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SEO als Nebengewerbe. Muss ich Arbeitgeber informieren?

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Roggends
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Beitrag von Roggends » 11.01.2013, 09:38

Hab ne Frage. Wenn ich SEO als Nebengewerbe anmelde, bei dem ich bisher nur 800 Euro (also mit dem SEO) monatlich nebenbei verdiene, muss ich es meinem Arbeitgeber (bei dem ich Teilzeit arbeite) anmelden oder sagen?

Bei mir stehts im Vertrag drin dass ne Einwilligung zu holen ist. Bisher hab ich das ignoriert, da SEO für mich keine so richtige Arbeit im Sinne von (bei ner anderen Firma arbeiten ist) sondern eher ein Hobby, mit dem man nebenbei Geld macht.

Und weiß meine Firma von meinem Nebengewerbe Bescheid wenn ich es eben nur beim Gewerbeamt und den normalen Ämtern anmelde??? Also ist es eine Sache nur zwischen mir und meiner Firma, ob ichs denen mitteile oder nicht oder wird meine Firma z. B. vom Finanzamt oder so in Kenntnis gesetzt, dass ich ein Nebengewerbe habe???? Die Frage zielt darauf an, ob meine Firma von den Ämtern automatisch darüber informiert wird, dass ich ein Gewerbe habe oder ob sie nicht informiert wird?

MIR GEHT ES VOR ALLEM DARUM: ERFÄHRT MEIN ARBEITGEBER ES AUTOMATISCH VON DEN ÄMTERN SOBALD ICH DAS GEWERBE ANMELDE ODER WEIß MEIN ARBEITGEBER NICHTS DAVON, SOLANGE ICH ES DEM ARBEITGEBER NICHT SELBER SAGE?

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thinkurself
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Beitrag von thinkurself » 11.01.2013, 09:54

Das ist eine Sache zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber - er erhält keine Mitteilung von Ämtern.

Mir ist nur nicht klar, warum Du ihm das nicht einfach mitteilst. Solange sein Interesse gewahrt ist, kann er Dir den Nebenjob nicht verwehren. Da Du es selbstständig ausübst, sind auch gesetzliche Arbeitszeithöchstgrenzen irrelevant.

Also, einfach mitteilen und gut ist's.

Roggends
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Beitrag von Roggends » 11.01.2013, 09:58

"Das ist eine Sache zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber."

@thinkurself

Ok, danke, nur das wollt ich wissen, mehr nicht. Also erfährt er nicht davon wenn ichs nicht angebe. :) :)

Ne, das mit dem Melden beim AG muss dann nicht sein, wenn ers sowieso nicht von Ämtern erfährt. Du weißt ja wie Menschen sind. Haben keine Ahnung von der Materie (der weiß wahrscheinlich nichtmal was SEO ist) aber werden vorsichtshalber mal nein sagen. Hab da kein Bock auf so ein mögliches Rumgeeiere wegen nichts, bei dem ich später mir dann selbst vorwerfe (hättest du bloß nichts gesagt du Horst). Hätte da womöglich sogar mehr Stress wenn ichs sage (weil der ja keine Ahnung hätte was SEO ist) als wenn ichs nicht sage. Deswegen sag ich nichts und das Thema ist für mich ab jetzt abgeschlossen :)

Ok, vielen dank also. :)

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 11.01.2013, 10:55

Haben sie keine Ahnung und kriegen es dann doch raus könnte es schlimmer sein. Bei Teilzeit kann ich mir aber vorstellen das dein AG gar nichts dagegen sagen kann, sofern Branchenfremd, aber keine Ahnung genau.

Was deine eigentliche Frage angeht: Ich habe keine Ahnung wie es ist, aber ich kann mir schon vorstellen das dein AG was mitkriegt, sofern z.B. ein SV-Beitrag unerklärlich steigt o.ä. Frag einen Steuerberater der dürfte genauer wissen, ob es für den AG wirklich absolut keine Anhaltspunkte geben könnte.

