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2 Fragen zur youtube-Einbindung

Verfasst: 29.10.2012, 23:21
von Stephano
1.)

In den youtube-AGBs steht ja, dass eine Einbettung nicht auf kommerziellen Seiten erfolgen darf. Nur wie definiert youtube/google jetzt "kommerziell"? Praktisch jeder Blog mit Werbeeinnahen ist doch irgendwo kommerzieller Natur (egal ob dieser jetzt 1€ oder 10.000€ im Monat einbringt).

2.)

Wenn ich Besucher youtube-Links auf meiner Seite einbinden lasse und jemand verlinkt ein Video zu dem er nicht die Urheberrechte besitzt, wer bekommt dann den Ärger im Fall der Fälle? Ich, der es technisch ermöglicht hat, dass überhaupt jemand einen Link gesetzt hat, oder wird das über youtube/google geregelt, da ersichtlich ist, dass das Video dort hochgeladen wurde?

Verfasst:
von

Verfasst: 30.10.2012, 08:01
von Lika
Interessante Frage.

zu 1)
wenn das wirklich so wäre, dann müssten viele kommerziell betriebene Blogs ohne Videos leben. Ich kenn genügend, die YouTube Videos von Dritten integrieren, ohne das sie auf ihre Werbung verzichten.

zu 2)
da gabs vor ca. 1 Jahr ein gerichtliches Urteil zu. Leider weiß ich nicht mehr wie es ausging. Einfach mal recherchieren, oder einer der anderen weiß es vielleicht noch!?

Verfasst: 30.10.2012, 08:09
von Bodo99
Du darfst keine Videos einbetten auf deiner Seite, deren Urheber du nicht bist oder deren Rechte du nicht hast. Ganz einfach. Frag einfach den Urheber des Videos, ob du sein Werk auf deiner Seite einbetten darfst. Pass aber auf, bei Youtube haben meist auch die Hochlader die Videos nur von Dritten geklaut, dann machst du dich auch wieder straffällig.

Wenn deine User bei dir was einbetten machst du dich nur straffällig, wenn du Kenntnis davon hattest, dass es sich um einen Urheberrechtsmissbrauch handelte und du nicht dagegen vorgegangen bist.

Verfasst:
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Re: 2 Fragen zur youtube-Einbindung

Verfasst: 30.10.2012, 22:05
von Hasenhuf
@ Stephano, deine Frage ist sehr viel umfangreicher als Du denkst. Ich habe es schon x mal mehr oder weniger ausführlich erklärt, benutz doch bitte mal die Suchfunktion und auch andere Quellen nutzen.

Kurz:
- Einbinden ist rechtlich grundsätzlich mit Verlinken gleichgestellt (es wird oft als referenzieren verallgemeinert, was es ja auch ist), was man allerdings (leider) noch nicht als gefestigte Rechtsprechung ansehen kann.
- Verlinken und Einbinden ist grundsätzlich zulässig (da es keine genehmigungsbedürftigen Handlungen sind) aber es gibt Fallstricke.
- Man darf nicht den Eindruck erwecken, der verlinkte/eingebundene Inhalt wäre der eigene. Im Zweifelsfall muß man klarstellen, daß es nicht der eigene Inhalt ist.
- Wenn der Inhalt schon an der Quelle rechtswidrig angeboten wird, ist auch das Verlinken/Einbinden ab Kenntnis i.d.R. unzulässig. Selbes gilt für rechtswidrige Inhalte.

Abweichend zu Link = Einbindung wird in der Rechtssprechung beim Einbinden im Zusammenhang mit wenig sonstigem Inhalt und viel Werbung von einer (genehmigungsbedürftigen*) Verwertungshandlung ausgegangen.

* Was rein gar nichts mit den AGB von youtube zu tun hat, die Einbindung stellt schon kein Geschäft dar, sondern mit dem Gesetz.


zu 2.: Für den Fall, daß die von Nutzern vorgenommene Einbindung aus irgendwelchen Gründen unzulässig ist, ist §10 TMG Anlaufstelle Nummer 1.
https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html

Aber auch hier ist die Rechtsprechung noch nicht gefestigt.
Eric78 hat geschrieben:Du darfst keine Videos einbetten auf deiner Seite, deren Urheber du nicht bist oder deren Rechte du nicht hast. Ganz einfach.
Weder darf man dann nichts einbinden, noch ist es einfach.

