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Abakus ist ist Diensteanbieter und haftet nach den Bestimmungen der §§ 8-10 des Telemediengesetzes für solche Rechtsverletzungen erst dann, wenn Abakus über eine Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt und der beanstandete Post daraufhin nicht entfernt wurde.ElDiablo hat geschrieben:Vorsicht, der Anwalt von Atzes PR-Berater könnte Abakus verklagen
Nee - das war keine Rechtsberatung. Das war nur eine Mittteilung eigener Erfahrung.Provocateur hat geschrieben:Danke HaraldHil für die anwaltliche Rechtsberatung.