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Nebengewerbe nachträglich anmelden (3,5 Jahre Verspätung)?

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 07.03.2013, 13:32

Ich sehe das so, bei der Arbeitsagentur bis Du der Meldepflicht nicht nachgekommen, falls es unter dieser Grenze meldepflichtig ist, was ich nicht so genau weiß. In diesem Fall könnten sie Deine Leistungen kürzen und das eventuell auch noch nachträglich. Du müsstest dann nicht nur den normal verrechneten Satz zurückzahlen, sondern auch dass, was wegen Pflichtverletzung eigentlich einbehalten worden wäre. Nun gut, ob es so gehandhabt wird und möglich ist, damit kenne ich mich nicht aus.

Doch vom Finanzamt, wenn Du als Kleingewerbetreibender keine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragt hast, was Du ja nicht hast, dann hättest Du bereits seit zwei Jahren Umsatzsteuer verrechnen und abführen müssen. Das dann bei einigen Umsätzen keine fällig geworden wäre, ist eine andere Sache, denn dafür hättest Du die richtigen Angaben machen müssen. Nachträglich sich noch auf eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu berufen, dürfte meiner Meinung nach kaum noch möglich sein.

Als Freiberufler sollte es hingegen genügen, wenn Du in diesem Jahr Deine Steuerklärung abgibst, mit einer Einnahme-Überschussrechnung mit Umsätzen aus freiberuflicher Tätigkeit. Nur müsste diese freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden. Ich denke da könnte Gewerbeamt, IHK oder Finanzamt mit Einspruch kommen, nur ob die das bei einem Kleingewerbe machen werden, vielleicht akzeptiert ja das Finanzamt einfach die Steuererklärung.
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GekkoP
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Beitrag von GekkoP » 07.03.2013, 17:47

@Melegrian

Das ist die bisher hilfreichste Nachricht in diesem Thread. Vielen Dank!

Dann werde ich es wohl beim Gewerbeamt abklären, ob das wirklich so ist, dass ich nachträglich keine Umsatzsteuerbefreiung beantragen kann? Ich mein ich hab ja pro Jahr im Schnitt nie die Schwelle überschritten.

Wenn das wirklich so wäre, dass ich noch Umsatzsteuer nachträglich zahlen muss, obwohl ich ja eigentlich Kleingewerbetreibender wäre, dann müsste ich mich wirklich als Freiberufler anmelden.

Aber das werd ich dann mal nochmal beim Gewerbeamt abklären :)

Denn es wäre etwas seltsam, da ich ja bei den Affiliate-Netzwerken überall angekreuzt habe, dass ich Privatmann bin und deshalb eben ohne Vorsteuer /MWST die Rechnungen ausgestellt werden an mich.

kanuddel
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Beitrag von kanuddel » 07.03.2013, 21:17

Naja, er hat doch im jahr 2010 damit angefangen. Und bis heute noch keine 2010er Steuererklärung gemacht. Von daher sehe ich das relativ unproblematisch. Er hat lediglich sein Gewerbe zu spät angemeldet wenn er es jetzt anmeldet und 2010 als Gründung angibt. Das ist zwar auch nicht ganz ohne, aber richtig problematisch wird es doch erst, wenn er in der Steuererklärung da was nicht angibt und die es rauskriegen.
Also Gewerbe rückwirkend anmelden und Steuererklärung von 2010 machen.
Wie hoch da eventuelle Strafen wegen der verspäteten Anmeldung sind, und ob er teilweise Sozialleistungen zurückzahlen muss (z.B. für monaten in denen er zuviel verdient hat) wird ihm nur ein Steueranwalt sagen können. Oder dann eben das Amt ;)

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GekkoP
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Beitrag von GekkoP » 08.03.2013, 00:05

@kanuddel

Danke für die Aufmunterung.

Ich habe mich schon weiterinformiert. Beim Gewerbeamt könnte ein Bußgeld von HÖCHSTENS 1000 Euro verhängt werden für ne verspätete Anmeldung. Da das bei mir mit 3,5 Jahren extrem verspätet ist, könnte womöglich dies höchstmaß an Bußgeld verhängt werden. Mal sehen.

Was mir aber ein größeres Kopfzerbrechen macht ist das was Melegrian geschrieben hat. Wenn ich das Kleingewerbe nachträglich anmelde aber keine Umsatzsteuerbefreiung bekomme, müsste ich ja quasi Umsatzsteuer zahlen, obwohl ich keine Vorsteuer eingezogen habe. Das wären dann also wieder 19 %, also von 10000 Euro 1900 Euro. Darin sehe ich das größte Problem.

