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Nebengewerbe nachträglich anmelden (3,5 Jahre Verspätung)?

Verfasst: 06.03.2013, 08:35
von GekkoP
Ich hatte in 2010 mit Affiliate bißchen angefangen. Es waren Minibeträge, weswegen ich erst nichts angemeldet habe. In den Jahren 2011 und 2012 war ich teilweise arbeitslos (und teilweise auch AG II), weswegen ich das zusätzliche Geld von Affiliate wirklich brauchte (und deswegen auch da nichts gemeldet habe), weil ich sonst nicht über die Runden gekommen wäre. Aber jetzt, im Jahr 2013 gehts mir gut, mein Haushalt ist relativ solide und ich möchte das alles nachträglich in Ordnung bringen. Zudem kommt noch, dass meine Affiliateeinnahmen von Jahr zu Jahr größer werden aufgrund von Lerneffekten und deswegen der Druck jetzt noch mehr steigt, das anzumelden.

Ich wollte das Nebengewerbe Affiliate nachträglich anmelden, eben auch aus dem wichtigen Grund, weil jetzt bei mir die Steuererklärung 2010 ansteht (Aufforderung vom Finanzamt diese abzugeben), und ich das jetzt angeben muss, weil eben ab 2010 das Nebengewerbe begonnen hat bei mir.

In der Zeit 2010 bis heute waren die Einnahmen nicht sonderlich hoch (höchstens 10 tausend euro insgesamt). Da ich eben jedes Jahr fürn halbes Jahr ungefähr arbeitslos war, müsste der Steuersatz bei mir so niedrig liegen, dass ich sowieso kaum Steuern darauf werde zahlen müssen.

Aber was muss ich beachten und was muss ich sagen, warum ichs so spät angemeldet habe (das Nebengewerbe)? Was soll ich sagen wenn ich dorthin gehe zur Gewerbeanmeldung? Wie soll ichs begründen? Und was gibts sonst wichtiges was ich beachten muss? Ich möchte gut vorbereitet sein, wenn ich zur Gewerbeanmeldung gehe.

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Verfasst: 06.03.2013, 09:29
von Bodo99
Naja, was willst du jetzt hören? Dass du es einfach nicht meldest und hoffst damit so durch zu kommen? Werden einige hier denken, aber keiner wirds sagen. Ist ja dann Aufruf zur Steuerhinterziehung und Betrug an Sozialleistungen.

Sprich am besten mit einem Steuerberater deines Vertrauens.

Verfasst: 06.03.2013, 10:07
von elmex
Nicht Stuerberater sonder Steueranwalt würde ich empfehlen. Und wenn die Umsätze gerade in der ersten Zeit gering waren, mach Dir keine Sorgen, es lässt sich regeln.

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Verfasst: 06.03.2013, 10:41
von Mac_Manu
Das was du gemacht hast ist Betrug! Du hast deine Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht und das ist strafbar. Das Arbeitsamt wird sich dann erst mal Beiträge von dir zurückholen und ob es dir dann noch gut geht steht wohl in den Sternen :-)

Verfasst: 06.03.2013, 11:08
von GekkoP
Mac_Manu hat geschrieben:Das was du gemacht hast ist Betrug! Du hast deine Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht und das ist strafbar. Das Arbeitsamt wird sich dann erst mal Beiträge von dir zurückholen und ob es dir dann noch gut geht steht wohl in den Sternen :-)
Das stimmt nicht. Ich habe während der Arbeitslosigkeit im Durchschnitt ca. 100 Euro dazuverdient. Soweit ich weiß darf man dies hinzuverdienen. :) Natürlich, es gab den einen oder anderen Monat an dem ich mehr hinzuverdient hab, aber dafür dann Monate in denen ich gar nichts verdient hab. Im Schnitt hab ich nichtmehr als 100 Euro im Monat hinzuverdient während der Arbeitslosigkeit. Und bis 100 Euro darf man ja.

Verfasst: 06.03.2013, 11:44
von GekkoP
Ich weiß nicht ob mans angeben muss wenn man nicht über diese Summe kommt. Bei Arbeitslosgengeld (kein hartz IV) sind es sogar 165 euro, die man hinzuverdienen kann.

ok falls es so ist das mans so angeben muss dann krieg ich eben 5 Euro Bußgeld, dass ichs nicht getan habe :) Die Summe hab ich also schon beiseitige gelegt für diesen Fall.

Weiß aber jetzt gar nicht, ob das Arbeitsamt überhaupt informiert wird, wenn ich das jetzt bei Gewerbeamt anmelde und beim Finanzamt die Einnahmen angebe. Keine Ahnung, ob ich überhaupt vom Arbeitsamt jemals was hören werde. Hab ja schon längst Arbeit.

Verfasst: 06.03.2013, 11:54
von Synonym
Gehe einfach mal davon aus, dass die es erfahren. Bei den Behörden werden so viele Daten abgeglichen, auch wenn es nur über die Rente ist, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass es geheim bleibt.

