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Neuer Mitbewerber kopiert AGBs

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Provocateur
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Beitrag von Provocateur » 07.08.2013, 19:20

Hallo,

ein neuer, nicht ernstzunehmender Mitbewerber, hat vor ein paar Wochen seine neue Seite (Shop) online gestellt; soweit ist alles in Ordnung.

Nun ist mir aufgefallen, dass er meine AGBs kopiert hat und nur meine Url mit seiner ersetzt hat. Da meine Produkte sehr speziell sind, habe ich damals einen Anwalt engagiert, der die AGBs ausgearbeitet hat..

Was kann ich jetzt tun? Den Kerl darauf hinweisen und Löschung verlangen? Wie kann man bei Contentklau eigentlich nachweisen, dass man der Urheber ist? Beim Notar habe ich nichts hinterlegt und via Archive.org kann ich auch keine alte Version der AGBs finden.

Grüße
Provowskovic

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franzmeier
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Beitrag von franzmeier » 07.08.2013, 19:46

Du wirst ja einen Vertrag mit dem Anwalt geschlossen haben, der die AGB schrieb?
Das wäre ja dann ein Urheberrechtsnachweis.


Je nachdem ob du dabei noch was für dich rausholen willst, kannst du ja nochmals mit dem Anwalt sprechen oder, wenn du nur willst, dass er löscht, einfach mal per Mail melden...

kanuddel
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Beitrag von kanuddel » 07.08.2013, 20:22

Na der Anwalt wir nicht darüber amüsiert sein, dass sein Urheberecht da verletzt wurde :D

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SloMo
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Beitrag von SloMo » 07.08.2013, 20:23

Man muss wohl zwischen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht unterscheiden:

Der Anwalt ist Urheber und könnte sein Recht durchsetzen. Damit hast Du aber eigentlich nichts zu tun.

Du bist jedoch Mitbewerber und es ist ggf. unlauterer Wettbewerb, wenn Deine Verträge von einem Mitbewerber ohne Einverständnis kopiert werden. Er erlangt dadurch einen Wettbewerbsvorteil auf Deine Kosten. Dein Unterlassungsanspruch resultiert also IMHO eher aus dem Wettbewerbsrecht.

Das ist natürlich nur eine persönliche Einschätzung, keine Rechtsberatung. Du solltest Deinen Anwalt ansprechen, vielleicht möchte er mich korrigieren oder mit Dir gemeinsam gegen den Mitbewerber vorgehen.

Stephan100
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Beitrag von Stephan100 » 07.08.2013, 20:49

Provocateur hat geschrieben:Hallo,

ein neuer, nicht ernstzunehmender Mitbewerber, hat vor ein paar Wochen seine neue Seite (Shop) online gestellt; soweit ist alles in Ordnung.

Nun ist mir aufgefallen, dass er meine AGBs kopiert hat und nur meine Url mit seiner ersetzt hat. Da meine Produkte sehr speziell sind, habe ich damals einen Anwalt engagiert, der die AGBs ausgearbeitet hat..

Was kann ich jetzt tun? Den Kerl darauf hinweisen und Löschung verlangen? Wie kann man bei Contentklau eigentlich nachweisen, dass man der Urheber ist? Beim Notar habe ich nichts hinterlegt und via Archive.org kann ich auch keine alte Version der AGBs finden.

Grüße
Provowskovic

Hallo.

Ist uns bereits mehrfach passiert, dass Wettbewerber unsere AGB und auch unsere Verträge 1 zu 1 kopiert/übernommen haben.

Bis jetzt hat es in allen Fällen gereicht, den Plagiator"scharf"anzuschreiben,
bekannt zu geben, dass alles dokumentiert und nachweisbar ist (laß' keinen Zweifel daran !) , ihm eine Frist von 7 Tagen einzuräumen, das Kopierte zu entfernen, nicht weiter zu verwenden, andernfalls einen RA zu beauftragen.

