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Künstlersozialabgaben (KSK) als SEO & Webmaster

Verfasst: 02.11.2012, 16:20
von a priori
Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Jahren ein Gewerbe (im Bereich Internet-Marketing) angemeldet. Ich zahle USt. und bin privat krankenversichert.

Muss ich mich bei der Künstlersozialkasse melden oder irgendwelche Künstlersozialabgaben zahlen?

Zur Info: Ich erstellen keine Webseiten für Kunden (sondern nur für mich bzw. mein Business) und lasse regelmäßig Texte für meine Webseiten und Blogs erstellen. Werbeeinnahmen habe ich natürlich auch.

Ich habe hier gelesen, dass
Online-Blogger Pflichtmitglieder in der Künstlersozialversicherung sind. Journalistische Tätigkeiten & Veröffentlichungen auf Internet-Portalen, die indirekt durch den Verkauf von Werbeflächen finanziert werden, zählen auch zu den publizistischen Einnahmen. Pflichtmitglied in der Künstlersozialkasse sind demnach auch Online-Blogger, wenn die Summe der Jahreseinnahmen die Freigrenze von 3.900 Euro übersteigt.
Kennt sich jemand aus?

Verfasst:
von

Verfasst: 02.11.2012, 17:24
von todo
Soweit ich weiß besteht überhaupt keine Pflicht sich über die KSK versichern zu lassen, aber es hat eigentlich nur Vorteile (war selbst mal dort versichert). Du musst einmal im Jahr ne Schätzung deines Einkommens abgeben und genießt neben einer 50% günstigeren KV auch noch Renten- und Pflegeversicherung. Ich sag mal so: Sei froh, wenn du rein kommst! In der Regel ist das nämlich nicht so leicht. Ich musste damals Arbeitsproben und Rechnungen einreichen, die meine künstlerische Tätigkeit belegen.
Allerdings ist es ein paar Jahre her, kann sich also geändert haben. Viel Erfolg!

Verfasst: 02.11.2012, 17:31
von a priori
Hey todo,

danke für deine Antwort. Ob sich der Eintritt in die KSK lohnt und überhaupt möglich ist, werde ich mal prüfen.

Was mich aktuell unruhig schlafen lässt ist die Ungewissheit nachträglich irgendwelche Künstlersozialabgaben zahlen zu müssen, da ich Dienstleistungen von "Künstlern" (Web- und Grafikdesigner, Texter, usw.) in Anspruch genommen habe.

Weißt du darüber auch etwas?

Verfasst:
von
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Verfasst: 02.11.2012, 17:42
von WerbeCheck
a priori hat geschrieben: (...) Muss ich mich bei der Künstlersozialkasse melden oder irgendwelche Künstlersozialabgaben zahlen? (...)
Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe sind zwar zusammenhängende aber in der Regel verschiedene Personenkreise betreffende Dinge (Ausnahme bspw. Geschäftsführer Werbeagentur).

Ob Du die Künstlersozialabgabe zahlen musst, hängt nicht davon ab, ob Du da auch versichert bist!

"Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Bemessungsgrundlage sind das an den selbständigen Künstler oder Publizisten bezahlte Honorar und die Nebenkosten (ausgenommen Reisekosten)."

Schon 2004 habe ich ein Buch über die "heimliche Steuer Künstlersozialabgabe" geschrieben. Wenn Du möchtest, dann gib mir Deine eMail-Adresse per PN und ich schick Dir die PDF-Version (aktualisierte Ausgabe für 2013).

Keine Rechtsberatung, nur eine journalistische Aufarbeitung des Themas.

Viele Grüße
Andreas

Verfasst: 02.11.2012, 18:16
von a priori
WerbeCheck hat geschrieben: "Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Bemessungsgrundlage sind das an den selbständigen Künstler oder Publizisten bezahlte Honorar und die Nebenkosten (ausgenommen Reisekosten)."
Mich hat bisher weder ein Mediendesigner, der mir ein Logo oder eine Visitenkarte gestaltet hat, noch ein Texter etwas dafür berechnet oder etwas darüber erwähnt.

Stehe ich etwa in der Pflicht der KSK meine Inanspruchnahme von künstlerische Leistungen mitzuteilen?

Verfasst: 02.11.2012, 18:45
von WerbeCheck
a priori hat geschrieben:Mich hat bisher weder ein Mediendesigner, der mir ein Logo oder eine Visitenkarte gestaltet hat, noch ein Texter etwas dafür berechnet oder etwas darüber erwähnt.
Eventuell wissen sie es selbst nicht. Und wenn sie es wissen, sie müssen Dich nicht darauf aufmerksam machen. Über Steuern und Abgaben muss sich jeder Unternehmer selbst informieren. Das Interessante an der Künstlersozialabgabe, selbst Steuerberater wissen oft nicht Bescheid (aber es wird besser ...).

a priori hat geschrieben: Stehe ich etwa in der Pflicht der KSK meine Inanspruchnahme von künstlerische Leistungen mitzuteilen?
Ja.

Verfasst: 05.11.2012, 13:24
von Keks
a priori hat Folgendes geschrieben:
Stehe ich etwa in der Pflicht der KSK meine Inanspruchnahme von künstlerische Leistungen mitzuteilen?
kann ich bestätigen, du musst dich darum kümmern.

Bei Texten von Textbroker.de besteht aber keine Gefahr, da die schon an die KSK zahlen, wenn du aber Texte von einem freischaffende Einzelunternehmer kaufts musst du diese melden bzw. eine Gebühr von wenigen Prozent zahlen, genauen Betrag habe ich gerade nicht zur Hand.

Ich hate vor einigen Jahren eine Prüfung und habe mich dann "zwangsweise" mit dem Thema beschäftigt und musste dann einige hundert Euro nachzahlen.

mfG
Keks