Mal schauen, ich war noch nicht beim Gewerbeamt, zum Glück nicht. Gehe wahrscheinlich am Montag hin, weil ich die Zeit wirklich nutzen will um mich im Internet noch weiter zu informieren, wie ich das im Notfall abfedern könnte, eben z. B. über Angabe "Freiberufler" statt Kleingewerbetreibender. Hab mich aber über Freiberufler informiert, und Affiliateinnahmen sind eindeutig kein Freiberufler :)

Pompom
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Beitrag von Pompom » 08.03.2013, 00:10

Kleiner Tipp: Die 19% MwSt von 10.000 € sind nur 1596,64. Also, alles viel besser, als du glaubst.

jabbadu
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Beitrag von jabbadu » 08.03.2013, 01:43

Ein Steuerberater ist dein Freund... :roll:

Dann würdest Du dir auch die Zeit sparen sich im "Internet darüber zu informieren.."

Meiner Meinung nach die falsche Variante.
Hättest Du gleich einen Steuerberater hinzugezogen wäre es gar nicht soweit gekommen, vermutlich.. Aber das kommt dabei heraus wenn Leute versuchen am falschen Ende zu sparen und sich die Infos lieber über Google holen.. :crazyeyes:

thaiseo
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Beitrag von thaiseo » 08.03.2013, 04:37

GekkoP hat geschrieben:
Dann werde ich es wohl beim Gewerbeamt abklären, ob das wirklich so ist, dass ich nachträglich keine Umsatzsteuerbefreiung beantragen kann? Ich mein ich hab ja pro Jahr im Schnitt nie die Schwelle überschritten.
man kann sich auch nachträglich anmelden, wenn du sowieso erst jetzt die Berechnung von 2010 machst ist das möglich, aber es kommen mit Sicherheit Säumniszuschlag hinzu, denn 2013 ist es jetzt, da hast du bestimmt schon einige mal was bekommen vom Finanzamt.

wenn du dich anmeldest beim Formular vom Finanzamt dann §19 ustg eintragen, hier dann aufpassen der Umsatz im Jahr darf nicht mehr als 17500€ betragen, wobei hier auch schon einen kleine Falle drin ist, besser ist sich den Wert 14500€ zu merken. Und auf die Rechnungen die du jetzt nachträglich erstellen muss dieses vermerken, eventuell auch auf Gutschrift.

das andere Thema Arbeitsamt, das sehe ich kritischer, denn wenn der Sachbearbeiter nicht gut auf dich zu sprechen ist schaltet sich hier dann mal auch der Zoll ein, Schwarzarbeit, und das kann dann richtig teuer werden
jabbadu hat geschrieben:
Ein Steuerberater ist dein Freund
bist du dir da sicher, wenn der Steuerberater Ahnung hat ja, aber weist du das vorher?
Besser ist es immer selber über alles bescheid zu wissen, aber dennoch Buchhaltung und Steuern von Agentur machen zu lassen.
Mein Steuerberater arbeitet jetzt erst mal paar Jahre umsonst für mich, weil der so gut wahr :)

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 08.03.2013, 08:47

GekkoP hat geschrieben:dann müsste ich mich wirklich als Freiberufler anmelden.
Als Freiberufler müsstest Du aber anerkannt werden. Ein Blogger würde mit journalistischer Tätigkeit eventuell durchgehen und brauchte dann kein Gewerbe anmelden. Wenn es aber zu einer Überprüfung kommt, denke da müssten neben den Rechnungen über Werbeeinnahmen auch ein paar Abrechnungen als Honorar ausgewiesen sein.

GekkoP
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Beitrag von GekkoP » 08.03.2013, 11:08

Ok, hab jetzt das Anmeldeformular geholt.

Ist ja nur ein Blatt und es erscheint mir alles plausibel.

Was würdet ihr empfehlen was soll ich bei "Angemeldete Tätigkeit" angeben?

Meine nebenberuflichen Einnahmen waren FAST alle über Affiliatenetzwerke wie zanox, affili.net, superclix, adcell und andere Partnernetzwerke.

Die Affiliatenetzwerke machen also sozusagen 80-90 % meiner Nebeneinnahmen aus.

Dann sollte ich "Internetdienstleistungen" reinschreiben, oder? Hat ja auch etwas damit zutun, dass ich vieles absetzen kann, wenn ichs allgemein halte. Aber eigentlich erbringe ich doch keine Dienstleistung, wenn ich Einnahmen aus Partnernetzwerken erhalte, oder? Dann wäre doch Internetdienstleistungen ein vielleicht falscher Begriff?

