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Schutz vor Abmahnungen?
Verfasst: 07.04.2013, 09:48
von Rockor
Hallo, ich habe öfter jetzt im Impressum bei seiten diesen Satz gesehen:
In der verkürzten Version:
Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung o h n e vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht grundsätzlich als unbegründet zurückgewiesen. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen werden wir straf- wie auch zivilrechtlich verfolgen lassen.
Bringt das was?
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Verfasst: 07.04.2013, 10:05
von nanos
Nein
Verfasst: 07.04.2013, 10:07
von Steffie
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Die Formulierung gehört nicht nur, wie der einschlägig bekannte Link-Disclaimer zu den Märchen des Internets, sondern kann sogar für sich genommen eine Abmahnung auslösen.
Quelle:
https://www.internetrecht-rostock.de/ke ... ontakt.htm
Weitere
https://www.e-recht24.de/news/haftungin ... gehen.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/keine-a ... aimer.html
Verfasst: 07.04.2013, 10:33
von Rockor
nanos hat geschrieben:Nein
thx! Also diese Klausel ist etwas anders und neuer als diese "Keine Abmahnung ohne Vorherigen Kontakt" usw. aber denke mal es kommt auf das Selbe bei raus, die startet irgendwie mit :
Rechtliche Hinweise für Anwälte:
Zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bitten wir darum, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren.
Im Falle von wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen werden zu Recht beanstandete Inhalte unverzüglich geändert, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich würde.
Re: Schutz vor Abmahnungen?
Verfasst: 07.04.2013, 15:02
von Hasenhuf
Rockor hat geschrieben:Bringt das was?
Wenn ja, dann das Gegenteil von dem was es bringen sollte. Wenn man zu erkennen gibt, nicht abgemahnt werden zu wollen (oder die Erlaubnis dazu an Bedingungen knüpft die die Gegenseite nicht akzeptieren muß), dann läßt die Gegenseite die Abmahnung weg und reicht ggf. gleich Klage ein.
PS.: Der Satz mit "Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ..." ist dagegen schnuppe.
Verfasst: 07.04.2013, 15:39
von Bodo99
Gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen kann man schon vorgehen. Wird aber eher die Ausnahme sein, dass sowas vorkommt. Aber ob das da nun steht oder nicht, schreckt einen Anwalt der Gegenseite auch nicht ab.
Eine Abmahnung bezieht sich ja schon auf die Schadensminderungspflicht. Der "Kläger" hätte ja auch gleich vor Gericht klagen können, statt "nur" eine günstige Abmahung zu verschicken.