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Nunja, so interessant nun auch wieder nicht. Siehe Künstlernamen, die sind namensrechtlich geschützt und werden auch nachträglich selbst verliehen. Ist beim Papst im Grunde nicht anders.JoK3r hat geschrieben:Find die Frage echt interessant. Wie kann man sich auf das Namensrecht beziehen, wenn man sich selbst den Namen gibt?! Den Papst namen wählt er ja selber.
Lg