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Affiliat Seite mit Papst Name?

Verfasst: 16.03.2013, 17:12
von El Goog
Hallo Leute,

ich habe mal eine frage:

"Ist es rechtlich erlaubt mit Papst seine Name eine Domain zu registrieren und eine Affiliat Seite zu erstellen? :-)

Vielen Dank!

Verfasst:
von

Verfasst: 18.03.2013, 02:02
von swiat
Ich würde meinen es ist nicht erlaubt, aber ob sowas verfolgt wird, glaube ich eher nicht, war beim letzten Papst nicht anders.

Gruss

Verfasst: 18.03.2013, 10:57
von Vegas
Ist zwar vielleicht mit Blick auf religiöse Befindlichkeiten anderer eine gewisse Gratwanderung, was den guten Geschmack angeht, rein rechtlich meines Wissens aber eher unbedenklich.

Es gibt auch Leute die sich Bischof nennen und einen eigenen Orden gegründet haben, obwohl sie nie offiziell von der katholischen Kirche ernannt wurden, siehe https://thecorpusdei.wordpress.com Den lassen sie auch gewähren, trotz der wohl nicht ganz unabsichtlichen Nähe des Names zu "Opus Dei" und teils sehr extremer Thesen.

Verfasst: 18.03.2013, 11:03
von TC Stahl
Auch für den Namen des Papstes gelten jene Gesetze, die auch sonst wichtig für eine Domain-Registrierung sind:

- Namensrecht §12BGB
- Markenrecht (es könnte hier tatsächlich eine Marke vorliegen!)

Ohne aber deine Domain und die darauf liegenden Inhalte (Konzept resp. Bezeichnung) zu kennen kann dir kaum weiter geholfen werden. Auch der Besuch eines RAs dürfte hier nur ungenügend Schutz bieten, da m.E. in dieser Sache noch keine Rechtsprechung existiert.

Verfasst: 18.03.2013, 12:03
von Shredder
franz. de und Franziskus .de sind eh schon lange vergeben.

Verfasst: 18.03.2013, 12:14
von Shredder
Papst_seine_Name.de ist noch frei. Gib Gas bevor sie jemand wegschnappt. :lol:

Verfasst: 18.03.2013, 12:15
von JoK3r
Find die Frage echt interessant. Wie kann man sich auf das Namensrecht beziehen, wenn man sich selbst den Namen gibt?! Den Papst namen wählt er ja selber.:lol:

Lg

Verfasst: 18.03.2013, 12:19
von pimpi
Die lieben, guten Katholiken sperren dich aber eventuell in das hinterste Verlies des Vatikans...damit musste immer rechnen. Da bezahlen dann wieder andere, wenn Sie dich mit einem Stück Seife besuchen 8)

Verfasst: 18.03.2013, 12:24
von TC Stahl
JoK3r hat geschrieben:Find die Frage echt interessant. Wie kann man sich auf das Namensrecht beziehen, wenn man sich selbst den Namen gibt?! Den Papst namen wählt er ja selber.:lol:

Lg
Nunja, so interessant nun auch wieder nicht. Siehe Künstlernamen, die sind namensrechtlich geschützt und werden auch nachträglich selbst verliehen. Ist beim Papst im Grunde nicht anders.

Viel interessanter finde ich die Frage, ob "Papst xyz" eventuell eine Marke der katholischen Kirche sein könnte ... *grübel*