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Wird der einkalkuliert haben bzw. ohnehin kaum erreichbar sein. Wenn Deine Texte nicht mehr brauchbar sein sollten, werden die nächsten veröffentlicht. Der möchte Geld verdienen und sich nicht rächen, würde ich vermuten.Lollipop hat geschrieben:Meine Angst ist, dass der Typ sich eventuell nach einer Abmahnung rächen will
Ist die Domain auf diese Adresse registriert?Lollipop hat geschrieben:Nein, das Impressum ist schon mit einer deutschen Adresse gefüllt, das sollte nicht wirklich ein Problem sein.
Was bitteschön ist eine "private Abmahnung"?Salomonder2. hat geschrieben:Wenn das kopieren einwandfrei beweisbar ist, sollte man den Kopierer zuerst einmal privat abmahnen.
Soweit ich weiß kann jeder Betroffene einen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Bei Urheberrechtsverstößen der Urheber oder dessen Vertreter und bei Wettbewerbsverstößen ein Konkurrent. Meist geht es halt um urheberrechtliche Angelegenheiten oder um Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb.IT-Knecht hat geschrieben:M.W. bedingt eine Abmahnung ein Wettbewerbsverhältnis.
Aus Wikipedia.Formale Anforderungen
Die Abmahnung im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht muss eine Schilderung des beanstandeten Sachverhalts, einen damit verbundenen Hinweis auf einen Rechtsverstoß, eine Aufforderung zur Unterlassung innerhalb angemessener Frist und die Androhung rechtlicher Schritte enthalten.
Quelle: WikipediaEin Formloses Schreiben oder ein Formloser Antrag ist eine Möglichkeit, bei Behörden, Ämtern, Versicherungen, Banken, Handwerkern, Versandhäusern oder bei Vermieter, Arbeitgeber etc. ein Anliegen vorzubringen oder eine Mitteilung zu machen, wenn dafür kein Formular vorgesehen ist.