Und wenn ichs zu allgemein fasse und "Handel" oder so reinschreiben würde und irgendwannmal ne Betriebsprüfung kommt, dann würden die sehen, dass ich fast nur Einnahmen aus Partnernetzwerken habe und "Handel" zu allgemein gefasst ist.

GBK667
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Beitrag von GBK667 » 08.03.2013, 11:30

Na hoffentlich hast du alle Einnahmequellen/Nachweise über jeden Monat behalten. Manche Leute.. *kopfschüttel*

jabbadu
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Beitrag von jabbadu » 08.03.2013, 12:08

thaiseo hat geschrieben:
jabbadu hat geschrieben:
Ein Steuerberater ist dein Freund
bist du dir da sicher, wenn der Steuerberater Ahnung hat ja, aber weist du das vorher?
Besser ist es immer selber über alles bescheid zu wissen, aber dennoch Buchhaltung und Steuern von Agentur machen zu lassen.
Mein Steuerberater arbeitet jetzt erst mal paar Jahre umsonst für mich, weil der so gut wahr :)
Na davon geh ich doch mal aus, wenn sich jemand Steuerberater nennt sollte er schon Ahnung haben.. Selbst eine Steuerfachangestellte sollte dir darüber schon genauere Auskünfte geben..

Ich würde immer zu großen Steuerberatern gehen, dort ist die chance am besten einen geeignet zu finden.. Aber gut - wenn man es selbst besser weiß, nur zu.. Im nachhein ärgert man sich immer, so wie unsere Freund hier und muss mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Jedenfalls würde ich die Anmeldung schnellstmöglich abgeben.. Was du als Tätigkeit reinschreiben kannst, kann dir auch der/die nette Berater/in im Amt verraten..

Aber eigentlich auch Wumpe.. Machst ja eh was du willst.

swiat
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Beitrag von swiat » 08.03.2013, 13:07

GekkoP hat geschrieben: Dann wäre doch Internetdienstleistungen ein vielleicht falscher Begriff?

Und wenn ichs zu allgemein fasse und "Handel"
Frage dort die Mitarbeiter, Internetdienstleistungen wird vielen eher zu Allgemein sein.

Gruss
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thaiseo
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Beitrag von thaiseo » 08.03.2013, 13:49

jabbadu hat geschrieben:
Na davon geh ich doch mal aus, wenn sich jemand Steuerberater nennt sollte er schon Ahnung haben.. Selbst eine Steuerfachangestellte sollte dir darüber schon genauere Auskünfte geben..
Ja sollte man annehmen, aber nur mal Google suchen wieviele Leute Probleme haben wegen fehlerhaften Angaben, verspätete Abgabe etc, glaub mir ich kann ein Lied davon singen,

elmex
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Beitrag von elmex » 08.03.2013, 15:41

Wie ich schonmal sagte, bei sowas sollte man einen Steueranwalt konsultieren. Der Steuerberater berät nämlich nicht (auch wenn der Name das impliziert), sondern sorgt nur dafür, daß die gelieferten Zahlen korreckt für das FA aufbereitet werden. Und der Anwalt kostet normalerweise nicht 1000 Euro, sondern ggf. reicht eine Erstberatung die nach der Gebührenordnung max. so 200 Euro kosten darf.

Aber muss jeder selbst wissen....

GekkoP
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Beitrag von GekkoP » 16.03.2013, 22:15

Ja, es ist alles gutgelaufen bisher.

Die erste Hürde im Gewerbeamt war freudiger als vermutet. Der Mann meinte: Er freue sich, dass ich so ehrlich bin und das melde aber er muss das eben sagen, dass eventuell ein Bußgeld ausgesprochen werden könnte. Aber er selber (der ja der Hauptverantwortliche fürs Gewerbeamt ist) wird das in keinem Fall tun, da ich ja so ehrlich war um es anzumelden (was nicht alle so spät machen).

Ich hatte noch gefragt, ob ich so eine einmalige Arbeit als Zuführer (habe telefonisch Leute angerufen) anmelden soll, die 2009 stattgefunden hat. hatte nur ne einmalige einnahme von knapp 140 euro da gemacht.
Er meinte in schwäbisch:"Wo koi fleisch dran isch, soll i d ämter net belaschte".

Im Finanzamt habe ich um Verlängerung gebeten, umd die steuererklärung 2010 zu machen. Die Frau war auch sehr freundlich und meinte, kein Problem, und hats um zwei Monate verlängert.

Also bisher scheint es viel lockerer zu sein als ich mir davor vorgestellt hatte.

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