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Switch Mail - Korrespondenzadresse

Verfasst: 01.07.2013, 09:18
von SportTexter
Hallo,

habe die Mail erhalten - was ist zu tun? Also, brauche ich jetzt ne Adresse in der CH?
Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäss Eintrag in unserer Datenbank von heute sind zu Ihrer SWITCH
User-ID 29721644 bei uns die folgenden Kontaktangaben eingetragen:


User-ID: .....
Username: ....
Firma/Organisation: -
Nachname Vorname : .....
Strasse: .....
PLZ: ....
Ort: ....
Land: Deutschland
Kanton: -
E-Mail (Hauptadresse): d.....
Telefon (Festnetz): +.....

Sprache: Deutsch


Gestützt auf die Verordnung über die Adressierungselemente im
Fernmeldebereich Art. 14f Abs. 3bis verlangt eine Schweizer Behörde die
Bekanntgabe einer gültigen Korrespondenzadresse in der Schweiz zwecks
direkter Zustellung von Korrespondenz.

Wir bitten Sie, uns innert 30 Tagen (Eingang SWITCH) eine gültige
Korrespondenzadresse in der Schweiz mitzuteilen.

Sollten wir innerhalb der angesetzten Frist von Ihnen keine Angabe einer
wahrheitsgemässen und richtigen Kontaktadresse in der Schweiz erhalten,
werden wir die User-ID 29721644 und alle damit verbundenen Domain-Namen
löschen.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.


Freundliche Grüsse
Marcel Hofmann


SWITCH
Ich hatte bisher nichts mit switch zu tun - ist es vielleicht ein Phisingversuch? Die Mail kam von legal@switch.ch

DANKE!

Verfasst:
von

Verfasst: 01.07.2013, 11:03
von Shop_SEO
Hast Du ch-Domains?

Evtl. ein Rechtsfahren in der CH?

Artikel 14 Abs. 3bis ist im übrigen korrekt erwähnt, sieht echt aus.

Verfasst: 01.07.2013, 11:38
von ralf-isi
Hallo

also ich bin nun echt kein RA, aber die schreiben es ja. Und der genannte Artikel sagt:
3bis Wenn eine Schweizer Behörde, die im Rahmen der Ausführung ihrer Aufgaben interveniert, dies verlangt, ersucht die Registerbetreiberin den Inhaber oder die Inhaberin eines Domain-Namens, der oder die keine gültige Korrespondenzadresse in der Schweiz besitzt, eine solche Adresse innert 30 Tagen anzugeben. Die Registerbetreiberin widerruft den Domain-Namen, wenn der Inhaber oder die Inhaberin der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt.
Wenn Du eine CH - Adresse brauchst, sende mir ein Nachricht.

Schöner Tag wünscht
ralf

Verfasst: 02.07.2013, 15:20
von netzmarketing
hallo. also als schweizer kann ich dir sagen: du brauchst lediglich eine adresse, eine aus deutschland geht auch. hier ist aber die telefonnummer von switch. rufe doch dort einfach an und frage um was es genau geht: +41 848 844 080