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Und das "Verkaufen" von kopierten Texten an ihn als Auftraggeber ist dann erlaubt????Eric78 hat geschrieben:Denn das Klauen von Texten ist nicht verboten, nur das Veröffentlichen. Und das machst schließlich du, nicht der Texter.
Stimmt, ist auch verboten. Aber wie gesagt, der Urheber wird dich als Veröffentlicher erstmal greifbar machen. Was du dann mit dem Texter später gerichtlich machst, ist dem Urheber erstmal egal.Shop_SEO hat geschrieben: Und das "Verkaufen" von kopierten Texten an ihn als Auftraggeber ist dann erlaubt????
Wie? Mit einem Brief z.B.?!Eric78 hat geschrieben:Wie willst du den Texter/Urheber in Regress nehmen, wenn er die Texte geklaut hat, also gar nicht Urheber ist?
Trollbröd hat geschrieben:... aber zumindest gut zu wissen, dass bisher noch niemand Probleme hatte.