
Entschuldige bitte. Da bin ich in meiner Verägerung zum falschen Posting/Namen gesprungen. Ich korrigiere mich.