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Rechnung 31.12 absetzen

Verfasst: 30.12.2012, 22:15
von Dominik83
Gehen wir mal davon aus jemand ist Selbständig und will kurz vor Jahresende noch investieren um Steuern zu sparen.

Die Agentur schickt die Rechnung am 31.12.2012 (Leistungsdatum = Rechnungsdatum). Gezahlt wird aber erst im Januar.

Kann die Ausgabe noch in der Steuererklärung von 2012 geltend gemacht werden?

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Verfasst: 30.12.2012, 22:26
von Christian Kunz
Meines Wissens ist das Zahlungsdatum relevant - siehe auch https://de.soc.recht.steuern-buchfuehru ... leistungen

Gruß,
Christian

Verfasst: 30.12.2012, 23:00
von Hellau2012
Richtig, Zahlungsdatum ist relevant. Nichts anderes.

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Verfasst: 30.12.2012, 23:44
von easterwood96
Sonst könnte ich Rechnungen ja zurückdatieren wie es mir gerade passt und so Gewinne von einem Jahr ins andere schieben.

Verfasst: 31.12.2012, 00:14
von Dominik83
Ok, und wenn die Überweisung am 31.12. noch online in Auftrag gegeben wird?
Im Bankaccount steht dann der Hinweis (Überweisung vorgemerkt). Der Betrag ist dann schon im Durchlauf und das Konto belastet.

Verfasst: 31.12.2012, 00:17
von Niederbayern-SEO
...so ganz pauschal kann man das auch nicht sagen. Grundsätzlich muss zwischen Soll- und Ist-Versteuerung unterschieden werden. Für einen "kleinerer Unternehmer" der seinen Gewinn nur mit einer Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG ermittelt und keine Bilanz aufstellen muss, ist der Zahlungszeitpunkt relevant. Wenn wir von einem "normalen" Kaufmann sprechen, der auch eine Bilanz aufstellen muss, ist der Leistungszeitpunkt entscheidend.

Natürlich gibt es im Deutschen Steuerrecht für jede Regel auch eine Ausnahme. In diesem Fall ist die 10-Tage-Regelung. Diese greift aber nur bei regelmäßigen Zahlungen. Wenn also z. B. die mtl. SEO-Rechnung vom Dezember erst am 05.01. überwiesen wird, kann sie auch dem alten Jahr zugeordnet werden.

...war jetzt mal nur so aus dem Kopf - falls Dich die Quellen in den entsprechenden Gesetzen interessieren, erstmal Google fragen. Solltest Du dort keine erschöpfende Auskunft erhalten, gerne nochmal melden.

Verfasst: 31.12.2012, 00:24
von Niederbayern-SEO
Stonebrands hat geschrieben:Ok, und wenn die Überweisung am 31.12. noch online in Auftrag gegeben wird?
Im Bankaccount steht dann der Hinweis (Überweisung vorgemerkt). Der Betrag ist dann schon im Durchlauf und das Konto belastet.
...relevant ist hier die tatsächliche "Wertstellung" (https://de.wikipedia.org/wiki/Wertstellung) - also der Zeitpunkt, wann Deine Bank den Betrag Deinem Konto belastet. In den Onlinemasken ist das oft nicht zu sehen - entscheidend ist der Kontoauszug.

Die meisten Banken bieten auch die Möglichkeit der Blitzüberweisung. Wenn Du Dich Vormittags mit Deiner Bank in Verbindung setzt, sollte es sehr sicher noch klappen.

Verfasst: 31.12.2012, 10:24
von Wirths Media
Barzahlung?

Verfasst: 31.12.2012, 12:37
von sweih
Es gibt beim Finanzamt zwei Modelle. Bei der Kleinunternehmerregelung ist i.d.R. das Datum der Wertstellung ausschlaggebend. Wenn du bilanziert oder das andere Modell gewählt hast bzw. dazu verdonnert wurdest, dann das Leistungsdatum.

Verfasst: 31.12.2012, 17:21
von Exelfoli
Geschäftlich Barzahlung, würde ich nur mit einer Quittung!