Dieses "Framing ist verboten" ist ein Märchen. Erst sagten "alle", alles ist erlaubt, dann hat es hier und da gekracht, jetzt sagen "alle", alles ist verboten. Quatsch.

https://www.abakus-internet-marketing.d ... ame#259868

Verfasst: 31.10.2012, 09:46
von Bodo99
Sobald du ein Youtube Video in deinen Content einbindest, machst du dir das Video zueigen. Das Gleiche gilt für fremde Fotos, fremde Texte und Musik, auch wenn es nur via iframe eingebunden wird. Das ist ein Urheberrechtsmissbrauch, sofern man keine Erlaubnis/Lizenz hat.

Vielleicht gibt es in Bezug auf Youtube-Videos noch keine abschließende und eindeutige Rechtsprechung, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Schließlich kommt das UrhG eher dem Urheber statt dem Urheberrechtsmissbrauchenden vor Gericht zu Gute.

Verfasst: 31.10.2012, 11:33
von Beloe007
Eric78 hat geschrieben:Sobald du ein Youtube Video in deinen Content einbindest, machst du dir das Video zueigen. Das Gleiche gilt für fremde Fotos, fremde Texte und Musik, auch wenn es nur via iframe eingebunden wird. Das ist ein Urheberrechtsmissbrauch, sofern man keine Erlaubnis/Lizenz hat.

Vielleicht gibt es in Bezug auf Youtube-Videos noch keine abschließende und eindeutige Rechtsprechung, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Schließlich kommt das UrhG eher dem Urheber statt dem Urheberrechtsmissbrauchenden vor Gericht zu Gute.
Mal auf Youtube auf "Teilen" -> "Einbetten" geklickt?

Wäre schon etwas kurios eine Funktion anzubieten die man nicht nutzen darf ;)

Verfasst: 31.10.2012, 11:59
von Bodo99
Nur weil Youtube diese Funktion anbieten, heisst das nicht, dass damit ein Urheberrechtsmissbrauch legal wird. Schließlich ist eine Youtube-Funktion kein deutsches Gesetz.

Ich kann auch mit Cut and Paste einen Text von einer fremden Seite klauen. Der Browser bietet gar "Alles markieren" -> "Kopieren" -> "Einfügen" an. Trotzdem mache ich mich strafbar fremde Inhalte als meine auszugeben bzw. sie auf meiner Seite zu veröffentlichen.

Fazit: Nur weil ein Video-Urheber die "Einbetten"-Funktion bei Youtube nicht deaktiviert hat, heisst das noch lange nicht, dass er damit das Einbetten erlaubt hat. Manche wissen gar nicht mal, dass man es deaktivieren kann. Und selbst mit Deaktivierung lässt sich ein Youtube-Video leicht in den Blog/Webseite integrieren.

Re: 2 Fragen zur youtube-Einbindung

Verfasst: 31.10.2012, 12:47
von Melegrian
Stephano hat geschrieben:1.)

In den youtube-AGBs steht ja, dass eine Einbettung nicht auf kommerziellen Seiten erfolgen darf.
Mit kommerziell ist meiner Meinung nach gemeint, dass Du keinen geschäftlichen Nutzen aus den Videos ziehen darfst, zum Beispiel in dem Du die auf Datenträger sammelst, um diese Sammlung dann unter einem neuen Label zu verkaufen. Werbeeinnahmen sind zwar mit eingeschlossen, da müsste dann aber bei der Nutzung unterschieden werden. Als kommerziell würde ich es bei Werbeeinnahmen bezeichnen, wenn Du durch diese Videos Werbeeinnahmen erzielst. Dann hätten YouTube und die Urheber einen Anspruch darauf, dass Du sie an den mit den Videos erzielten Werbeeinnahmen beteiligst. Sind nur meine Ansichten, bin kein Jurist und kann mich irren.