Zuguterletzt: Aufrecht währt am längsten :)

Roggends
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Beitrag von Roggends » 11.01.2013, 11:41

@Beloe

Ja, ok, was kann mir im schlimmsten (theoretischen) Fall passieren? Kündigung in der Teilzeit. Ok, selbst wenn dieser unwahrscheinlichste Worstcase passiert ist selbst dieser mir egal, da ich diese Teilzeit auch nicht so dringend brauche :) Außerdem wird auch sonst hier niemand geschädigt, da es keine Konkurrenzarbeit zur Firma ist oder so. Also kein Schaden. Es ist eben nur rein vertraglich wenn man päpstlicher sein will als der Papst meldungspflichtig. Aber geschädigt wird hier niemand (von dem her seh ich nicht dass ich unehrlich bin, wenn ich hier nichts dem AG sage sondern ich seh das eher als logischer Sachverstand hier nichts zu machen).

Ok so wie du das schilderst ist die Wahrscheinlichkeit also gering, dass er was rausfindet. Nur wenn irgendeine Unregelmäßigkeit in einem Ausnahmefall passiert (ok mit dem sehr unwahrscheinlichen Fall das so eine Unregelmäßigkeit passiert und er das rausfindet und den möglichen Folgen davon, kann ich immer noch sehr gut schlafen :) .

Ich seh das SEO als ein Hobby und nicht als Nebenbeschäftigung. Es ist vielmehr ein Nebeneinkommen, ein passives Einkommen, so wie ne Anlage seh ich das. Wenn ichs dem AG melden würde, würd ich die Sache unnötig höher aufblähen als sie ist und dann wär ich womöglich noch der Dumme. Und am Schluss würden meine Kollegen sagen "Hätts dein Maul gehalten, hättest die Stelle behalten" :)

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Beitrag von thinkurself » 11.01.2013, 12:05

Er kann es Dir nicht verbieten, so lange sein Interesse an Dir gewahrt bleibt bzw. Deine Tätigkeit bei ihm nicht beeinlusst wird.

Das hieße z.B., dass Du für Ihn in gleichem Maße einsetzbar bleibst oder dass Du nicht etwa im Nebenjob etwas tust, dass im Wettbewerb zum Tätigkeitsfeld Deines AG steht.

Er kann's Dir nicht verbieten, wenn Vorgenanntes und Vergleichbares nicht vorliegt.

Er kann Dich aber kündigen, wenn Du z.B. krank bist und er erfährt, dass während der Krankheitstage Deinem Nebenjob nachgegangen bist.

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Beitrag von manori » 11.01.2013, 12:13

Roggends hat geschrieben:Bei mir stehts im Vertrag drin dass ne Einwilligung zu holen ist.

DAS sagt doch alles!

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Tippi
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Beitrag von Tippi » 11.01.2013, 12:24

manori hat geschrieben:
Roggends hat geschrieben:Bei mir stehts im Vertrag drin dass ne Einwilligung zu holen ist.

DAS sagt doch alles!
Das sagt gar nichts, weils unzulässig ist. Jedoch kann die Nebentätigkeit meldepflichtig sein.

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Beitrag von manori » 11.01.2013, 12:39

Ist es das wirklich?

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Beitrag von Tippi » 11.01.2013, 12:40

manori hat geschrieben:Ist es das wirklich?
Wenns im AV steht - ja

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Beitrag von manori » 11.01.2013, 12:46

Kommt aber auf die Branche, die Formulierung, die Tätigkeit und den Tarifvertrag an. So pauschal ist das nicht zu beantworten.

Außerdem ist es eine kleine Kriegserklärung an den Arbeitgeber, eine solche - wenn ggf. auch nichtige - Vereinbarung durch Verheimlichen zu umgehen. Ich würde da mit offenen Karten spielen, denn ein Untersagen kommt nur bei Interessenkonflikt infrage. Und das wäre eine Online-Marketing- oder SEO-Agentur als Arbeitgeber. Das scheint hier aber nicht gegeben zu sein.

Edit: Dazu letzter Absatz von https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin. ... beitgeber/

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