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Das ist so nicht richtig.luti hat geschrieben:Wenn keine eingetragene Wortmarke vorliegt, sollte das eigentlich kein Problem sein. Es sei denn, es sprechen andere Dinge dagegen (z.B. Ortsbezeichnungen, etc.)
Das ist richtig.klausg hat geschrieben: Es kan auch ein Schutzrecht bestehen, wenn keine Marke eingetragen ist.
Hier habe ich dagegen meine Zweifel. Gegen die Registrierung einer Domain vorzugehen, ist ungeheuer schwierig. Wenn ich die Marke ganz anders als der Inhaber nutze (Nizza-Klassen), begehe ich ja keine Markenrechtsverletzung.klausg hat geschrieben:In so einem Fall kann die Firma, die das Wort als "Bezeichnung" nutzt, auch gegen eine geregte Domain vorgehen und wird vermutlich auch recht bekommen ...
Nee, wenn Man ein Wort als Domain reggt, was aus der Kreativabteilung der Firma stammt zB. Fantasiename, dann hat die Firma sehr gute Chancen gegen den Domain Inhaber.rg1 hat geschrieben: Wenn ich die Marke ganz anders als der Inhaber nutze (Nizza-Klassen), begehe ich ja keine Markenrechtsverletzung.
Das könnte man, aber wurde schon mal ein rechtskräftiges Urteil in so einem Fall gesprochen?klausg hat geschrieben:Im Grunde könnte man dem Domaininhaber unterstellen, er wolle sich durch den Bekanntheitsgrad des Wortes einen finanziellen Forteil erschleichen, in dem er das Key als Domain verwendet und damit Geld verdient.
Na ist doch super ... Vielleicht kannst und willst Du ihm ja die brach liegende Domain günstig abkaufen? Ich könnte mir Fälle vorstellen, wo ich im Domainnamen (Key1-Key2) lieber einen Bindestrich hätte ...pltfu hat geschrieben:Ich habs einfach so gemacht, dass ich den Typen mit der Bindestrich-Domain angeschrieben habe und meinte, ob er damit ein Problem hätte. Er teilte mir dann mit, dass er das Projekt sowieso aussterben lassen will und ich ohne Probleme den Namen registrieren kann.