Handelt es sich aber nur um ein passendes Video zu einem Artikel, so verhält es sich nach meiner Ansicht nur wie bei einem Bild, welches Du einbindest. Wenn es denn vom Urheber gestattet wurde, zum Beispiel in dem er diese Funktion zum Einbetten nicht deaktiviert hat, dann sollte wohl ein Link als Quellenvermerk, wie es unter Punkt 6. Generelle Nutzungsbeschränkungen Absatz F steht - https://www.youtube.com/t/terms - genügen.
Eric78 hat geschrieben:Fazit: Nur weil ein Video-Urheber die "Einbetten"-Funktion bei Youtube nicht deaktiviert hat, heisst das noch lange nicht, dass er damit das Einbetten erlaubt hat.
Eine Sache wird doch wohl nicht dadurch zu Unrecht, weil der Urheber stillschweigend durch Unkenntnis einer Einbindung zustimmte, obwohl er Kenntnis erlangen hätte können.

Verfasst: 31.10.2012, 13:18
von Beloe007
@Eric78
Hmm, dann darf ich auch auf Facebook nichts mehr teilen? Überall kann jedes Foto oder Video urheberrechtlich geschützt sein.

Du kannst auch im Supermarkt wo "Kostenloses Probeexemplar" drüber steht wegen Diebstahl dran sein, weil jemand fremdes "Kostenloses Probeexemplar" draufgeschrieben hat. ;)

Das Einbetten ist legal, erlaubt und erwünscht, sofern einbetten aktiviert ist. Trotzdem sollte man seinen gesunden Menschenverstand einschalten und nichts offensichtlich kritisches einbetten.
Du würdest auch keine "Kostenlose original Rolex Probeexemplar" ohne nachzufragen einpacken.

Verfasst: 31.10.2012, 14:48
von Bodo99
Melegrian hat geschrieben: Eine Sache wird doch wohl nicht dadurch zu Unrecht, weil der Urheber stillschweigend durch Unkenntnis einer Einbindung zustimmte, obwohl er Kenntnis erlangen hätte können.
Das Argument würde vor Gericht aber nicht bestehen. Denn der Urheberrechtsmissbrauchende steht als Erstes in der Pflicht sich die Erlaubnis bzw. Linzenz des Urhebers zu besorgen oder auf die Nutzung zu verzichten. Viele denken ja auch, dass die Bilder aus der Googlesuche stillschweigend vom Urheber zur weiteren Nutzung erlaubt sind. Mit dem Argument: "Der Urheber des Bildes hätte ja sein Bild für die Googlebildersuche sperren können." Was für ein fataler Irrtum!
Beloe007 hat geschrieben: Hmm, dann darf ich auch auf Facebook nichts mehr teilen? Überall kann jedes Foto oder Video urheberrechtlich geschützt sein.
Richtig. Nur ist Facebook nicht deine Seite. Du bist hier nicht Anbieter und Verantwortlicher gemäß § 5 TMG und § 55 RStV. Facebook wird dies auch Löschen, sofern es eine Abmahnung bekommt. Bei User-Generated Seiten, wie Facebook macht sich der Betreiber ja nur haftbar, wenn er trotz Kenntnis, den Urheberrechtsmissbrauch nicht löscht. Allerdings ist Facebook so gigantisch und schnelllebig, dass kaum geteilte Bilder und Videos praktisch abgemahnt werden können. Der Aufwand ist für die Urheber einfach zu groß. Weiterhin ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden auch ziemlich gering. Aber es wurden auch hier schon Fan-Seiten abgemahnt und gelöscht, bzw. auch Fotos von Profilseiten von Firmen abgemahnt.
Beloe007 hat geschrieben: Du kannst auch im Supermarkt wo "Kostenloses Probeexemplar" drüber steht wegen Diebstahl dran sein, weil jemand fremdes "Kostenloses Probeexemplar" draufgeschrieben hat. ;)
Stimmt. Deswegen sollte man vorsichtig mit dem Einbetten von Videos sein, auch wenn man die Erlaubnis hat. Schließlich kann der Youtube-Nutzer das Video selbst geklaut haben.
Beloe007 hat geschrieben: Das Einbetten ist legal, erlaubt und erwünscht, sofern einbetten aktiviert ist.
Nein. Legal ist es vielleicht aus Youtube Sicht, nicht jedoch nach dem UrhG und dies ist der entscheidende Faktor bei einer Abmahnung. Wie bereits argumentiert, hebt eine aktivierte "Einbetten"-Funktion bei Youtube nicht das deutsche Urheberrechtsgesetz außer Kraft. Wäre ja auch noch schöner, wenn irgendwelche Funktion von Internetfirmen deutsche Gesetze so unterwandern könnten.
Beloe007 hat geschrieben: Trotzdem sollte man seinen gesunden Menschenverstand einschalten und nichts offensichtlich kritisches einbetten.
Du würdest auch keine "Kostenlose original Rolex Probeexemplar" ohne nachzufragen einpacken.
Hier gebe ich dir natürlich völlig Recht.