Lass Dich fachkundig beraten, das ist das Beste. Einfach mal pauschal sagen "5,- EUR Bu0geld habe ich beiseite gelegt" ist nicht. Wenn es meldepflichtig war, dann bist Du Deinen Pflichten nicht nachgekommen. In solchen Fällen werden normalerweise soziale Leistungen gekürzt oder gestrichen und ja, das geht auch rückwirkend.
Ich weiß nicht ob mans angeben muss
Bedeutet aber auch, dass Du nicht weißt, ob man es nicht angeben muss. Du hast also einfach mal so für Dich entschieden, ohne die Anforderungen zu kennen. Für so etwas gibt es Merkblätter und davon wirst Du sicherlich auch einige erhalten haben und zugleich unterschrieben haben, dass Du sie erhalten hast.
Konkret heißt dies, dass die Wochenarbeitszeit in der Regel 15 Stunden nicht erreichen darf, da ansonsten keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt.

Jede Nebenbeschäftigung ist gegenüber der Agentur für Arbeit unaufgefordert zu melden.

Verfasst: 06.03.2013, 11:57
von StefanStefan
...einfach nichts tun. Es gibt soviele Nasen hier in der Branche...

Verfasst: 06.03.2013, 12:00
von GekkoP
@Synonym

Ich soll mich fachkundig beraten oder wie oben einige schreiben sogar einen Anwalt oder Steuerberater einschalten?

Ha das wäre ja eine noch dümmere Entscheidung, als die Entscheidung, es die 3,5 Jahre nicht anzugeben.

Wegen nem Streitwert von vielleicht 300 Euro die ich zuvielverdient habe einen Anwalt einzuschalten, der vielleicht 1000 Euro kostet?

Das ist wirtschaftlich gesehen ziemlicher Unsinn.

Ne, ich melds jetzt einfach an beim Gewerbeamt, mach ganz normal meine Steuererklärung und warte ab was passiert.

Verfasst: 06.03.2013, 12:01
von Synonym
...einfach nichts tun. Es gibt soviele Nasen hier in der Branche...
Genau... Es gibt auch so viele, die täglich von der Brücke springen. Bitte spring Du auch!

Verfasst: 06.03.2013, 12:06
von Synonym
ok, war ja nur ein Tipp. Wenn es das Amt erfährt und dann noch der falsche Bearbeiter ist, dann fordern die womöglich jeweils die 6 Monate an ALG zurück und dann ist der Streitwert wesentlich höher.
Wegen nem Streitwert von vielleicht 300 Euro die ich zuvielverdient habe
Das ist rechtlich gesehen völlig egal. Ob nun 300, 1 oder 10.000. Du bist Deinen Pflichten nicht nachgekommen und hast somit keinen Anspruch auf volle Sozialleistungen.

Persönlich gesehen aber eventuell wieder anders und der Sachbearbeiter nimmt es zur Kenntnis und gut ist.

Re: Nebengewerbe nachträglich anmelden (3,5 Jahre Verspätung

Verfasst: 06.03.2013, 14:12
von swiat
GekkoP hat geschrieben:Ich hatte in 2010 mit Affiliate bißchen angefangen. Es waren Minibeträge, weswegen ich erst nichts angemeldet habe. In den Jahren 2011 und 2012 war ich teilweise arbeitslos (und teilweise auch AG II), weswegen ich das zusätzliche Geld von Affiliate wirklich brauchte (und deswegen auch da nichts gemeldet habe)
Das wird wohl genauer untersucht werden.

Gruss

Verfasst: 07.03.2013, 11:15
von ContentStudio
in drei Jahren 10 tausend Euro.... ok
aber dieses verwundert mich dann doch:
GekkoP hat geschrieben: Das stimmt nicht. Ich habe während der Arbeitslosigkeit im Durchschnitt ca. 100 Euro dazuverdient.
sind bei mir etwa um die 3600 Euro...
also was nu? 10.000 oder 3600 Euro?

Aber egal, als ehrlicher Steuerzahler hoffe ich für dich, dass du zumindest das ALG wieder zurückzahlen musst.

Bei so etwas kann ich nur ko…. :kotz:

Verfasst: 07.03.2013, 11:25
von GekkoP
@content

Den Großteil des Gewinns hab ich im letzten Jahr (2012, also im nichtarbeitslosen jahr) gemacht, da ich von Jahr zu Jahr eben besser werde. Ca. 65 % der gesamten 10000 Euro habe ich im Jahr 2012 gemacht. Hier werde ich also etwas an Steuern nachzahlen müssen. 2010 und 2011 (also da wo ich teilweise arbeitslos war) waren das hingegen noch Peanuts.

Was redest du für einen Unsinn? Ich habe ja wie gesagt pro Monat in der Arbeitslosenzeit diese legale Freibetragszuverdienstgrenze nicht überschritten. Hier geht es also lediglich darum, dass es nicht gemeldet wurde und nachträglich gemeldet werden muss. Von Ausnutzung von irgendwas kann also hier überhaupt nicht die Rede sein, weil für niemanden ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Es geht jetzt hier lediglich um die nachträgliche Erfassung von dem ganzen Brei.

Verfasst: 07.03.2013, 13:18
von hanneswobus
gekko,

warum rechtfertigst du dich hier? ob du mist gebaut hast oder eben nicht, wird dir deine arge und dein finanzamt schon sehr deutlich mitteilen. was allerdings nicht korrekt ist - und da will ich keine ethische, rechtliche oder sonstige wertung von mir geben - ist dass du ohne ordentliche deklarierung freiberuflich / selbststaendig aktiv warst.

ich wuerde an deiner stelle schleunigst kontakt zu entsprechenden beratern u. fachpersonen aufnehmen.

gruß