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Neuer Mitbewerber kopiert AGBs

Verfasst: 07.08.2013, 19:20
von Provocateur
Hallo,

ein neuer, nicht ernstzunehmender Mitbewerber, hat vor ein paar Wochen seine neue Seite (Shop) online gestellt; soweit ist alles in Ordnung.

Nun ist mir aufgefallen, dass er meine AGBs kopiert hat und nur meine Url mit seiner ersetzt hat. Da meine Produkte sehr speziell sind, habe ich damals einen Anwalt engagiert, der die AGBs ausgearbeitet hat..

Was kann ich jetzt tun? Den Kerl darauf hinweisen und Löschung verlangen? Wie kann man bei Contentklau eigentlich nachweisen, dass man der Urheber ist? Beim Notar habe ich nichts hinterlegt und via Archive.org kann ich auch keine alte Version der AGBs finden.

Grüße
Provowskovic

Verfasst:
von

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Verfasst: 07.08.2013, 19:46
von franzmeier
Du wirst ja einen Vertrag mit dem Anwalt geschlossen haben, der die AGB schrieb?
Das wäre ja dann ein Urheberrechtsnachweis.


Je nachdem ob du dabei noch was für dich rausholen willst, kannst du ja nochmals mit dem Anwalt sprechen oder, wenn du nur willst, dass er löscht, einfach mal per Mail melden...

Verfasst: 07.08.2013, 20:22
von kanuddel
Na der Anwalt wir nicht darüber amüsiert sein, dass sein Urheberecht da verletzt wurde :D

Verfasst:
von

Verfasst: 07.08.2013, 20:23
von SloMo
Man muss wohl zwischen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht unterscheiden:

Der Anwalt ist Urheber und könnte sein Recht durchsetzen. Damit hast Du aber eigentlich nichts zu tun.

Du bist jedoch Mitbewerber und es ist ggf. unlauterer Wettbewerb, wenn Deine Verträge von einem Mitbewerber ohne Einverständnis kopiert werden. Er erlangt dadurch einen Wettbewerbsvorteil auf Deine Kosten. Dein Unterlassungsanspruch resultiert also IMHO eher aus dem Wettbewerbsrecht.

Das ist natürlich nur eine persönliche Einschätzung, keine Rechtsberatung. Du solltest Deinen Anwalt ansprechen, vielleicht möchte er mich korrigieren oder mit Dir gemeinsam gegen den Mitbewerber vorgehen.

Re: Neuer Mitbewerber kopiert AGBs

Verfasst: 07.08.2013, 20:49
von Stephan100
Provocateur hat geschrieben:Hallo,

ein neuer, nicht ernstzunehmender Mitbewerber, hat vor ein paar Wochen seine neue Seite (Shop) online gestellt; soweit ist alles in Ordnung.

Nun ist mir aufgefallen, dass er meine AGBs kopiert hat und nur meine Url mit seiner ersetzt hat. Da meine Produkte sehr speziell sind, habe ich damals einen Anwalt engagiert, der die AGBs ausgearbeitet hat..

Was kann ich jetzt tun? Den Kerl darauf hinweisen und Löschung verlangen? Wie kann man bei Contentklau eigentlich nachweisen, dass man der Urheber ist? Beim Notar habe ich nichts hinterlegt und via Archive.org kann ich auch keine alte Version der AGBs finden.

Grüße
Provowskovic

Hallo.

Ist uns bereits mehrfach passiert, dass Wettbewerber unsere AGB und auch unsere Verträge 1 zu 1 kopiert/übernommen haben.

Bis jetzt hat es in allen Fällen gereicht, den Plagiator"scharf"anzuschreiben,
bekannt zu geben, dass alles dokumentiert und nachweisbar ist (laß' keinen Zweifel daran !) , ihm eine Frist von 7 Tagen einzuräumen, das Kopierte zu entfernen, nicht weiter zu verwenden, andernfalls einen RA zu beauftragen.

Am Besten per Einschreiben - ist zwar rechtlich nicht notwendig, hinterläßt aber sicherlich mehr Eindruck als eine E-mail.

Erfolgsquote bis dato (ohne wirklich einen Anwalt aktivieren zu müssen): 100 %

Verfasst: 08.08.2013, 09:37
von celtic
gab es auch schon mal ein Urteil: Oberlandesgericht Köln vom 27.02.2009 (Az. 28 O 368/08)

Gilt aber nur, wenn sich die Formulierungen in den AGB vom allgemein Üblichen abheben (auch nur geringfügig!). Standardformulierungen sind dagegen nicht geschützt.

Verfasst: 08.08.2013, 09:45
von schlaumayer
Eine optimale gesetzliche Interpretation der „AGB“ kann kein Urheberecht erlangen.

Verfasst: 08.08.2013, 14:19
von mwitte
schlaumayer hat geschrieben:Eine optimale gesetzliche Interpretation der „AGB“ kann kein Urheberecht erlangen.
Das sehen die Richter aber anders...

Verfasst: 08.08.2013, 15:50
von schlaumayer
@Mwitte,
ist halt alles eine Ansichtssache.
Optimal ist für mich ein Ausschnitts-Kürzel des BGB.

Da liegen die Urheberechte beim Gesetzgeber und der erlaubt die Darstellung aller Ausschnitte.

Verfasst: 08.08.2013, 16:08
von SloMo
Das BGB gilt immer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Evtl. ziemlich sinnfrei, Passagen daraus in die AGB zu kopieren :)

Verfasst: 08.08.2013, 16:14
von schlaumayer
Vollkommen richtig,
aber alle machen das dennoch, und Rechtsanwälte verdienen viel Geld mit diesen zum Teil sogar noch umgestalteten Auszügen.

Verfasst: 08.08.2013, 16:30
von SloMo
Jepp. Und kaum jemand weiß, dass AGB mit jedem weiteren Wort riskanter werden. Die meisten schreiben sich in ihren AGB um Kopf und Kragen und unterzeichnen den ganzen Mist sogar noch mit einer salvatorischen Klausel. Wer keinen AGB-Spezialisten beauftragen kann, sollte IMHO lieber ganz auf AGB verzichten. Vor allem bloß nicht die AGB anderer kopieren.

Verfasst: 08.08.2013, 16:43
von WerbeCheck
mwitte hat geschrieben:
schlaumayer hat geschrieben:Eine optimale gesetzliche Interpretation der „AGB“ kann kein Urheberecht erlangen.
Das sehen die Richter aber anders...
Na ja ...

"Das LG Stuttgart hat entschieden, dass Musterverträge, wenn sie sich von einer Vielzahl vergleichbarer Verträge nicht abheben, keinen Schutz nach dem Urheberrecht genießen." (Az.: 17 O 68/08 )

Bei AGB eine Schöpfungstiefe zu erreichen? Schwierig.

Verfasst: 08.08.2013, 16:55
von schlaumayer
Richtig, alles nur eine unsichere Sache.

Ich benenne auch nur meine klaren Bedingungen plus Marge in 2 Sätzen, und Rest laut BGB.

Das darf jeder kopieren, aber manche fühlen sich eben mit langen zum Teil schlitzohrigen Bedingungen wohler.

Diese genießen dann natürlich ein klares Urheberrecht.

Verfasst: 08.08.2013, 21:57
von IT-Knecht
SloMo hat geschrieben:Die meisten schreiben sich in ihren AGB um Kopf und Kragen
In eiinem Impressum (okay, anderer Fall) habe ich mal nur einen "Disclaimer" gesehen:
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