Seite 1 von 1

Mehrsprachige Webseite - Impressum ?

Verfasst: 26.07.2013, 01:18
von Slind
Guten Tag,

wie ist das bei einer mehrsprachigen Webseite, muss ich da das Impressum auch in jeder Sprache zur Verfügung stellen ?

Wie handhabt ihr dies ?

Verfasst:
von
SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Verfasst: 26.07.2013, 08:02
von imwebsein
Mehrsprachige Webseite, mehrsprachiges Impressum

Verfasst: 26.07.2013, 09:05
von celtic
Die rechtlichen Anforderungen können sich ja auch je nach Land unterscheiden. Das sollten vor allem auch Onlineshop-Betreiber bedenken, die ihre Geschäftstätigkeit auch ins Ausland ausrichten.

Verfasst: 26.07.2013, 11:12
von Modena
Für den User ist wahrscheinlich ein mehrsprachiges Impressum sinnvoll.
Wobei ich denke, dass deutsch und englsch reicht.

Rechtlich müsst man einen Rechtsanwalt fragen.
Nach meinem persönlichen empfinden solltest Du ein Impressum haben, das deiner Adresse entspricht.

Du kannst ja schlecht, auch wenn du in 287 Länder lieferst 287 unterschiedliche Impressi haben.

Ob allerdings Deine AGBs Bestand haben, wage ich zu bezweifeln.

Verfasst: 28.07.2013, 12:39
von Slind
ok, vielen Dank.

Verfasst: 29.07.2013, 09:22
von Provocateur
Da Post von Anwälten aus dem Ausland irrelevant sind, einfach überall einen Verweis (wenn überhaupt) zum deutschen Impressum - und fertig.

Verfasst: 29.07.2013, 21:09
von bionade
Provocateur hat geschrieben:Da Post von Anwälten aus dem Ausland irrelevant sind, einfach überall einen Verweis (wenn überhaupt) zum deutschen Impressum - und fertig.
Sehe ich auch so.
In den AGBs bei einem Shop wird ja hoffentlich darauf verwiesen welches Recht gilt und wo der Gerischtsstand ist. Und der wird mit 80% Wahrscheinlichkeit in D und mit 10% Wahrscheinlichkeit in A oder CH liegen. Also gilt dann das entsprechedes Recht und die entsprechende Impressumspflicht.

Ein RA wird das wohl bestätigen oder widerlegen können, zur
Sicherheit würde ich da auf jeden Fall anfragen. Aber anders machts ja wohl wenig Sinn. Warum sollte der dt. Gesetzgeber für eine dt. Seite, die - jetzt mal als Beispiel - z. T. chinesisch ist, ein chinesisches Impressum verlagen? Und wer überprüft, dass das - theoretisch verlangte - chin. Impressum auch korrekt ist und dass da nicht irgenein Blödsinn steht?

Kann ich mir nicht vorstellen.

Verfasst: 29.07.2013, 21:41
von hanneswobus
du wirst nicht viel falsch machen, wenn du das deutsche impressum zu den jeweiligen sprachen uebersetzt. gruß

Verfasst: 02.08.2013, 04:16
von Slind
wie sieht das ganze mit AGBs aus, wenn ich da rein schreibe Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
müsste das doch für die englische Seite auch ausreichen. Wenn dann jemand was via die internationale Seite bestellt ist das die Sache des Kunden.?? Oder übersehe ich da was ?

Kennt ihr nen englisches Impressum was dem deutschen Standard ähnlich ist und das man verwenden/kopieren darf ?

Verfasst: 06.08.2013, 07:27
von madmaxy
dein Impressum sollte natürlich der Sprache angepasst werden. was nützt ein deutschen Impressum einem Spanier ?