Am Besten per Einschreiben - ist zwar rechtlich nicht notwendig, hinterläßt aber sicherlich mehr Eindruck als eine E-mail.

Erfolgsquote bis dato (ohne wirklich einen Anwalt aktivieren zu müssen): 100 %

celtic
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Beitrag von celtic » 08.08.2013, 09:37

gab es auch schon mal ein Urteil: Oberlandesgericht Köln vom 27.02.2009 (Az. 28 O 368/08)

Gilt aber nur, wenn sich die Formulierungen in den AGB vom allgemein Üblichen abheben (auch nur geringfügig!). Standardformulierungen sind dagegen nicht geschützt.

schlaumayer
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Beitrag von schlaumayer » 08.08.2013, 09:45

Eine optimale gesetzliche Interpretation der „AGB“ kann kein Urheberecht erlangen.

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Beitrag von mwitte » 08.08.2013, 14:19

schlaumayer hat geschrieben:Eine optimale gesetzliche Interpretation der „AGB“ kann kein Urheberecht erlangen.
Das sehen die Richter aber anders...

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Beitrag von schlaumayer » 08.08.2013, 15:50

@Mwitte,
ist halt alles eine Ansichtssache.
Optimal ist für mich ein Ausschnitts-Kürzel des BGB.

Da liegen die Urheberechte beim Gesetzgeber und der erlaubt die Darstellung aller Ausschnitte.

SloMo
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Beitrag von SloMo » 08.08.2013, 16:08

Das BGB gilt immer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Evtl. ziemlich sinnfrei, Passagen daraus in die AGB zu kopieren :)

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Beitrag von schlaumayer » 08.08.2013, 16:14

Vollkommen richtig,
aber alle machen das dennoch, und Rechtsanwälte verdienen viel Geld mit diesen zum Teil sogar noch umgestalteten Auszügen.

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Beitrag von SloMo » 08.08.2013, 16:30

Jepp. Und kaum jemand weiß, dass AGB mit jedem weiteren Wort riskanter werden. Die meisten schreiben sich in ihren AGB um Kopf und Kragen und unterzeichnen den ganzen Mist sogar noch mit einer salvatorischen Klausel. Wer keinen AGB-Spezialisten beauftragen kann, sollte IMHO lieber ganz auf AGB verzichten. Vor allem bloß nicht die AGB anderer kopieren.

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Beitrag von WerbeCheck » 08.08.2013, 16:43

mwitte hat geschrieben:
schlaumayer hat geschrieben:Eine optimale gesetzliche Interpretation der „AGB“ kann kein Urheberecht erlangen.
Das sehen die Richter aber anders...
Na ja ...

"Das LG Stuttgart hat entschieden, dass Musterverträge, wenn sie sich von einer Vielzahl vergleichbarer Verträge nicht abheben, keinen Schutz nach dem Urheberrecht genießen." (Az.: 17 O 68/08 )

Bei AGB eine Schöpfungstiefe zu erreichen? Schwierig.
Hilfe, ich habe einen Onlineshop https://www.247tipps.de/
Finanzierungsmöglichkeiten für StartUps https://www.StartUpFinanzieren.de/
Wie viel kostet Werbung? https://www.WerbeCheck.de/

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Beitrag von schlaumayer » 08.08.2013, 16:55

Richtig, alles nur eine unsichere Sache.

Ich benenne auch nur meine klaren Bedingungen plus Marge in 2 Sätzen, und Rest laut BGB.

Das darf jeder kopieren, aber manche fühlen sich eben mit langen zum Teil schlitzohrigen Bedingungen wohler.

Diese genießen dann natürlich ein klares Urheberrecht.

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Beitrag von IT-Knecht » 08.08.2013, 21:57

SloMo hat geschrieben:Die meisten schreiben sich in ihren AGB um Kopf und Kragen
In eiinem Impressum (okay, anderer Fall) habe ich mal nur einen "Disclaimer" gesehen:
"Für den Inhalt dieser Webseiten bin allein ich verantwortlich."

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