Im Moment arbeite ich mit einem Kollegen zusammen, der ein Schreiben benötigt, welches bestätigt, dass er bei mir beschäftigt ist.
Problem ist nur, dass ich ihn nicht bezahle, sondern wir auf Partnerbasis zusammenarbeiten. Also wir betreiben noch ein relativ frisches Projekt, woran er zu 50% beteiligt wird, dass Projekt hat aber noch keine Einnahmen.
Wie müsste ein Schreiben aussehen, welches z.B. von der ARGE oder der Stadtverwaltung anerkannt wird? Gibt es vielleicht irgendwo Musterverträge?
Deine ersten beiden Sätze implizieren zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte: In Satz 1 willst Du wissen, wie man bestätigt, dass er bei Dir beschäftigt ist - das wäre ein Angestelltenverhältnis.
In Satz 2 schreibst Du, er sei Dein Partner und zu 50% an einem Projekt beteiligt - das wäre eine GbR und er somit selbstständig tätig.
Da sich Euer Binnenverhältnis je nach Auslegung/Vertragsgestaltung in vielen Bereichen auswirken kann (Sozialversicherung, Steuern, Berufsgenossenschaftsbeiträge, IHK-Beiträge, ARGE-Leistungen etc.), empfehle ich dringend ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt sowie im Zweifel der ARGE und der IHK.
Sonst kann das direkt in mehrfacher Hinsicht für beide Beteiligte nach hinten losgehen.
Wie oben geschrieben: Keine Rechtsberatung, nur persönliche Meinung!!!
Shop_SEO hat mMn nach Recht. Und wenn dein Kollege es tatsächlich so ausgedrückt hat, dass einer eine Bestätigung für eine Beschäftigung bei dir benötigt, ist das ziemlich merkwürdig und kann, da gebe ich Shop_SEO ebenso Recht, äußerst schnell nach hinten losgehen und nach einer gewissen Zeit die entsprechenden Behörden auf den Plan rufen - ist auch absolut nachvollziehbar.
Und warum sollst DU überhaupt irgendetwas unterschreiben? Wenn er gleichberechtigt beim Projekt zu 50% beteiligt ist unterscheidet sich seine Position in keinster Weise von deiner, zudem ist er dann selbstständig tätig und kann ganz einfach selbst eine Bestätigung verfassen, wofür auch immer.
P.S.: Und in diesen Zeiten WIRKLICH NOCH ein Gutscheinprojekt? Mutig! Naja, viel Glück.