Verfasst: 31.10.2012, 16:33
von Melegrian
Eric78 hat geschrieben:Das Argument würde vor Gericht aber nicht bestehen. Denn der Urheberrechtsmissbrauchende steht als Erstes in der Pflicht sich die Erlaubnis bzw. Linzenz des Urhebers zu besorgen oder auf die Nutzung zu verzichten.
Dann hätte der Urheber im Vorfeld keinen Nutzungsbedingungen zustimmen dürfen, um diese Rechte erst einmal einzuräumen.

Die Google-Bildersuche ist ein hinkender Vergleich. Wesentlich besser ist ein Vergleich mit anderen Plattformen, wie zum Beispiel Pixelio für Bilder.

Na klar, heute gebe ich mein Einverständnis für die Verbreitung von Fotos, in dem ich die zum Beispiel bei Pixelio hochlade, nach 3 Monaten bindet meine Bilder jemand in seine Webseite mit Quellenvermerk ein und nach 6 Monaten verklage ich den, weil ich die Nutzungsbedingungen nicht richtig verstanden habe und nichts davon ahnte, dass die Bilder auf anderen Webseiten eingebunden werden dürfen und das Gericht gibt mir Recht?

Verfasst: 31.10.2012, 17:01
von Bodo99
Wo steht denn in den Youtube AGB's/Nutzungsbedingungen, dass jeder seine Filme lizenzfrei für Dritte mit dem Hochladen freigibt? Wäre mir neu. Aber ich lasse mich da wirklich gern belehren.

Verfasst: 31.10.2012, 17:49
von Melegrian
10. Rechte, die Sie einräumen
...
B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, ... und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
https://www.youtube.com/t/terms

Enthält ja so ziemlich alles und ein Nutzer, der ein Video einstellt, räumt damit jedem weiteren Nutzer die Möglichkeiten ein, die nach der Funktionalität der YouTube-Webseite erlaubt sind, wozu ja auch die Codegenierung und Einbindung per iFrame gehört. Falls deaktiviert, gehört diese Möglichkeit nicht mehr zur Funktionalität der Webseite. Verstehe ich zumindest so, obwohl mir die ganzen Nutzungsbedingungen wie eine schwer verständliche Katastrophe vorkommen.

Verfasst: 31.10.2012, 17:54
von Beloe007
Eric78 hat geschrieben:Wo steht denn in den Youtube AGB's/Nutzungsbedingungen, dass jeder seine Filme lizenzfrei für Dritte mit dem Hochladen freigibt? Wäre mir neu. Aber ich lasse mich da wirklich gern belehren.
https://www.youtube.com/t/terms Punkt 10

Verfasst: 31.10.2012, 20:01
von Bodo99
Danke für die Links. Gut, dass es dieses Forum gibt. So lernt man nie aus. :-)
Jedoch verbleibt natürlich nun immer noch das Risiko, wenn der Hochlader fremdes Material benutzt hat und ich dieses einbette, dann kann es Ärger mit dem originalen Urheber geben.