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Gastartikel angeboten ... Koop oder lieber nicht?

Verfasst: 10.01.2013, 10:29
von JasonDar
Hallo SEOS,

ich bin ein wenig unsicher:

Artikelplätze auf Seiten mit Impressum als Grafik.

Ich persönlich finde, dass das nicht so seriös ist, welchen Grund das auch immer hat.

Wie würdet ihr das bewerten?

Gruß

Verfasst:
von

Verfasst: 10.01.2013, 10:45
von ole1210
Ich lehne sowas generell ab! In der Regel sitzen da irgendwelche dubiosen Agenturen hinter.

Verfasst: 10.01.2013, 11:35
von JasonDar
Danke!

Verfasst:
von

Verfasst: 10.01.2013, 15:42
von Unique Contents
ole1210 hat geschrieben:Ich lehne sowas generell ab! In der Regel sitzen da irgendwelche dubiosen Agenturen hinter.
So etwas ist für dich ein Zeichen für eine dubiose Agentur? Sorry, wenn ich da jetzt echt grinsen muss, aber ich denke eine Grafik im Impressum kann man echt nicht als Indiz für einen wenig seriösen Blogbetreiber werten. Das wäre ja fast so, als wenn man sagen würde, alle Deutschen können sich im Ausland nicht benehmen oder aber alle BMW Fahrer sind Proleten mit mäßig gutem Deutsch *G*

Verfasst: 10.01.2013, 16:06
von easterwood96
Wer sein Impressum als Grafik einbindet, möchte in der Regel nicht von irgendwelchen Email- oder Adressen-Grabbern gefunden werden. Das zeugt eigentlich nur davon, dass derjenige weiß was er tun. Mit dubiosen Agenturen hat das absolut nichts zu tun.

Verfasst: 10.01.2013, 16:11
von MonikaTS
ist bei mir auch abgehakt,
mag ich mich schützen kann ich das rechtskonform auch machen,
so wirkts auch auf mich "spammig".

Verfasst: 10.01.2013, 16:33
von ole1210
Das zeugt eigentlich nur davon, dass derjenige weiß was er tun.
Wer sein Impressum als Grafik einbindet hat in meinen Augen was zu verbergen. Ich kenne keine seriöse Webseite, die das Impressum als Grafik eingebunden hat. Oft genug zeigt dein ein Blick zur denic noch einen völlig anderen Domaininhaber als denjenigen, der im Impressum genannt ist.

Ganz abgesehen davon, das Grafiken als Impressum theoretisch abmahnwürdig sind.

Verfasst: 10.01.2013, 16:36
von easterwood96
ole1210 hat geschrieben:Ganz abgesehen davon, das Grafiken als Impressum theoretisch abmahnwürdig sind.
Gibt es da ein entsprechendes Urteil bzw. Paragraphen im UWG zu?

Verfasst: 10.01.2013, 20:02
von ElDiablo
Seiten aus Agenturnetzwerken haben quasi immer ein Bild-Impresum - speziell wenn sie im Lowquality Bereich angesiedelt sind. Nur gilt nicht der Umkehrschluss, dass alle Seiten mit Bildimpressum low-Quality Agenturseiten sind.

Ich würde mir die Seite genau anschauen. Werden dort viele "Gastartikel" veröffentlicht? Ist die Qualität hoch und ranked die ganze Seite in der eigenen Nische?
Wenn die Seite den Eindruck erweckt, dass sie nur zum Artikelverkauf gemacht wurde, dann Finger weg.

Verfasst: 11.01.2013, 10:17
von JasonDar
easterwood96 hat geschrieben:
ole1210 hat geschrieben:Ganz abgesehen davon, das Grafiken als Impressum theoretisch abmahnwürdig sind.
Gibt es da ein entsprechendes Urteil bzw. Paragraphen im UWG zu?
Das ist über Umwege wirklich abmahnwürdig. 1. Telemediengesetz über Impressum, was aber noch nicht sagt, dass man keine Bilder benutzen darf, 2. (jetzt weiß ich nicht welches Gesetz dort greift) die Gleichstellung von Behinderten - in diesem Fall Sehbehinderten, deren Software Bilder nicht vorlesen kann und dann 3. die Problematik, wenn jemand die Seite ohne Bilder darstellen lässt, somit wird dieser das Impressum nie sehen können - dann würde das Telemediengesetz wieder greifen.

Theoretisch muss jede Seite gesetzliche Vorlagen ohne Einschränkungen erfüllen. Ein Impressum als Bild setzt aber mehr voraus als es erfüllt.

Verfasst: 11.01.2013, 11:07
von PieceOfCake
JasonDar hat geschrieben:2. (jetzt weiß ich nicht welches Gesetz dort greift) die Gleichstellung von Behinderten - in diesem Fall Sehbehinderten, deren Software Bilder nicht vorlesen kann.
Und genau hier solltest du dich vorher mal informieren, bevor du halbwahrheiten weitergibst. "Hab ich mal irgendwo gehört und klingt logisch, muss also richtig sein" reicht halt meistens nicht aus. Es sind im Wesentlichen nur Behörden und Ämter und andere Einrichtungen der Bundesverwaltung dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.

Aus dem TMG lässt sich über die Textbrowser-Problematik eventuell tatsächlich eine abmahnwürdigkeit konstruieren. Dass aber tatsächlich jemand erfolgreich und rechtsbeständig wegen eines Bild-Impressums abgemahnt wurde, glaube ich erst, wenn ich das Urteil schwarz auf weiß sehe. Bisland habe ich aber im konkreten Einzelfall nur von Urteilen zugunsten des Abgemahnten gehört.

Verfasst: 11.01.2013, 11:35
von JasonDar
PieceOfCake hat geschrieben:
JasonDar hat geschrieben:2. (jetzt weiß ich nicht welches Gesetz dort greift) die Gleichstellung von Behinderten - in diesem Fall Sehbehinderten, deren Software Bilder nicht vorlesen kann.
Und genau hier solltest du dich vorher mal informieren, bevor du halbwahrheiten weitergibst. "Hab ich mal irgendwo gehört und klingt logisch, muss also richtig sein" reicht halt meistens nicht aus. Es sind im Wesentlichen nur Behörden und Ämter und andere Einrichtungen der Bundesverwaltung dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.
oh mann. zur not nimmst du Grungesetzt Artikel 3 Absatz 3: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." und kombinierst es mit dem Telemediengesetz §5 "Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten" ... wenn ich Anwalt wär, würde ich kein SEO machen ;)