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Urheberrechtsverletzung durch Texter

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Trollbröd
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Beitrag von Trollbröd » 22.08.2013, 08:35

Hallo!

Ich plane in nächster Zeit einige Texte von Textern für meine Webprojekte schreiben zulassen. Kann mir jemand sagen, wie es da dann mit der Haftung aussieht, wenn diese in den Texten Urheberrechtsverletzungen begehen (z.b. den Text von einer anderen Seite kopieren).

Grüße,
Christoph

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Beitrag von SEO_WW » 22.08.2013, 09:08

Bevor es soweit kommt, kannst du das die ganze Geschichte mit Copyscape umgehen, oder nicht?

unknownsoul
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Beitrag von unknownsoul » 22.08.2013, 09:15

Und wenn der Texter aus einer Zeitung oder einem Buch abschreibt? :)

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Beitrag von SEO_WW » 22.08.2013, 09:20

... verdammt.

Jetzt sind wir alle verloren.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 22.08.2013, 09:32

Mach einen Vertrag, indem das geklärt wird, dass er sämtliche Kosten (plus Strafzahlung) übernimmt, falls er eine Urheberrechtsverletzung begeht. Das dürfte zumindst abschrecken.

Dennoch, die Abmahnung bekommst du als Verursacher (Veröffentlicher) im Fall der Fälle und musst dafür gerade stehen. Erst dann kannst du den Texter in Verantwortung nehmen. Denn das Klauen von Texten ist nicht verboten, nur das Veröffentlichen. Und das machst schließlich du, nicht der Texter.

Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 22.08.2013, 09:46

Eric78 hat geschrieben:Denn das Klauen von Texten ist nicht verboten, nur das Veröffentlichen. Und das machst schließlich du, nicht der Texter.
Und das "Verkaufen" von kopierten Texten an ihn als Auftraggeber ist dann erlaubt????

SloMo
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Beitrag von SloMo » 22.08.2013, 09:53

Du könntest prüfen, ob vertragliche Regelungen (Übernahme aller Kosten bei verschuldeten Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Urheberrechts, samt Vertragsstrafe) juristisch machbar sind.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 22.08.2013, 11:17

Shop_SEO hat geschrieben: Und das "Verkaufen" von kopierten Texten an ihn als Auftraggeber ist dann erlaubt????
Stimmt, ist auch verboten. Aber wie gesagt, der Urheber wird dich als Veröffentlicher erstmal greifbar machen. Was du dann mit dem Texter später gerichtlich machst, ist dem Urheber erstmal egal.

sweih
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Beitrag von sweih » 22.08.2013, 12:17

Vielleicht noch etwas Rechtliches - vorsicht Laienwissen:

Das Copyright der Texte bleibt immer beim Autor - also dem Urheber. Im Zweifel lässt sich da rechtlich auch immer eine Verantwortung für ihn ableiten, d.h. du kannst ihn in Regress nehmen.

Du erhältst - egal wie du's drehst und wendest - im deutschen Recht immer nur eine "exklusive" uneingeschränkte Nutzungserlaubnis für den Text, d.h. die Rechte zur Nutzung gehen exklusiv an dich über.

Jetzt aber zur Praxis: Das Problem ist mir bislang bei ca. 2000 Textbestellungen noch nicht begegnet. Du kannst wie bereits erwähnt die Texte gegen Copyscrape prüfen lassen und gut ist (content.de macht das sowieso, textbroker ggf. auch). Und ganz ehrlich: Wenn du im niedrigen Preisniveau Texte bestellst (Wortpreis < 4ct) dann haben die Autoren ohnehin keine Zeit aus einem Buch abzuschreiben, die rotzen dir eher ihre allgemeinen Floskeln hin.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 22.08.2013, 12:22

Copyright gibts im deutschen Recht nicht. Nur Urheberrecht. Sonst hast du Recht mit der Aussage.

Wie willst du den Texter/Urheber in Regress nehmen, wenn er die Texte geklaut hat, also gar nicht Urheber ist? Das ist ja die Frage von Trollbröd gewesen.

sweih
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Beitrag von sweih » 22.08.2013, 12:23

Er räumt mir uneingeschränktes Nutzungsrecht am Text ein, obwohl er es nicht darf, da er für Passagen daraus keine Nutzungsrechte hat.

Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 22.08.2013, 12:48

@Eric,

Copyright entspricht im Deutschen dem Nutzungsrecht

@sweih,

er kann Dir kein uneingeschränktes Nutzungsrecht einräumen, wenn er das selbst nicht auf den kompletten Text hat. Ergo: Texter wechseln.

Trollbröd
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Beitrag von Trollbröd » 23.08.2013, 09:41

Ich hatte so was befürchtet, aber zumindest gut zu wissen, dass bisher noch niemand Probleme hatte.
Vielen Dank

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 19.09.2013, 11:49

Eric78 hat geschrieben:Wie willst du den Texter/Urheber in Regress nehmen, wenn er die Texte geklaut hat, also gar nicht Urheber ist?
Wie? Mit einem Brief z.B.?!

Warum? Weil "er die Texte geklaut hat, also gar nicht Urheber ist"?!

Ich sehe das Problem nicht.

Trollbröd hat geschrieben:... aber zumindest gut zu wissen, dass bisher noch niemand Probleme hatte.
:roll:

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